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5 antworten

Nachfordern nicht; beantragen schon.
Bei Diabetes oder anderen anerkannten Krankheiten, welche eine besondere Ernährung erfordern, kann auf Antrag eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden. Mit dem Fall-Manager (die zuständigen Sachbearbeiter werden wirklich so bezeichnet) bei der ARGE abklären. Ohne Gutachten oder Attest geht das nicht.

2007-03-09 15:57:53 · answer #1 · answered by Tifi 7 · 0 0

Es kommt darauf an, ob Du deinen Mehraufwand schon vorher beantragt hast und nur das/die Attest/e Nachreichen musst. Dann bekommst Du nach Einreichung dein Geld Rückwirkend.
Wenn es aber jetzt beantragt hast, gehst du Nase.

Hier ein Forum, die mir in meiner schlimmen Hartz4-Zeit geholfen hat:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Es lohnt sich für jeden da mal zu stöbern.
Gruß Klingelfee
Nachtrag: Man muss sowieso alle 1/2 Jahre einen Folgeantrag für ALG2 stellen, Conny

2007-03-09 16:37:07 · answer #2 · answered by klingelfee_39 3 · 0 0

Nein! Gezahlt wird nur ab Antragstellung!
http://www.tacheles-sozialhilfe.de

Du holst dir einen Vordruck vom Amt, den du vom Arzt ausfüllen lässt. Er wird begründen, aufgrund welcher Erkrankung du besondere Ernährung brauchst (Mann= Diabetiker).

Achtung: Dieser Antrag muss alle 6 Monate verlängert werden! Die beim Amt glauben doch tatsächlich, das Diabetis wieder weggeht!?

Du wirst etwa 50€/Monat mehr bekommen.

Rechne deine Leistungen nach:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner

2007-03-09 16:00:45 · answer #3 · answered by Conny N 7 · 0 0

Na sicher, kannst ja aus psychischen Gründen die Kostenerstattung für Hummer, Kaviar und Champagner beantragen.

2007-03-10 05:01:05 · answer #4 · answered by Wilhelm T 4 · 0 1

na klar! Sag denen einfach, der Arzt hätte Beluga-Kaviar, Chateau Briand und Hummer verschrieben...
Alles geht in Deutschland...
;-)

2007-03-09 19:44:13 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 2

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