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Was ist wenn während der Ehe nur Ehepartner, z.B. der Mann im Grundbuch für Haus und Grundstück eingetragen ist und welche folgen hat das bei Tot oder Scheidung mit dem Mann.
1)Kann sich die Frau auch ins Grundbuch eintragen lassen, während der Ehe, auch ohne Erlaubniss oder Beisein des Mannes?
2)und wo macht man das?
3)Oder brauch man das überhaupt nicht um nach der Scheidung Anspruch auf das Grundstück/Haus zu haben?
4) Zusatz: Grundstück + Haus sind im Besitz des Firmeneigentümers (Ehemann)

2007-03-09 22:16:44 · 2 antworten · gefragt von hohesc88 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

2 antworten

Hallo,

zunächst kommt es darauf an, in welcher Gütergemeinschaft die Ehe geschlossen wurde. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, so befindet Ihr Euch in einer sogenannten "Zugewinngemeinschaft".

Das bedeutet: Alles, was jeder Partner in die Ehe mitgebracht hat, ist und bleibt sein Eigentum im Fall der Scheidung. Alles, was während der Zeit der Ehe erwirtschaftet wurde, wird hälftig, also 50 zu 50 geteilt.

Auch Ererbtes und Geschenktes fällt nicht unter Zugewinn. Hat der Ehemann in Deinem Fall das Haus und Firma geerbt bzw. vor der Eheschließung bereits besessen, hast Du keinen Anspruch auf Teilung. Habt Ihr Firma und Haus während der Ehe erwirtschaftet, so steht Dir die Hälfte des Verkehrswertes zu.

Einen Grundbucheintrag kannst Du nicht ohne eine notarielle Eigentumsübertragung, egal ob unentgeldlich oder gegen Leistung, des Ehemannes vornehmen.

Desweiteren hast Du oder Dein Mann Anspruch auf Versorgungsausgleich, was bedeutet, das der während der Ehe durch Beitragzahlung erwirtschaftete Rentenanspruch gegeneinander ausgeglichen wird.

Habt Ihr einen Ehevertrag geschlossen, so gilt entweder je nach Vereinbarung die "Gütergemeinschaft" (Alles wird geteilt) oder die "Gütertrennung" (jeder behält sein Eigentum also Haus und Firma).

Mein Beitrag ist jedoch keine Rechtsberatung, sondern basiert auf meiner persönlichen Meinung, die sich auf Erfahrung stützt.

Eine anwaltschaftliche Erstberatung kostet unabhängig vom Streitwert zwischen 200.-- und 400,-- Euro, in welcher Du zunächst alle Fragen klären kannst. Bei einem 2. Termin greift meines Wissens die sogenannte "Brago" (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung), welche sich nach dem Streitwert berechnet, dies ergibt sich meines Wissens auch aus telefonischer Nachberatung und dann wird es in Deinem Fall sicherlich teuer.

Aber wie gesagt, bin ich kein Jurist und mein Beitrag ist ohne Gewähr. Vielleicht hilft Dir der Link in Quellen weiter. :o)

MfG

Vendetta

2007-03-09 22:46:18 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Grundbucheintragungen können nur aufgrund eines vor einem Notar geschlossenen Vertrages geändert werden. Dazu müssen die Vertragspartner persönlich den Vertrag unterzeichnen, also hinter dem Rücken geht garnichts.
Bei Tod erbt die Ehefrau gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge. Bei Scheidung kommt es darauf an, ob das "Sondereigentum" schon vor der Ehe bestanden hat, dann bekommt die Ehefrau nichts davon. Ist das Haus Firmeneigentum, steht der Ehefrau nichts zu.

Wichtig ist auch welcher Güterstand vereinbart wurde, auch dies ist nur notariell möglich, der allgemeine - ohne Vertrag - ist die Zugewinnsgemeinschaft, dann hätte die Ehefrau anteiligen Anspruch aus dem Gewinn, den die Immobilie in den Ehejahren abgeworfen hat. Nur wenn der Ehemann als Eigentümer eingetragen ist.

2007-03-09 22:21:59 · answer #2 · answered by Gruseleule 6 · 1 0

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