Nein Du mußt die Nachforderung nicht bezahlen, die Nebenkostenabrechnung muß innerhalb des Nachfolgenen Jahres gestellt werden wenn diese falsch ist ist es das Problem vom Vermieter. Wenn Dein Vermieter darauf besteht gehe zum Anwalt oder zum Mieterverein die können Dir weiterhelfen.
2007-03-14 00:00:14
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answer #1
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answered by ↓ 7
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Nee, musst Du nicht zahlen. Nebenkosten für 2005 müssen spätestens 31.12. 2006 in Rechnung gestellt sein. Wenn Du die Rechnung erst 2007 bekommen hast......Pech für Deinen Vermieter.
2007-03-14 06:50:16
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answer #2
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answered by Anonymous
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Nein! Die Abrechnungstermine sind weit überschritten. Notfalls unter www.DMB.de Rat und Hilfe einholen!
Wichtige Fristen
Spätestens ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode muss der Vermieter seinem Mieter die Nebenkostenabrechnung zustellen. Versäumt er dies, muss der Mieter die Nachforderung nicht bezahlen. Diese Regelung gilt immer, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Nur wenn der Vermieter nichts für die Verspätung der Abrechnung kann, darf er nach dem Fristablauf eine Rechnung stellen. Nach Eingang der Rechnung hat der Mieter einen Monat Zeit, die Forderung zu bezahlen. Danach kann der Vermieter Verzugszinsen verlangen. Für Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung bleibt dem Mieter jedoch ein Jahr lang Zeit.
Verständliche Abrechnung
Der Mieter hat ein Recht auf eine nachvollziehbare und übersichtliche Rechnung. Folgende Daten müssen in der Abrechnung enthalten sein: die Angabe des Abrechnungszeitraumes, die Zusammenstellung der Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel (Berechnung nach Wohnungsgröße oder Anzahl der Wohnungsnutzer) und die Verrechnung der Kosten mit den Vorauszahlungen. Liegt dem Mieter keine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung vor, so muss er die Nachforderung nicht bezahlen.
2007-03-14 07:29:45
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Lach ihn an uns sage:"verjährt"!
Sein Pech, wenn er nicht kontrolliert hat, ob die Fa alles richtig gemacht hat. DIE ist sein Ansprechpartner und nicht du!!
Außerdem: Irgendwie verstehe ich das nicht=
Wenn die Daten vertauscht wurden, hast du die NK der über dir wohnenden Partei gezahlt und sie deine! Also könnte doch höchstens SIE von dir den zuviel gezahlten Teil zurückforden?!
2007-03-17 02:06:00
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answer #4
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answered by Conny N 7
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Ich schreib dir hierzu mal den Text aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) auf
"Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen (...) Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die spätere Geltendmachung nicht zu vertreten (...)"
Es kommt also darauf an, ob das Verschulden, dass die Daten vertauscht wurden bei deinem Vermieter lagen oder nicht. Die Frist für die Geltendmachung der Nebenforderungen ist auf jeden Fall Ende 2005 (für 2004) und 2006 (für 2005) abgelaufen. Im Zweifelsfalle würde ich bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht oder beim Mieterschutzbund um Rat fragen.
2007-03-14 07:33:47
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answer #5
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Wenn eine Nebenkostenabrechnung nicht in einem Zeitraum von einem Jahr ausgestellt wurde muß man nicht zahlen. Wie es in diesem Fall aussieht weiß ich aber nicht. Eine Abrechnung wurde ja ausgestellt, nur leider die falsche. Ich würde aber auf jeden Fall bei einem Fachanwalt um Rat fragen, oder kostenfrei bei einer Verbraucherschutzzentrale.
MfG. Rudolf
2007-03-14 06:50:01
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answer #6
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answered by rudolfkoeln 3
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Nach so langer Zeit glaube ich,kann er es nicht mehr,aber frag lieber mal bei der Rechtsauskunft nach.
2007-03-14 11:34:20
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answer #7
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answered by Bolle 7
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Die Abrechnungen müssen bis spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugestellt worden sein, ansonsten verfällt der Nachzahlungsanspruch des Vermieters. Wurde die Abrechnung zugestellt, jedoch fehlerhaft, ist entscheidend wer den Abrechnungsfehler verursacht hat. I.d.R. beauftragt der Vermieter einen Unternehmen (Ablesen, Abrechnen), so daß kein Eigenverschulden des Vermieters vorliegt und eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung rechtens ist. Diese sollte in einem angemessenen Zeitraum vonstatten gehen.
Zum Stichwort "angemessen" scheiden sich die juristischen Geister. Das wird je nach Bundesland und Gericht unterschiedlich ausgelegt.
Als Mieter steht dir das Recht zu, die Abrechnungen zu überprüfen. Dies sollte im Normalfall unmittelbar nach Zugang der Abrechnung geschehen. Meist wird ein Zeitraum von 1-2 Monaten als adäquat angesehen.
Wegen der Korrektur, die dir nicht plausibel erscheint, solltest du Einsicht in die Unterlagen verlangen. Der Vermieter ist prinzipiell verpflichtet, dir diese zu gewähren. Dort kannst du deinen Vermutungen auf Grund gehen und, falls du Fehler feststellt, der Abrechnung widersprechen - und entsprechend weniger zahlen.
Da du vermutlich noch länger dort wohnen bleiben möchtest, noch ein Tip: Sei diplomatisch. Sag nicht, das ist alles falsch, sondern sag du hättest den Verdacht und würdest das gerne per Akteneinsicht überprüfen wollen.
Das Dilemma ist nämlich, daß die Energie- und Nebenkosten in einigen Regionen tatsächlich immens gestiegen sind. Z.B. hat der Wasserpreis in Berlin 2004 (oder 2005?) einen Preissprung um 12% gemacht.
2007-03-14 07:13:45
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answer #8
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answered by perdü 5
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hallo,
du hast vielleicht noch irgendwo deine zählernummer.ich würde dem vermieter schreiben,das die zählernummer nicht zu dir gehört und darum die nachzahlung nicht gerechtfertigt ist.evtl, deine zählernummer mit angeben oder warten was er antwortet.zahlen mußt du nicht,da die nebenkosten nicht zu deiner wohnung gehören,aber nicht darauf reagieren wäre genauso falsch,da du ja evtl. noch dort wohnen bleiben möchtest und man das dann besser klären sollte ;-)
wenn du die rechnung erst jetzt bekommen hast würde ich mich auch mal kundig machen ob du noch eine nachzahlung machen mußt.die vermieter müssen nämlich fristen einhalten.du hast ja eine bekommen,nur eben die falsche.auch wenn du dafür nicht mehr aufkommen mußt,ist es doch gut die richtige abrechnung in seinen unterlagen zu haben.zuviel bezahlte nebenkostenpauschale bekommt man auch nach der jahresfrist,an die sich vermieter halten müssen,wieder.
alles gute
2007-03-14 07:02:21
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answer #9
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answered by Anonymous
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Ich glaube der hat 3 Jahre rückwirken das Recht dazu!
2007-03-14 06:49:11
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answer #10
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answered by ironic 3
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