Soweit ich weiß, der Betreuer. (Den Begriff "für unmündig erklären lassen" gibt es wohl nichtmehr.)
§ 832 BGB (Auszug)
"Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt."
Schau' 'mal hier:
http://kultur-akademie-saarlouis.de/index.php?id=901
(Den ersten Satz auf der Seite verstehe ich nicht ganz, weil er dem Auszug aus dem BGB zu widersprechen scheint. Aber der Auszug ist eindeutig.)
2007-03-11 06:29:05
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answer #1
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answered by SchwarzeKatz 6
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Die obligative Haftpflichtversicherung des Vormundes wird zahlen müssen.
2007-03-10 17:12:52
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answer #2
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answered by Anonymous
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Vom Menschenverstand her würde ich sagen: Der Vormund
2007-03-10 17:11:01
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answer #3
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answered by Mr. Tom 4
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Ich denke die Haftpflicht-Versicherung des Vormundes.
Vernachlässigung eines Schutzbefohlenen.
2007-03-10 17:35:20
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answer #4
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answered by Sammeltick 2
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Bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt der Vormund!
ist jedenfalls ist das bei Kindern so müsste dann aber in dem Fall dann auch so sein !
2007-03-10 17:14:41
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answer #5
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answered by Bianca D 4
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Ist eigentlich wie bei Kids , die Haftpflicht muss zahlen
2007-03-11 08:38:08
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answer #6
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answered by iland1310 3
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Steuerzahler muss alles in Deutschland zahlen, ich denke die Staat.
2007-03-10 18:12:12
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answer #7
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answered by ? 4
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Die Haftpflicht des Vormundes muss blechen
2007-03-10 17:27:16
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answer #8
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answered by Sunshine 3
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Der hat sicher eine Haftpflicht,dann zahlt die
2007-03-10 17:23:43
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answer #9
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answered by Bolle 7
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Das wird wieder eine Frage für unsere Gerichte sein,denn keiner fühlt sich verantwortlich.Letzlich zahlen wir,die Steuerzahler,falls Vater Staat keinen expliziesen Schuldigen findet. mfG
2007-03-10 17:35:47
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answer #10
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answered by SKY 4
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