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Ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Sie bekommt Hartz IV. Deshalb die Frage in wie weit der zuzahlende Unterhalt angerechnet wird.

2007-03-09 06:56:48 · 4 antworten · gefragt von kersten2670 2 in Freunde & Familie Sonstiges - Freunde & Familie

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Ja, er wird berücksichtigt, aber seid vorsichtig, es kann nämlich sein, wenn du zuviel verdioenst, trotz Unterhaltzahlungen, dann kann es sein, dass deine Freundin keine Leistungen mehr erhält. Hat sie Kinder, die dann bei euch in der Wohnung mit leben? Meld dich, wenn du magst mal per e-mail, könnte ein kompliziertes Thema werden, denn bei uns ist das gleiche Problem.

Gruß

Nachtrag: Ups, sorry, ich meine Yahoo- messi ;-)))))))
nicht e-mail

2007-03-09 07:11:56 · answer #1 · answered by N@cht@ktives Dingsd@ 5 · 1 0

Ja. Genaue Berechnung erfährst du z. B. auf dem Arbeitsamt.

2007-03-09 07:00:01 · answer #2 · answered by Mr. Tom 4 · 2 0

hallo.
ihr werdet zusammen eine bedarfsgemeinschaft bilden. wenn ihr nicht heiratet, dann müßen die unterhaltszahlungen von deinem verdienst abgezogen werden und können somit nicht angerechnet werden. solltest du allerdings auch hartz 4 bekommen, dann rede mal mit deinem anwalt, ob du überhaupt noch zahlungsfähig bist. generell kann keiner mehr zum unterhalt herangezogen werden, wenn er hartz 4 empfänger ist. sollte sie unterhalt bekommen, wird sie ihn auch weiterhin bekommen.

2007-03-09 18:27:13 · answer #3 · answered by sammijo 1 · 0 0

Wenn ihr zusammen zieht seit ihr eine eheähnliche gemeinschaft und du musst für sie aufkommen, oder sie für dich. es sei denn ihr könnt "beweisen" dass ihr nur eine wg seid.

2007-03-09 07:05:51 · answer #4 · answered by kajoo 3 · 0 0

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