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An Innenstadt-Parklücken ein häufig zu beobachtendes Szenario:

Vati setzt die Mutti nach Art des "am Pool geworfenen Handtuchs" zum Besetzen der seltenen Parklücke ab. Während der Göttergatte schweratmend versucht, den Wagen in die optimale Einpark-Position zu manövrieren, verteidigt die Besetzerin die Parklücke mit Zähnen & Klauen.

Nach aktueller Rechtsprechung ist diese Art des "Zuparkens" unzulässig, weil Parkplätze nur von Kraftfahrzeugen besetzt werden dürfen.

Könnte ein kurzzeitig dort deponiertes, größeres Spielzeug-Auto u.U. die Mutti in der Parklücke ersetzen, ohne rechtlich Probleme zu bereiten?
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2007-03-12 08:36:05 · 6 antworten · gefragt von OSTHEXE - on air now 6 in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

6 antworten

Nein. Es ist doch nicht der Mutti ihr Parkplatz!!
Wo wären wir denn dann?Wenn jeder irgendwas in die Parklücke stellt nur um nach der Arbeit einen Parkplatz zu haben??
Sicherlich wird das rechtliche Konsequenzen geben. Ein Bußgeld wirds sicher, wenn man euch erwischt.

Aber wo kein Kläger da kein Richter

2007-03-12 08:43:47 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Die Reservierung von Parkplätzen ist unzulässig. Wer als erster kommt, fährt hinein. Das wars dann.

2007-03-15 21:05:19 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Mutti ist kein Handtuch und ohne Auto hat sie keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Deshalb hat Vati schlechte Karten, wenn er dann doch endlich die vormalige Parklücke erreicht hat!

2007-03-14 13:27:02 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 1 0

Parkplätze dürfen nicht reserviert werden, wer mit seinem Auto zuerst hineinfährt, hat gewonnen

2007-03-12 17:11:08 · answer #4 · answered by ten cc 2 · 1 0

Es darf niemand die Parklücke besetzten. Es darf ebenso niemand z. B. den jenigen der in der Lücke als Platzhalter steht umfahren...........also Polizei holen

2007-03-12 16:10:01 · answer #5 · answered by gberkelenz 5 · 1 0

Antwort von Metusale sagt alles !!!
siehe Straßenverkehrsordnung

2007-03-20 04:38:45 · answer #6 · answered by held 1 · 0 0

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