Gemäà der Brockhaus Enzyklopädie ist das Wort „Sekte“ die „urspr[ünglich] neutrale Bezeichnung einer (philosoph[ischen], religiösen oder polit[ischen]) Richtung oder ‚Gefolgschaft‘ “. Entsprechend diesem Kriterium könnten alle religiösen Organisationen als Sekten bezeichnet werden. Doch das Wort „Sekte“ wird heute allgemein in einem anderen Sinn gebraucht. Wie die katholische Publikation Die Sekten und wir schreibt, bezeichnet es unter anderem „eine Anzahl Menschen, die einem bestimmten Führer Gefolgschaft leisten und so eine geistige Gemeinschaft bilden“. Und wie Meyers Enzyklopädisches Lexikon sagt, „ist heute mit dem Wort ‚Sekte‘ noch immer weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert“.
Diesen populären Gebrauch des Begriffs bestätigte die Zeitschrift Newsweek, die davon sprach, daà Sekten „normalerweise kleine Randgruppen sind, deren Mitglieder ihre Identität und ihr Ziel von einer charismatischen Einzelperson ableiten“. Auch die Zeitschrift Asiaweek äuÃerte sich dahin gehend, daà „das Wort [Sekte] an sich unbestimmt ist, aber gewöhnlich eine neue religiöse Ãberzeugung bezeichnet, die sich um einen charismatischen Führer dreht, der sich oft selbst als Personifizierung Gottes bezeichnet“.
Auch das, was in einer gemeinsamen EntschlieÃung des 100. Kongresses des US-Bundesstaats Maryland zum Ausdruck gebracht wurde, belegt den abwertenden Beiklang des Wortes Sekte. In dieser EntschlieÃung heiÃt es, daà „eine Sekte eine Gruppe oder eine Bewegung ist, die gegenüber einer Person oder einer Idee übertriebene Ergebenheit zum Ausdruck bringt und die Ziele ihrer Führer dadurch zu erreichen sucht, daà sie sich gegen die Moral verstoÃender Manipulationspraktiken zum Zweck der Indoktrination und der Kontrolle bedient“.
Unter Sekten versteht man also im allgemeinen religiöse Gruppen mit radikalen Ansichten und Praktiken, die im Widerspruch zu dem stehen, was heute als normales Sozialverhalten akzeptiert wird. Sie üben ihre religiösen Aktivitäten zumeist heimlich aus. Viele dieser sektiererischen Gruppen leben tatsächlich isoliert in Kommunen. Zumeist müssen die Mitglieder einem selbstproklamierten menschlichen Führer bedingungslos und ausschlieÃlich ergeben sein. Oft rühmen sich diese Führer, ein Erwählter Gottes oder sogar göttlicher Natur zu sein.
2007-03-11 08:26:31
·
answer #6
·
answered by Monrose 3
·
2⤊
1⤋
Eine Sekte (von lat. secta „Denkschule, Partei, Gefolgschaft“, zu sequÄ« „folgen“) bezeichnet im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig eine religiöse Organisation, die durch ein Schisma oder die Abspaltung von einer etablierten Religion entstanden ist.
Im Alltagssprachgebrauch wird der Begriff Sekte meist pejorativ mit Hinblick auf ein tatsächliches oder vermeintliches Konfliktpotential gebraucht. Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind über die gesamte Menschheitsgeschichte entstanden. Viele von diesen gingen unter, einige überlebten in Nischen, manche haben sich gar als Weltreligion – wie z.B. das Christentum, das zunächst eine jüdische Sekte war – oder als Staatsreligion etabliert.
Geschichte
Die nicht-christliche Antike bezeichnete bestimmte philosophische oder religiöse Gruppierungen wertfrei als Sekten. Auch die ersten Christen wurden in diesem neutralen Sinne als „Sekte der Nazarener“, eine Richtung des Judentums bezeichnet.
