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Bei zwei gescheiterten Güteverhandlung hat das Gericht entschieden in einem schriftlichen Verfahren zu entscheiden. Die Ehefrau hat dazu zugestimmt doch die Gegenpartei hat es mit einer Begründung abgelehnt. Die Ehefrau hat es aber mit Beweisen sofort wiederlegt.
Wie geht es weiter kommen da noch mehr Verhandlungen oder kann das Gericht trotzdem schriftlich entscheiden?

2007-03-08 01:51:31 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

5 antworten

Wenn das Gericht in der Güteverhandlung beschlossen hat, daß die Angelegenheit in einem schriftlichen Verfahren geklärt werden soll, muß darüber ein Beschluß ergangen sein. Aber da sich die Parteien wohl alles andere als einig sind, kann sich das ganze noch sehr in die Länge ziehen, gerade wenn es um den Versorgungsausgleich und Unterhalt geht. Da kann es dann auch noch zu einer Verhandlung kommen. Aber wenn das Gericht alle Unterlagen hat und sich dazu entschließt, ein Urteil zu fällen, dann wird es das auch tun. Die Frage ist nur, ob dann nicht eine der Parteien Berufung einlegt und die ganze Angelegenheit dann noch mal geprüft wird. Aber um eine noch genauere Auskunft zu bekommen, solltest Du Dich an einen Anwalt wenden.

Ich bin mir auch über die Situation nicht so ganz im klaren, da bräuchte man mehr Informationen.

2007-03-08 02:02:32 · answer #1 · answered by Mrs. Getty 5 · 0 0

Das kann man nie so genau wissen. Außerdem ist das schon ein Präzedenzfall der Juristik - wir haben über so einen ähnlichen Fall mit einem Anwalt in der Schule gesprochen. Der meinte das...

2007-03-08 10:04:50 · answer #2 · answered by Kiwi 2 · 0 0

Ich will mich da auch nicht weit aus dem Fenster lehnen und irgendwas behaupten. Eine Nachfrage bei einem Rechtsanwalt könnte viel nützlicher sein.

2007-03-08 10:01:08 · answer #3 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

Das ist wirklich Anwaltssache, auch die Beweise zu beurteilen.

2007-03-08 10:00:23 · answer #4 · answered by vermischocke 5 · 0 0

Frage mal bitte 1 Anwalt denke das ist etwas zu Speziel ohne hier jemanden zu beleidigen

2007-03-08 09:54:38 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

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