English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien
12

Ich bin in einem Testament bedacht ein persönliches Stück zu Erben. Bin ich deshalb auch dann heran zu ziehen, wenn der Verstorbene Schulden hatte oder die Beerdigung nicht aus seinem Vermögen bezahlt werden kann?

2007-03-11 21:09:20 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

5 antworten

Nein, denn Du bist ja im rechtlichen Sinne auch kein Erbe, sondern Vermächtnisnehmer. Daher "erbst" Du auch nur das im Testament angegebene persönliche Stück. Weitere Pflichten hast Du daraus nicht (allerdings auch keine weiteren Rechte).

2007-03-11 21:14:14 · answer #1 · answered by Anonymous · 6 1

Wie schon oben erwähnt bist du lediglich Vermächtnisnehmer, du kannst da Erbe (nach gestetzlicher Erbfolge, falls diese in Frage kommt) sogar ausschlagen, das Vermächtnis zu deinen Gunsten bleibt davon unberührt, allerdings kann es sein, dass wenn das Erbe am Ende dem Bundesland zufällt, weil alle möglichen Erben ausgeschlagen haben, auch dein pesönliches Stück mit verkauft wird, um die Schulden zu begleichen. Dagegen kannst du dich nicht wehren.

2007-03-12 04:22:09 · answer #2 · answered by Geierliebling 4 · 4 0

Wenn du nur eine bestimmte Sache erben sollst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass du mit herangezogen werden kannst. Doch ich würde mich in jedem Fall kundig machen und den Nachlassverwalter fragen. Der weiß im Allgemeinen genau darüber Bescheid.

2007-03-12 13:02:28 · answer #3 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

Ja, als Erbe erbt man sowohl das Guthaben als auch die Schulden. Allerdings kannst Du, wenn Du es weißt, dass nur Schulden da sind, das Erbe ausschlagen.

2007-03-12 04:15:14 · answer #4 · answered by virginia4711 5 · 2 6

wenn das geld nicht für die beerdigung reicht kannst du immer noch das erbe ausschlagen falls es die kosten übersteigt müsstest du auch vorher abklären können

2007-03-12 04:14:06 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 5

fedest.com, questions and answers