Paulus verwendete das Wort αἵÏεÏÎ¹Ï (phon. „hairesis“, Streben, spätantik: philosophische Schule, Sekte) in seinen Briefen für Spaltungen innerhalb der Gemeinde (z. B. 1 Ko 11,19). Diese Spaltungen wurden von ihm negativ bewertet, ohne dass er dabei einer bestimmten Richtung unter ihnen den Vorzug gab.
In der Alten Kirche wurde der Begriff hairesis immer mehr für Abweichungen von der gemeinsamen Lehre der miteinander in Kommunion stehenden christlichen Gemeinden verwendet und im vierten Jahrhundert hatte er schlieÃlich kirchlich die Bedeutung „Irrlehre“.
Dieser Begriff wurde von der lateinischen Kirche des Mittelalters als secta, Sekte, übernommen. So wurden die Protestanten als secta lutherana bezeichnet und auch im deutschen Sprachgebrauch sprach die katholische Kirche bis ins 20. Jahrhundert in manchen Texten von „Sekten“, wenn sie die evangelischen Kirchen meinte.
Heutiger Gebrauch des Wortes Sekte
Umgangssprachlich
Im landläufigen Sprachgebrauch werden als Sekten oft religiöse Gruppen bezeichnet, die in irgendeiner Weise als gefährlich oder problematisch gelten, oder die in theologischer Hinsicht als „Irrlehre“ angesehen werden.
Als Sekte werden häufig sowohl ältere christliche Gruppen, die sich in der Lehre und/oder Praxis vom Herkömmlichen unterscheiden als auch neue Gruppen bezeichnet, insbesondere solche, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden sind und als Jugendsekten bezeichnet werden, weil sie anfänglich viele junge Mitglieder hatten. Aber auch mehrere Gruppen innerhalb der katholischen Kirche werden von Kritikern und im besonderen von ehemaligen Mitgliedern als Sekte bezeichnet.
Meyers Enzyklopädisches Lexikon von 1977 beobachtet zur Begriffsentwicklung: „Mit dem Wort ‚Secte‘ wird heute weitgehend die Vorstellung von etwas Abartigem, Gefährlichem, Widersetzlichem signalisiert.“
„Sekte“ wird oftmals als Kampfbegriff gebraucht.[1] [2]
Aus staatlicher Sicht (Deutschland)
Die Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ verzichtete auf den Begriff Sekte mit folgender Begründung:
„Wie häufig der Begriff ‚Sekte‘ auch umgangssprachlich verwendet werden mag, ist er doch sachlich unzutreffend und irreführend. … Er kommt von lateinisch sequi, folgen, und ist die Ãbersetzung von griechisch hairesis, Wahl, Gefolgschaft. Mit ihm wurden in der Antike zunächst diejenigen bezeichnet, die einem bestimmten Philosophen in seinen Anschauungen folgten. In der Geschichte des Christentums wurden damit die Gruppen bezeichnet, die auÃerhalb der allgemeinen Kirche einem bestimmten Glaubensführer und für abweichend erklärten Glaubenslehren oder Praktiken anhingen. Im Mittelalter (vgl. z. B. die Konstitution Ad Deus des Kaisers Friedrich II. von 1220) wurde das ‚widerspenstige Anhängen‘ an eine ‚Sekte‘ in Acht getan und mit dem Tode bestraft (vergleiche z. B. die Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, Artikel 30). Dadurch wurde aus einem religiösen Abweichen ein kriminelles Delikt, wie der protestantische Theologe Paul Tillich schrieb: Wer gegen das kanonisierte Dogma verstöÃt, (ist) nicht nur ein Häretiker, der den Grundlehren der Kirche widerspricht, sondern auch ein Verbrecher gegen den Staat. … Mit der Erklärung der Religionsfreiheit in den europäischen Staaten wurden solche Auffassungen und Einrichtungen abgeschafft. Das Grundgesetz kennt nur
Religionen
Religionsgesellschaften
Religionsgemeinschaften;
staatsrechtlich gibt es in dieser Beziehung keinen Unterschied zwischen Kirche und anderen religiösen Organisationsformen. Da auÃerdem der Begriff der 'Sekte' kaum von allem ihm durch die kirchliche Verlästerung angehängtem Beigeschmack, wie Max Weber forderte, gelöst werden kann, ist er äuÃerst fragwürdig geworden.“
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 festgestellt, dass die Benutzung des Begriffs „Sekte“ in dem konkreten Fall der Klage der Osho-Bewegung gegen die Bundesregierung unbedenklich war: [3]
