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2007-03-13 07:01:33 · 3 antworten · gefragt von peter w 1 in Politik & Verwaltung Politik

3 antworten

Die Europäische Kommission ist praktisch eine Art Regierung. Über eine Verfassung wird noch gestritten. Es gibt aber einen Europäischen Gerichtshof.

2007-03-13 07:11:48 · answer #1 · answered by Klaus 7 · 1 0

Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedstaaten und der drei Kandidatenländer den Vertrag über eine Verfassung für Europa, den sie am 18. Juni 2004 einstimmig angenommen hatten.

Dieser Vertrag kann jedoch erst in Kraft treten, wenn er von jedem Unterzeichnerstaat nach dem in seiner Verfassung vorgeschriebenen Verfahren angenommen (ratifiziert) wurde. Je nach juristischer und geschichtlicher Tradition der einzelnen Länder unterscheiden sich die hierfür von den Verfassungen vorgesehenen Verfahren:

Parlamentarisches Verfahren: Der Text wird mit einem Gesetz zur Ratifizierung einer mehrseitigen Übereinkunft von den nationalen Parlamenten angenommen.
Volksabstimmung: Die Bürgerinnen und Bürger werden in einer Volksabstimmung direkt aufgefordert, sich für oder gegen den Vertragstext auszusprechen.
Je nach Land kann es Abweichungen von diesen beiden Verfahren oder aber Kombinationen derselben geben, beispielsweise wenn die Ratifizierung des Vertrags vorab eine Änderung der einzelstaatlichen Verfassung erforderlich macht.

Wenn der Vertrag ratifiziert ist und alle Unterzeichnerstaaten dies offiziell mitgeteilt haben (Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden), tritt er - frühestens am 1. November 2006 - in Kraft und wird wirksam.

Nun haben die Bürger in Frankreich und in den Niederlanden den Verfassungsentwurf am 29. Mai bzw. am 1. Juni abgelehnt. Angesichts dieser Ergebnisse gelangte der Europäische Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni 2005 zu der Einschätzung, dass "die ursprünglich für den 1. November 2006 geplante Bestandsaufnahme zur Ratifizierung nicht mehr haltbar ist, da jene Länder, die den Text nicht ratifiziert haben, nicht vor Mitte 2007 eine gute Antwort geben könnten". Nun soll in allen Mitgliedstaaten eine Denkpause eingelegt und die Zeit für Dialog und Kommunikation genutzt werden. Der Europäische Rat wird dann unter österreichischem Vorsitz (erstes Halbjahr 2006) den Stand der Ratifizierungsdebatte prüfen.

Also geht der Prozess der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten weiter. Lediglich in den Ländern, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben, wird der Zeitplan erforderlichenfalls den Umständen angepasst.

2007-03-13 14:11:15 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Es sollte mal eine EU-Verfassung geben. In einigen Ländern wurde sogar darüber abgestimmt. Weil aber die Mehrheit dagegen war, wurde die Verfassung nicht eingeführt.

2007-03-13 14:06:04 · answer #3 · answered by Juan 4 · 0 0

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