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2007-03-09 23:40:17 · 10 antworten · gefragt von Helga W 1 in Haus & Garten Garten

10 antworten

Wenn der garten mit in deinem Mietvertrag steht, dann steht dir das zu. wenn nicht, dann nicht. sorry

2007-03-09 23:43:57 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Wenn im Mietvertrag steht, dass du den Garten benutzen kannst, kannst du die Miete kürzen. Aber frage bitte -auch wegen der Höhe- unbedingt den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

2007-03-09 23:48:27 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Wenn im Mietvertrag der Garten eingeschlossen ist, müsste die Miete denke ich neu ausgehandelt werden. Wurde die Nutzung des Gartens lediglich gebilligt, ist zu prüfen, ob inzwischen Gewohnheitsrecht vorlag.
Ich würde allerdings vor einer Mietminderung eventuell einen Anwalt konsultieren bzw. mich an den Mieterbund wenden.

2007-03-10 00:02:01 · answer #3 · answered by schlafliedsnger 2 · 2 0

wenn der Garten im Mietvertrag verankert ist, also Mietbestandteil, dann kann eine Mietkürzung erfolgen.
Aber bitte immer vorher einen Rechtanwalt konsultieren, da er Ihnen genau sagen kann wie hoch die Mietkürzung sein darf.

2007-03-09 23:44:35 · answer #4 · answered by merlinperon 2 · 2 0

Hallo,

ganz klar nein (auch wenn es die meisten falsch sagen)

Auch ein Ziergarten hat einen Nutzwert.

Neues Urteil - erst vor ein paar Tagen gelesen.

"Ein Garten, der nicht genutzt werden kann, berechtigt nicht zur Mietminderung. Die Gartenpflege kann auf die Mieter umgelegt werden....."

2007-03-10 00:49:39 · answer #5 · answered by Renate R 3 · 1 0

Es muß im Mietvertrag stehen. Man könnte natürlich auch auf ein Gewohnheitsrecht pochen aber da kommt es darauf an warum Du den Garten nicht mehr nutzen darfst, ohne Grund doch sicherlich nicht?

2007-03-10 00:06:37 · answer #6 · answered by Anais 6 · 1 0

... ich kann meinen Vorrednern nicht 100%-ig zustimmen, aber auch nicht alles leugnen..
nur hier zu erörtern wäre zu lang, da einiges Grundlegende nicht von dir genannt wurde..
wegen Rat und Auskunft - frag bei www.wer-weiss-was.de nach und du erhält die richtige Antwort

2007-03-12 08:43:43 · answer #7 · answered by wildcatandwolf 4 · 0 0

Wie bereits die Masse der Vorredner erläutert hat: Wenn die Gartennutzung Gegenstand des Mietvertrages ist und Nutzungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, besteht die Möglichkeit der Mietminderung.

Das AG Köln hat in einem Urteil (AZ 214 C 83/94) einem Mieter 10% Mietminderung zugesprochen, weil er den Garten nicht mehr mitbenutzen konnte, da dieser als Ablagerungsstätte genutzt wurde.

Anders sieht es aus, wenn der Garten nie genutzt werden durfte. Hier ist der Vermieter berechtigt (sofern es der Mietvertrag hergibt) die Kosten der Gartenpflege auf die Mieter umzulegen. Ein Recht auf Mietminderung besteht hier nicht, da die Gartennutzung nie Gegenstand des Mietvertrages war.

Und bitte keinen Alleingang. Wenn ein klärendes Gespräch bisher nichts gebracht hat, reicht vielleicht ein Schreiben vom Mieterschutzbund/Anwalt schon aus. Mietminderung sollte immer der letzte Ausweg sein.

LG vom kleinen Zotteltier

2007-03-11 14:29:30 · answer #8 · answered by kleines_zotteltier 5 · 0 0

Wenn der Garten im Mietvertrag verankert ist und dort die Alleinige oder Mitbenutzung verankert ist, hat der Vermieter schlechte Karten. Es sei denn, Du hast, obwohl im Vertrag steht : Mitbenutzung ohne gärtnerische Gestaltung, den Garten eigenwillig un d ohne Erlaubnis verändert, hat der Vermieter recht.
Aber ehrlich, was ist vorgefallen ? Das sollte man sich fragen, ehe man mit Kanonen (Anwalt) auf Spatzen schiesst.

2007-03-11 08:19:20 · answer #9 · answered by rainer18100 2 · 0 0

Wir haben in unserem Eigentumswohnhaus einen Hof, von dem ein kleiner Teil als Garten, aber nur mit einem Baum und einem alten Rosenstock bepflanzt ist. Niemand kümmert sich darum. Er ist direkt vor meinem Fenster. Als ich dieses von außen geputzt habe, hat mir ein Mieter eines anderen Eigentümers dies untersagt, er hätte den Garten mitgemietet. Es stellte sich heraus, daß diese Eigentümerin irgendwelche Rechte an dem "Garten" hatte. Lästig war, daß der Mieter das Stückchen Erde und den Baum als Hundeklo benutzte. Das stank in mein Zimmer. Es wurde mit untersagt, den Quadratmeter vor dem Fenster zu bepflanzen, damit das Vieh nicht immer so ganz dicht dran kommt.

2007-03-10 02:25:15 · answer #10 · answered by Birgit 4 · 0 0

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