„Zuzustimmen ist den angegriffenen Entscheidungen allerdings darin, dass diese ÃuÃerungen, soweit mit ihnen die Osho-Bewegung und die zu ihr gehörenden Gemeinschaften als ‚Sekte‘, ‚Jugendreligion‘, ‚Jugendsekte‘ und ‚Psychosekte‘ bezeichnet wurden, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Diese ÃuÃerungen berühren schon nicht den Schutzbereich des Grundrechts der Religions- oder Weltanschauungsfreiheit. Sie enthalten keine diffamierenden oder verfälschenden Darstellungen, sondern bewegen sich im Rahmen einer sachlich geführten Informationstätigkeit über die betroffenen Gemeinschaften und wahren damit die Zurückhaltung, zu welcher der Staat und seine Organe nach dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind.“
„Es verletzt nicht das dem Staat in religiösen und weltanschaulichen Angelegenheiten auferlegte Neutralitäts- und Zurückhaltungsgebot, wenn dieser durch seine Organe im Rahmen einer solchen Debatte die Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die in der aktuellen Situation den Gegenstand der Auseinandersetzung einprägsam und für die Adressaten seiner ÃuÃerungen verständlich umschreiben, sofern die ÃuÃerungen als solche nicht diffamierend oder sonst wie diskriminierend sind.“
Anwendung auf Extreme
Einige landläufig als Sekte bezeichneten Gruppierungen stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, gröÃere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genieÃen. Bekanntestes Beispiel dafür ist Scientology.
Vereinzelt geraten radikale Sekten im Zusammenhang mit Gewaltaktionen gegen Mitglieder oder AuÃenstehende in die Schlagzeilen. Besonders spektakuläre Beispiele sind:
der Massenselbstmord der über 900 Mitglieder der Volkstempel-Sekte 1978 in Guyana,
Mordanschläge gegen angebliche Widersacher durch Swami Omkarananda und einige Anhänger des von ihm gegründeten Divine Light Zentrum,
die Church of the Lamb of God dessen Führer Ervil LeBaron in den 1970er Jahren ca. 25 Rivalen ermorden lieÃ,
der Salmonellen-Anschlag 1984 auf mehrere Salatbars in der Kleinstadt The Dalles durch die Bhagwan-Sekte, bei dem ca. 750 Einwohner erkrankten,
der bewaffnete Widerstand der Davidianer gegen die US-Behörden 1993, bei dem vier Polizisten und später über 80 Sektenmitglieder starben,
die Massenselbstmorde innerhalb der Sonnentempler-Sekte, bei denen zwischen 1994 und 1997 in der Schweiz, in Kanada und in Frankreich insgesamt 74 Mitglieder ums Leben kamen,
die Colonia Dignidad, in der Kinder missbraucht und politische Gegner gefoltert wurden,
der Heaven's Gate-Massenselbstmord mit 39 Toten,
am 17. März 2000 der Massenmord an Mitgliedern des Movement for the Restoration of the Ten Commandments of God in Uganda mit über 1000 Toten.[4]
Yahweh ben Yahweh, Führer der Nation of Yahweh, verantwortlich für fast zwei Dutzend grausame Morde in den 80er Jahren.[5]
Die Sekte von Jeffrey Lundgren, die 1989 eine fünfköpfige Familie umbrachte, die der Sektenführer für nicht "überzeugt" genug hielt. Lundgren wurde 2006 hingerichtet.[6][7]
Der gröÃte Anschlag einer Sekte gegen AuÃenstehende in der modernen Zeit war das Giftgasattentat der japanischen Aum-Sekte in der U-Bahn von Tokio im Jahr 1995, bei dem zwölf Menschen starben und etwa 1000 verletzt wurden.[8]
Wissenschaftlich im rechtlichen, soziologischen und religionswissenschaftlichen Kontext wird das Wort heute kaum mehr verwendet. Das Münchner Rechtslexikon schreibt zum Beispiel, der Begriff „Sekte“ habe in staatsrechtlicher Hinsicht seine Bedeutung verloren, da er eine negative theologische Beurteilung enthalte. Die früher als „Sekten“ bezeichneten Gruppen werden heute meist unter dem neutraleren Labeln „Neue religiöse Bewegungen“ oder „Alternativreligionen“ zusammengefasst. Kleinere, schlecht organisierte spirituelle Gruppierungen und Einzelpersonen werden bisweilen auch als „Anbieter am Lebenshilfemarkt“ bezeichnet.
