An Innenstadt-Parklücken ein häufig zu beobachtendes Szenario:
Vati setzt die Mutti nach Art des "am Pool geworfenen Handtuchs" zum Besetzen der seltenen Parklücke ab. Während der Göttergatte schweratmend versucht, den Wagen in die optimale Einpark-Position zu manövrieren, verteidigt die Besetzerin die Parklücke mit Zähnen & Klauen.
Nach aktueller Rechtsprechung ist diese Art des "Zuparkens" unzulässig, weil Parkplätze nur von Kraftfahrzeugen besetzt werden dürfen.
Könnte ein kurzzeitig dort deponiertes, größeres Spielzeug-Auto u.U. die Mutti in der Parklücke ersetzen, ohne rechtlich Probleme zu bereiten?
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2007-03-12
08:36:05
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