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Meine Tochter möchte von Zuhause ausziehen. Sie ist 20 Jahre alt, hat eine Ausbildungvergütung von brutto EUR 694,39 und eine Nebenbeschäftigung, wo sie im Monat EUR 200,00 ohne Lohnsteuerkarte verdient. Bin ich verpflichtet an Sie noch Kindergeld zu zahlen!

2007-03-12 04:50:23 · 18 antworten · gefragt von Heike E 1 in Freunde & Familie Familie

18 antworten

Theoretisch liegt sie mit diesem Gehalt (inkl. von Vergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) doch sowieso über der Grenze oder nicht? Aber wenn Sie für Sie Kindergeld beziehen und Ihre Tochter von zu hause auszieht steht es ihr zu.

2007-03-12 04:58:51 · answer #1 · answered by Neli K 1 · 3 0

Wie der name schon sagt KINDERgeld...also wenn die tochter auszieht, steht ihr das geld auch zu, dafür fallen dir ja keine kosten mehr an, wofür das kindergeld gedacht ist ( essen, wohnen, kleidung )

2007-03-12 12:01:03 · answer #2 · answered by sterndale72 5 · 3 0

Kindergeld aus der Staatskasse dient dem Kindesunterhalt.
Soweit dieser von Kind selbst bestritten wird, steht es dem Kind auch zu.

2007-03-12 12:06:17 · answer #3 · answered by Displicentia 6 · 2 0

fände ich schon nett. du bekommst doch noch kindergeld für sie, oder!? dann solltest du es auch an sie weitergeben. so hat´s meine mutter auch bei mir gemacht....

2007-03-12 11:58:14 · answer #4 · answered by marple 4 · 4 2

Nein, verpflichtet bist du sicher nicht, aber es wäre doch ein netter Zug. Schließlich liegt sie dir ja so nicht mehr auf der Tasche. Meine Eltern haben das auch so gemacht, als ich in der Ausbildung war und von zu Hause ausgezogen bin.

2007-03-12 11:55:34 · answer #5 · answered by Anonymous · 4 2

1. Ihre Eltern für Sie bis zum 25.Lebensjahr Kindergeld erhalten können, wenn Sie sich
noch in der Ausbildung befinden,
2. Sie eventuell für sich selbst Kindergeld beantragen können, wenn Ihre Eltern keinen
Unterhalt für Sie leisten,
3. Sie vielleicht Anspruch auf Kindergeld für ein eigenes Kind haben.
Grundsätzlich
besteht Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Nach dem 18. Lebensjahr
kann Kindergeld ab 2007 nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt
werden, wenn sich das „Kind“ noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet (dies
ist durch entsprechende Bescheinigungen der Familienkasse regelmäßig rechtzeitig
nachzuweisen).
Kindergeld für sich selbst
erhalten Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthaltsort der Eltern nicht kennen, und die
nicht bei einer anderen Person als Kind berücksichtigt sind.
Die Auszahlung des Kindergelds an das Kind selbst, z.B. an Sie als Student/in, ist dann
möglich, wenn die Eltern unterhaltsverpflichtet sind, sie jedoch keinen Unterhalt leisten.
Berechtigt ist immer derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt - führen Sie einen
eigenen Haushalt und wird Ihnen durch Ihre Eltern kein Unterhalt gewährt, können Sie
bei der Familienkasse mit Vorlage von Ausbildungs- und Einkommensnachweisen die
Auszahlung an sich selbst beantragen.

2007-03-12 13:49:11 · answer #6 · answered by darkbikerin 3 · 1 0

hi,

als erstes solange deine Tochter bei dir/euch im haus wohnt hat sie kein Anspruch auf das Kindergeld ...Sobald sie aber auszieht steht ihr das zu, da sie dann nicht mehr zu deinem Haushalt zählt! sie kann das sogar selber beantragen, dann geht das sofort auf ihr Konto... so war das bei mir ... aber heute ist das ja alles etwas anders! wobei ich denke das ihr das zu steht wenn sie noch kindergeld bekommen für sie! ich finde aber das sie dann mit dem geld auskommen sollte ... falls nicht wird sie es schnell lernen ...

habe aber auch diesen link gefunden vielleicht hilft es ja !

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld#Kindergeld_in_Deutschland

lg

2007-03-12 13:04:39 · answer #7 · answered by ramymaus 2 · 0 0

da ihre tochter sich selbst dazu entscheidet auszuziehen müssen sie kein kindergeld zahlen,diese regel enfällt aber wenn sie ausziehen muss...

2007-03-12 12:58:22 · answer #8 · answered by spvggf2002 2 · 0 0

eigentlich beantwortet sich Die Frage von selbst . wenn man den gesunden Menschenverstand zur Hilfe nimmt.Soweit Du Kindergeld von irgendwoher für sie bekommst und keinerlei
Leistungen mehr für die Tochter erbringst ( Wäsche Waschen oder Ähnliches.) wirst Du das zum -Unterhalt des Kindes - - wohl weiterreichen -müssen- Aber 895 € sollten der Tochter schon irgendwie reichen! ?? Bekommst du kein Kindergeld von staatlicher Seite mehr. so muß ''die Tochter eben etwas haushalten MfG

2007-03-12 12:36:24 · answer #9 · answered by edan182 3 · 0 0

Wird vom Staat für sie noch Kindergeld bezahlt stet ihr das zu!
Unterhalt steht ihr rein Rechtlich bei ihrem Einkommen keiner mehr zu!

2007-03-12 12:17:37 · answer #10 · answered by Xanthie 4 · 0 0

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