Max Weber definiert in seiner 1904/05 erschienenen Untersuchung über die Protestantische Ethik Sekten als voluntaristische Gemeinschaften, in die man aufgrund einer persönlichen Entscheidung und nur nach eingehender Prüfung durch die Sekte aufgenommen wird. Im Gegensatz dazu sind Kirchen für ihn „Anstalten“, in die man hineingeboren wird. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist folglich obligatorisch.
Typologien
Da das Wort Sekte oft undifferenziert gebraucht wird und verschiedene Bedeutungen haben kann, werden religiöse Gruppen in einer differenzierteren Denkweise nach verschiedenen konkreten Kriterien beurteilt und neutraler bezeichnet.
Nach Verhältnis zum Staat
Bezüglich des Verhältnisses zum Staat wird unterschieden zwischen:Staatskirchen; religiöse Organisationen, die innerhalb des Staats organisiert sind, z. B. die (lutherische) Kirche Dänemarks.
staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, denen spezielle Privilegien seitens des Staats gewährt werden; in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts, in Ãsterreich als anerkannte Religionsgemeinschaft.
Religionsgemeinschaften, die das Recht auf Religionsfreiheit haben, aber keine besonderen staatlichen Privilegien genieÃen, z.B. Soka Gakkai und viele andere in Deutschland und Ãsterreich.
Der Status einer religiösen Organisation kann von Staat zu Staat variieren, z.B. ist die römisch-katholische Kirche im Vatikanstaat Staatsreligion, in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts, in den USA Freikirche und in Japan wird ihr kein besonderer staatlicher Schutz zuteil.
Nach Lehre
Bezüglich Theologie wird im christlichen Spektrum unterschieden zwischen GroÃkirchen z. B. katholische, orthodoxe, anglikanische, baptistische, methodistische oder lutherische Kirche christliche Kirchen und Gruppen im Rahmen der Basiserklärung des Ãkumenischen Rats der Kirchen oder der Evangelischen Allianz (z. B. Pfingstgemeinden, Freie evangelische Gemeinden, Heilsarmee)
Sondergruppen: Gemeinschaften mit christlichem Bezug, für die Lehren oder Ãmter wesentlich sind, die nur in ihrer spezifischen Gruppen vorkommen, und die sich deshalb als die einzig wahre Gemeinde sehen (z. B. Mormonen, Zeugen Jehovas, The Way International, Christadelphian)
Kontroversen
Das Thema Sekten führt auch immer wieder zu Kontroversen. Dabei stehen sich zwei Lager gegenüber: auf der einen Seite vorwiegend die, die sich auf die Religionsfreiheit berufen, und die wertende Einschränkung von religiösen Gruppen scharf verurteilen, mehrheitlich Vertreter von religiösen und weltanschaulichen Minderheitsgruppen und Verfechter der Religionsfreiheit, unter den Akademikern mehrheitlich Religionswissenschaftler, einige Soziologen und Juristen. Auf der anderen Seite finden sich diejenigen, die neureligiöse Gruppen scharf verurteilen, weil sie die Freiheit von Individuen beschneiden würden oder nach unkontrollierter gesellschaftlicher Macht streben, darunter Vertreter der groÃen Kirchen, Mitarbeiter staatlicher Stellen sowie Initiativen von betroffenen Familienangehörigen oder ehemaligen Mitgliedern, Psychologen, Soziologen, Politologen und Juristen.
