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oder gibt es Behörden, wo es von vornerein zum Scheitern verurteilt ist....ich meine speziell die Baubehörde wegen einer Genehmigung für Nutztiere in einem bestimmten Einzugsgebiet...wer kennt sich da aus...gibt es Ausnahmeregelungen oder steht alles ganz starr fest...wie soll man sich denn selbständig machen wenn gleich schon von vornerein die Behörden einen Riegel vorschieben....???????

2007-03-12 00:41:00 · 10 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Verwaltung

10 antworten

Widerspruch kann man gegen jede Entscheidung einer Behörde, die in Form eines Verwaltungsakts ergeht, bei der Behörde einlegen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Diese hat dann die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung zu prüfen. Hilft sie dem Widerspruch nicht ab, kommt es regelmäßig zu einer Entscheidung durch die hierarchisch nächsthöhere Behörde.

Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, kann man gegen den Verwaltungsakt in der Form, die dieser durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Klage beim zuständigen (meist Verwaltungs-) Gericht erheben. Dieses prüft allerdings nur noch die Recht- nicht mehr die Zweckmäßigkeit des Bescheids.

Wahrscheinlich hilft es Dir weiter, wenn Du einen Rechtsanwalt für das Widerspruchsverfahren einschaltest. Der kann Dir auch ganz objektiv mitteilen, ob das Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Denn leider stimmt das "Rechtsempfinden" oftmals nicht mit der (objektiven) Gesetzeslage überein.

2007-03-12 00:57:07 · answer #1 · answered by Gupy 3 · 0 0

Gegen jeden Bescheid einer Behörde kann man Widerspruch einlegen

2007-03-12 18:23:44 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Ja klar sollte aber eine Begründung haben warum man den Widerspruch einlegt, da wird der Widerspruch erneut geprüft und ggf. nach gebessert.

Sollte dies alles nicht dem Wunsch entsprechen kann man nach Ablehenung des Einspruch vor dem jeweiligen zuständigen Gericht klagen z. B. Verwaltungs- , Sozial- , Finanz- oder Verfassungsgericht.

Man sollte aber vorher abwägen ab dies nicht durch ein Kompromiss begelegt werden kann.

Bei Widersprüchen sollte man ohne Begründung einlegen und schreiben das eine Erläuterung inerhalb von 3 Werktagen erfolgt dies reicht für einen Anwalt der einen Widerspruch besser begründen kann.

2007-03-12 15:42:32 · answer #3 · answered by Andreas B 2 · 0 0

Wir glauben,wir leben in einer Demokratie.Steht nur auf dem Papier.Habe nach Jahrzenten meines Daseins,feststellen müssen,dass jede Behörde macht was sie will.Die weichen nicht von ihrem Kurs ab.Da sitzen nur Marionetten,die sich mit Scheuklappen an die Vorschriften halten.Versuche Dein Glück,wenn Du was erreicht haben solltest,ist es für Dein Projekt schon zu spät.Eigeninitiative,wird nicht gefördert,und schon garnicht belohnt,selbst wenn Du zig Arbeitsplätze schaffen soltest. Warum wandern so viele aus? Viel Glück

2007-03-12 08:27:39 · answer #4 · answered by Bora 6 · 0 0

Einspruch ist prinzipiell immer möglich,aber die Aussicht auf Erfolg,besonders bei den Baubürokraten ist eher zweifelhaft.Ich hoffe,Du bist im Rechtsschutz und kannst einen Anwalt einschalten.
Allerdings sehe ich,wie schon gesagt,bei Tierhaltung im Wohngebiet schon Probleme.

2007-03-12 08:19:23 · answer #5 · answered by Fritz 4 · 0 0

Das kommt darauf an,wie und in welcher Gegend du wohnst,oder meinst du ich möchte morgens von Ziegen geweckt werden.Mir langt eine.

2007-03-12 07:55:59 · answer #6 · answered by Jirawan 6 · 0 0

Widerspruch kann man gegen solche Bescheide einlegen, die einen belasten. Es entscheidet dann die Widerspruchsbehörde. Welche das ist, hängt vom Sachgebiet ab. Ergeht ein negativer Bescheid kann man beim Verwaltungsgericht klagen.

2007-03-12 07:52:33 · answer #7 · answered by regenfreund 2 · 0 0

Also du kannst grundsätzlich ein Widerspruch einlegen, das einzige es sind halt Behörden und da muss man viel Geduld haben,da die sich auch immer wieder was neues einfallen lassen jemanden Steine in den Weg zu legen..

Viel Erfolg!

2007-03-12 07:50:50 · answer #8 · answered by loewe812001 3 · 0 0

einen Widerspruch kann man grundsätzlich gegen jeden Bescheid einlegen, (siehe Rechtbehelfsbelehrung am Ende dese Bescheides).

Mit der richtigen Argumentation hat man auch Aussicht auf Erfolg, da bei einer nochmaligen Prüfung meistens die nächsthöhrere Hirarchiestufe entscheidet.

2007-03-12 07:44:41 · answer #9 · answered by krisoriginal 4 · 0 0

In jedem Behördenbescheid steht eine Rechtsmittelbelehrung.
Du kannst quasi zu jedem Bescheid Widerspruch einlegen.Klar,manche Sachen sind zum Scheitern verurteilt,wenn es z.B. um gewerbe in Wohngebieten geht.
Bei Nutztieren kann es auch schwierig werden,wegen Geruch,Lärm,wenn es ein reines Wohngebiet ist

2007-03-12 07:55:03 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 3

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