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Eine frage, wenn ich z.b den neuesten kinofilm bei rapidshare runterlade, wer haftet dann? Der downloader oder der anbieter?

2007-03-11 06:23:39 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Computer & Internet Internet

5 antworten

die Frage ist rechtlich noch nicht geklärt. NAch momentanem Recht sind aber beide Straffällig, wenn der Film nicht als freie Ware erhältlich ist. In dem Fall ist der uploader für die Verbreitung und du(der downloader) als raupkopierer straffälig. Bei rapidshare ist die Gefahr allerdings recht gering erwischt zu werden, da nicht festgestellt werden kann wer was herauf oder runtergeladeen hat.

2007-03-11 06:34:48 · answer #1 · answered by Alexander J 2 · 0 0

Alle:
* du kannst zivilrechtlich belangt werden und musst unter Umständen Schadensersatz leisten
* der Service-Anbieter (trotz seines Disclaimers), weil er die Datei geduldet hat und durch die angezeigte Werbung Geld verdient.
* derjenige, der die Datei hochgeladen hat, kann auch strafrechtlich belangt werden, weil Rapidshare den Upload mitloggt.

2007-03-11 13:43:46 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

wenn du meinst ob rapidshare oder der uploader haftet:
das ist rechtlich nicht so geklärt, solange rapidshare nix davon weiß nur der uploader (meistens sind solche dateien in verschlüsselten zip-dateien damit rapidshare nix einsehen kann). der uploader haftet auf jeden fall.

wenn du meinst der uploader oder der der die dateien herunterläd:
das ist momentan so, das nur wenn du weißt das es illegal ist du dafür haftest. der uploader auf jeden fall.
bei tauschbörsen ist das downloaden eigentlich nicht (so) illegal aber bei tauschbörsen muss man die datei beim download gleichzeitig uploaden und das ist illegal

aber die gesetze werden sich anpassen.

außerdem rapidshare speichert bestimmt die ip-adressen, also besser die finger davon lassen!

2007-03-11 17:23:46 · answer #3 · answered by fragensammler 2 · 0 0

du bist schuldig der unlizensierten kopie von urheberrechtlich geschütztem material.

rapidshare haftet nich, das weiß ich da ich bzgl. verbotenem material seeehr viel recherchiert habe (unter Anderem auch bei Anwälten) da ich in einer opensource-gemeinschaft programmiere die auch ein free-hosting angebot hat...

der anbieter ist erst dann verpflichtet illegale sachen von seiner seite zu entfernen wenn er selbst kentniss davon erhält.

d.h. solange rapishare nich weiss das da n böser film auf ihrer platte liegt, sind sie nicht rechtlich belangbar, sobald sie es wissen sind sie jedoch verpflichtet den film umgehend zu löschen.

d.h. du bist rechtlich belangbar (wird aber meist wegen geringfügigkeit nicht weiter verfolgt oder zumindest fallengelassen) und der uploader (sofern feststellbar)

2007-03-11 15:49:14 · answer #4 · answered by messyo 3 · 0 0

beide
du fuer das illegale ansehen von raubkopien
und der anbieter fuer das illegale anbieten.

2007-03-11 13:47:12 · answer #5 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

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