Im Einzelnen drehen sich die Kontroversen häufig um mutmaÃliche oder tatsächliche…
Einschränkungen der Religionsfreiheit religiöser Randgruppen, etwa durch Kritik ihrer Praktiken und juristische ZwangsmaÃnahmen Einschränkungen der religiösen Freiheit durch unterschiedliche Grade der gesetzlichen Anerkennung
Einschränkungen der Meinungsfreiheit von Gruppenmitglieder
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Gruppenmitgliedern
wirtschaftliche Ausbeutung der Mitglieder durch lange Arbeitszeiten und minimales Gehalt
sexuelle Ausbeutung von Mitgliedern durch Gruppenführer
Menschenrechtsverletzungen durch gruppeninterne, gerichtsähnliche Verfahren
Personenkulte um die Anführer der betreffenden Gruppe
Familienkonflikte, insbesondere bei Familien wo ein Elternteil die Gruppe verlassen hat und die Kinder in der Gruppe bleiben
Behinderung von Kindern beim Zugang zu Ausbildung, ärztlicher Versorgung und Familienangehörigen auÃerhalb der Gruppe
Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Gruppenmitglieder
In manchen Fällen werden solche Vorwürfe einseitig gegenüber religiösen Randgruppen erhoben, während das gleiche Verhalten bei etablierten Kirchen übersehen wird oder die Schuld Einzelpersonen zugewiesen wird, während bei religiösen Randgruppen die Strukturen dafür verantwortlich gemacht werden.
Zusammenfassung
Die begriffliche Nähe zu Extremfällen im landläufigen Verständnis des Begriffes „Sekte“ kann zu einer einseitigen und diffamierenden Brandmarkung Andersdenkender führen. Die Behauptung, eine Person wäre Sektenmitglied, kann für den Betreffenden schlimmstenfalls sogar existenzvernichtenden Charakter bekommen (z. B. im Verlauf eines Bewerberauswahlverfahrens, in dem eine solche Klassifizierung gegebenenfalls den Ausschlag für eine Ablehnung gibt). Es ist allerdings umgekehrt auch vorgekommen, dass solche Benachteiligungen von Seiten der Sekte konstruiert wurden, um dadurch eine menschenrechtliche Verurteilung des entsprechenden Staats zu bewirken (Stern, Ausgabe 27/2000). Auf der andern Seite hat es auf dem Gebiet der religiösen Randgruppen nachweislich schon extreme Gruppen gegeben, die für ihre Mitglieder, anvertraute Kinder oder Unbeteiligte eine Gefahr waren. In solchen Fällen ist der Ãffentlichkeit eine Aufklärung geschuldet, insbesondere beim Weiterbestehen der Gruppe. Ebenso gibt es Sektenaussteiger, die Schwierigkeiten haben, sich im normalen Leben zurechtzufinden, Eltern, die von Konflikten und Ehemalige, die von negativen Erfahrungen berichten. Während in solchen Fällen eine einseitige Pauschalverurteilung der Sekte sicher voreilig ist, ist es ebenso voreilig, eine Vielzahl von Fällen pauschal auf jeweilige persönliche Probleme des Betroffenen oder Beeinflussung durch Sektenkritiker zurückzuführen.
2007-03-12 16:21:13
·
answer #9
·
answered by Leony 7
·
0⤊
0⤋