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unser sohn(19)ist durch einen unfall verstorben,jetzt behauptet der vermieter,dass wir eine 3-monatige kündigungsfrist einhalten müssen,ist das rechtens oder ............

2007-03-07 03:54:08 · 3 antworten · gefragt von streunendersteinbock 1 in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

3 antworten

Er hat das Recht, sollte aber meiner Meinung nach darauf verzichten, weil die Wohnung wegen tragischen Umständen gekündigt werden muß. Sprich den Vermieter noch mal darauf an, vielleicht hat er einen Nachmieter.
Das mit deinen Sohn tut mir sehr leid.

2007-03-07 20:27:48 · answer #1 · answered by silviaj 5 · 1 0

...leider stimmt es. Unsere Mutter ist vor 1 1/2 Jahren auch gestorben und wir sollten die Wohnung noch 3 Monate weiterzahlen. Zu deinem Sohn mein Beileid....gerade in so einem Fall sollte der Vermieter drauf verzichten.

2007-03-07 21:48:27 · answer #2 · answered by bauerhubert 4 · 1 0

Der Vermieter ist im Recht.

2007-03-07 18:58:12 · answer #3 · answered by D@ggi 5 · 0 0

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