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Zbs.Sicherungsverwahrung je nach Gewaltgrat oder einheitlich?

2007-03-11 01:09:15 · 17 antworten · gefragt von Jokerle 2 in Sozialwissenschaft Soziologie

17 antworten

Auch wenn ich jetzt viele Prügel kriege:

auch Triebtäter sind Menschen, auch für sie gilt das Recht auf Menschenwürde, auch für sie gilt das Prinzip des Übermaßverbots, auch wenn sie sich selber nicht an die Menschenwürde gehalten haben.

Und jetzt warte ich auf eure Daumen, vielleicht stelle ich einen neuen Rekord auf, vielleicht wird meine Antwort ja gelöscht, vielleicht fliege ich hier bei Yahoo raus...

Dann aber nur weil ich dem Rechtsstaatsprinzip anhänge. Da kann ich nicht anders.

Rübe oder Schwanz ab hat noch kein Leben zurückgebracht. Unser Rechstssystem baut nicht auf Rache auf. Alle die sich etwas anderes wünschen können sich ja mal ansehen, wie es sich in Staaten lebt, die ihren Vorstellungen in diesem Punkt näher kommen. Vielleicht schon dieses Jahr im Urlaub?

Aber ich bin in jedem Fall mit dabei, die Allgemeinheit durch reschtsstaatliche Mittel vor diesen Tätern zu schützen und den Opfern mehr als bisher zu helfen.

2007-03-11 01:33:48 · answer #1 · answered by Brian W. Ashed 7 · 1 1

Hi, ja auf jeden Fall!!
...wie viele Kinder könnten noch leben, wenn wegsperren auch wegsprerren bedeuten würde und die unfähigen Psychologen gleich dazu, ich finde die tragen eine Mitschuld!!
...viel Spaß noch

2007-03-11 09:15:59 · answer #2 · answered by angie48 6 · 4 0

zum Stichtag 31.03.2006 waren 62,3% der verurteilten Inhaftierten, Täter die wegen Sexualdelikten einsitzen.

Wir haben kein Problem mit der Bestrafung. Wir haben ein Problem mit Sexualität. Irgendwann muss man das Übel an der Wurzel packen.

Ermittlung, Verurteilung, Gefängnis, Therapie und Nachbetreuung kosten den Staat enorme Summen. Warten auf immer neue Opfer und dann wegsperren kann ja wohl nicht alles sein.
Irgendein Konzept muss sich dem ganzen annehmen und Prävention schaffen, bevor es zu Taten kommt.

2007-03-11 09:31:50 · answer #3 · answered by Displicentia 6 · 3 0

ja, die kommen viel zu billig davon...
solche menschen gehören meiner meinung nach in sicherheitsverwahrung, bis sie niemanden mehr schaden können (wenn es sein muss bis sie sterben)
ich habe 4 kinder und sollte sich wer an denen vergreifen, ich würde demjenigen nur das schlimmste wünschen

2007-03-11 09:27:28 · answer #4 · answered by dreckfetzen 2 · 3 0

Ja, sie sollten nicht mehr in die Gesellschaft zurückkehren dürfen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten fest verschlossene Häuser für solche Menschen zu errichten. Sie sind meist arbeitsfähig, also könnte diese Anstalt sich selbst tragen.
Denn unter kranken Menschen in den Psychiatrien ist kaum der geeignete Platz. Sie sind nicht nur krank, sie sind auch Täter.

2007-03-11 09:25:37 · answer #5 · answered by chiophan 7 · 2 0

wenn es einwandfrei bewiesen ist oder sogar vom täter gestanden wurde, sollten sextäter an kindern grundsätzlich lebenslang hinter gittern ohne irgendwelche möglichkeiten, wieder frei zu kommen. bei sextätern an erwachsenen sollte es genau so sein. nur ist es hier ungleich schwerer, die schuld nur beim täter zu finden. auf jeden fall zerstören diese
täter menschenleben und müssen wesentlich härter bestraft werden, als es unsere justiz macht. leider haben die rechtsanwälte zu viele möglichkeiten, die gesetze für die täter auszulegen.

2007-03-11 09:23:19 · answer #6 · answered by rolf k 1 · 2 0

ich bin voll und ganz angie42´s meinung es könnten noch viele menschen leben wenn es für sonche leute härtere strafen gäbe und nicht irgendwelche Therapeuten die leute für geheilt erklären würden nur weil sie denke es sei richtig

2007-03-11 09:21:40 · answer #7 · answered by Anonymous · 3 1

An sich schon,aber unsere Justiz ist einfach zu lasch bzw macht nur Arbeit nach Vorschrift,wie es die Politik vorgibt und so lange die Politik nur schwafelt und nichts an den Gesetzen ändert,bleibt alles beim Alten.

2007-03-11 09:19:57 · answer #8 · answered by Anonymous · 3 1

ja aber sicher das !!
das sind doch keine menschen mehr. selbst wenn sie selbst probleme haben sollten.
viele werden ja mit dem grund von schuldunfaehigkeit milder bestrafft.
aber ich bin der meinung das es da keine Unfaehigkeit geben kann, andere menschen ins verderben zu schicken.

einen zu vergewaltigen kann oft schlimmer als mord sein.
zumin. ist man beim mord tot und muss nicht mit diesen gefuehlen 'leben'

2007-03-11 10:52:27 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

Nur zur Info: schaut euch mal die Seiten der statistischen Bundesamts oder der Polizei an; die Zahl 62% scheint der Fantasie entsprungen zu sein.

Zweitens schließe ich mich den vernünftigen Worten des Paul B'man (oder so ähnlich) an. Man sollte nämlich folgendes sich vor Augen halten: wenn man selbst Kinder hat - ich habe vier - weiß man nicht, was einmal aus ihnen wird, vielleicht sogar Triebtäter - denen man dann eine gewisse Fairness auch nicht missgönnen wurde. Nur ein Aspekt am Rande.

Da das Strafgesetz nur für Mord lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, muss man eben auch den ekligsten Kinderschänder unter Umständen wieder in die Freiheit entlassen.

Ich bin nur froh, dass ich keine derartigen Entscheidungen treffen muss und beneide weder die Strafrichter noch die psychologischen Gutachter.

Tatsache ist, dass kein Mensch weiß, wie man Triebtäter therapieren kann.

2007-03-11 10:40:04 · answer #10 · answered by schneeball 3 · 1 0

Ganz klar JA. Sie sollten hart bestraft werden, sehr hart, da ihr Opfer ja überlebt hat und ihr ganzes Leben damit klar kommen muss. Es muss sein restliches Leben mit der Pein klarkommen und soll nach Möglichkeit ein normales Leben führen.

Ich kenne einen Fall, da wurden Kinder nachweißlich über mehere Jahre sexuell mißhandelt und der Täter bekam 2 Jahre auf Bewährung. Begründung: Er muss für seine Kinder und seine Schwerbehinderte Frau sorgen. Eines der Kinder hat sich später im Teeniealter das Leben genommen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

2007-03-11 09:29:40 · answer #11 · answered by Apollonea 4 · 1 0

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