Sind Angehörige des Verstorbenen vorhanden, dann sind die für die Wohnung zuständig. Ich denke aber der Vermieter ist mit Sicherheit darauf bedacht, daß die Wohnung wieder vermietet wird und der wird nach der Erstreinigung sicher noch weitere Maßnahmen treffen, daß die Wohnung sauber und keimfrei übergeben wird. Ansonsten wird die Polizei schon mit den Vorschriften auffahren. <<<
2007-03-15 01:36:09
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answer #1
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answered by Helgale 7
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es gibt spezielle firmen, die sich auf die reinigung solcher wohnungen spezialisiert haben. jenachdem wie lange die leiche da gelegen hat reicht es nicht aus eine einfache wohnung sauber zu bekommen, sondern da müssen spezialmittel verwendet werden, ausserdem ist der geruch sehr übelkeitsfördernd. selbst als krankenschwester wirst du noch nicht genügend abgehärtet sein um das zu ertragen. wie schon eine antwort lautete in dem fernsehbericht waren es alles harte kerle. die schrubbarbeit ist hart und der gestank ist noch härter. an deiner stelle würde ich mir das überlegen.
2007-03-14 03:13:32
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answer #2
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answered by poni7880 3
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Sollte jemand in der Wohnung ermordet werden, ist es Sache der Mieter/Erben die Wohnung zu säubern. Selbst in Fälen, wo der Mieter nach seinem Tod längere Zeit dort liegt..
Sollte an der Wohnung dadurch ein 'Schaden entstanden sein (z.B. Fußboden nicht mehr zu reinigen) hat der Mieter/Erbe es auf seine Kosten zu beseitigen. Es gibt natürlich Reinigungsfirmen, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben, oft sind es Kammerjäger, die diese Aufgabe annehmen und sich entsprechend honorieren lassen. Sollte kein MieterErbe auffindbar sein, wird ein Nachlassverwalter von Gericht bestellt, der in die Pflichten einsteigt. Sollte kein Geld mehr vorhanden sein, bleibt der Eigentümer der Wohnung auf den Kosten sitzen...
2007-03-14 03:14:02
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answer #3
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answered by Anonymous
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Ich hab mal einen Bericht gesehen, über solche speziellen Putzkolonnen, das waren alles gestandene Männer. Ich glaube nicht, dass einer von denen eine spezielle Ausbildung hatte. Die Leute wurden wohl immer vom Vermieter angeheuert.
2007-03-14 03:10:11
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answer #4
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answered by JotJot 2
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Für die Reinigung ist immer die Angehörigen zuständig.Das sie das natürlich Firmen machen lassen ist ja logisch aber es stimmt die Familienangehörigen sind verpflichtet den ,,Dreck '' wegzumachen.
2007-03-14 04:50:31
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answer #5
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answered by Anonymous
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frag die Polizei
2007-03-14 02:55:23
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ich würde mal bei denen nachfragen, die mit solchen Fällen zu tun haben. Da kommen für mich die Polizei, Notfallorganisationen (DRK, Malteser, Johanniter usw.) und natürlich Leichenbestatter in Frage. Ob die aber immer bereit sind Auskunft zu geben, ist die andere Frage. Ich erinnere mich auch, mal im Fernsehen einen Bericht über das Thema gesehen zu haben. Das ist aber schon lange her, deshalb weiss ich leider nicht mehr, auf welchem Sender das war.
2007-03-14 03:13:37
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answer #7
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answered by You Know Who 6
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