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Hallo,
ich habe bei eBay einen Artikel gefunden der mich sehr interessiert. Der Preis liegt im Moment noch bei 350€, bei einem Neuwert von ca. 1000€. Unter der Auktion hat der Verkäufer jedoch nachträglich bemerkt, dass, sollte der Endbetrag unter 700€ liegen, die Transaktion nicht "abgeschlossen" wird.
Ist so etwas rechtmäßig? Gibt es vielleicht zu so einem Fall schon ein Gerichtsurteil, oder wie sieht das rechtlich aus?
Würdet ihr euch auf eine mögliche Auseinandersetzung einlassen, oder macht das keinen Sinn?

Danke im Voraus!

2007-03-10 02:30:26 · 5 antworten · gefragt von Frank F 1 in Computer & Internet Internet

5 antworten

Nein, das ist nicht rechtmäßig. Entweder er muss den Startpreis schon so hochsetzen oder ein versteckten Preis anbieten.
So ein Hinweis ist rechtlich nicht in Ordnung. Er muss den Artikel verkaufen. Sollte er sich nach der Auktion weigern, weil der Preis unter 700 Euro liegt, dann kann man ihn bei Ebay melden oder auch über einen Rechtsanwalt den Kauf einklagen.

2007-03-10 02:37:22 · answer #1 · answered by LuckyConny 7 · 3 0

das darf er nicht.
sonst muesste er einen startpreis von 700 euro festlegen.

2007-03-10 10:53:45 · answer #2 · answered by whyskyhigh 7 · 1 0

Natürlich kann er das,man kann doch auch gleich einen Mindestbetrag eingeben oder kann die Aktion abbrechen.

2007-03-10 11:24:43 · answer #3 · answered by sumorei1 1 · 0 0

das darf er nicht ...dann muss er es zum sofortkauf ausloben .

2007-03-10 11:18:06 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Ich denke das dies NICHT rechtens ist.
1. Wenn man in Ebay sachen verkauft muss man sich mit dem abfinden wases bringt

2. Es gibt Mindespreis den man bie Ebay benutzten kann

2007-03-10 10:37:36 · answer #5 · answered by Jan5 1 · 0 0

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