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Meine Schwägerin will nächste woche hals über Kopf mit meiner Nichte Auswandern.
Mein Bruder ist wie vom Blitz getroffen und total neben der Kappe.
Sie will jetzt das alleinige Sorgerecht und ich habe ihm geraten das nicht zu tun. Er weiß im Moment überhaupt nicht wo hinten und vorne ist und will seine Tochter nicht verlieren.
Was kann er tun ? Soviel ich weiß wenn er nicht sein Einverständnis gibt dann kann sie nicht mit Ihr auser Landes Ziehen. Wenn er Sie gehen lässt dann sieht er sie nur (wenn er sich das finanziell leisten kann ) die kleine einmal im Jahr.
Und er hat überhaupt kein Einfluß mehr auf Ihren Werde gang.
Kann man nicht trotzdem das gemeinsame sorgerecht behalten so das er zumindest mitentscheiden kann ?

2007-03-11 01:22:41 · 4 antworten · gefragt von Supergirl 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

Also sie will nächste woche schon fahren weil sie schon eine arbeit hat und am 14. haben beide einen termin beim Jugendamt wegen dem sorgerecht. Sie ist der Meinung er gibt es her.

2007-03-11 01:32:46 · update #1

4 antworten

Hier die Frage aus anderer Sicht an einen Anwalt:

2. Da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, muß Ihr Mann dem Umzug der Kinder nach Östereich zustimmen. Dies liegt daran, da der Gesetzgeber in den Fällen, die über die Alltagsangelegenheiten hinausgehen, eine gemeinsame Entscheidung der Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht verlangen.

Sollte Ihr Mann einem Umzug nicht zustimmen, so müssen Sie das Sorgerecht insgesamt oder nur das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht beantragen. DAs Aufenthaltsbestimmungsrecht umfaßt die Befugnis darüber zu entscheiden, wo die Kinder sich aufenthalten sollen.
Das Gericht entscheidet dann danach, ob es dem Kindeswohl (und nur dem Kindeswohle) entspräche, wenn Sie das Sorgerecht alleine haben. Dagegen könnte Ihr Mann u.U. einwenden, daß dadurch das Umgangsrecht erschwert würde. Aber auch dafür kann man Lösungen finden.

Solche Verfahren sind erfahrungsgemäß langwierig und belastet alle Beteiligten - insbesondere die Kinder - sehr. HIer sollte vorab versucht werden eine Lösung zu finden.

nachzulesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gemeinsames-Sorgerecht-Umzug-ins-Ausland__f758.html

2007-03-11 01:32:18 · answer #1 · answered by fairyofnorth 5 · 0 0

So ohne weiteres kann die Schwägerin nicht ins Ausland ziehen, zumindest nicht, wenn beide das Sorgerecht haben. Wie es dann gehandhabt wird muss das Gericht entscheiden.

2007-03-11 09:30:12 · answer #2 · answered by Gnurpel 7 · 1 0

gibt es bestimmt aber das kann man am besten auf dem Jugendamt erfragen. Das Sorge-recht / Umgangs-recht hat er es ist auf die Entfernung meist die frage, was ist wenn auf die schnelle sein Einverständnis benötigt wird zb Schule, Krankenhaus und so weiter er verliert sein Kind nicht auch wenn er kein Sorge-recht hat ist es immer noch seine Tochter die ihm keiner wegnehmen kann

2007-03-11 12:45:08 · answer #3 · answered by Yvonne V 1 · 0 0

Unbedingt sofort zu einem Familienrechts-Anwalt, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen, daß das Kind nicht "außer Landes geschafft" wird.
Neben dem Sorgerecht gibt es noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sollte er vorläufig für sich beantragen.
Langfristig ist die Frage, wo das Kind die letzten Jahre seinen Lebensmittelpunkt hatte und wie der Kontakt zum Vater aussah maßgeblich. Hat das Kind die letzten Jahre bei der Mutter gelebt und der Vater war nur Wochendendpapa, sieht es nicht so gut aus. Fakt ist jedoch, daß er ein Mitspracherecht hat und dieses auch per Anwalt durchsetzen sollte.

2007-03-11 09:58:28 · answer #4 · answered by perdü 5 · 0 0

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