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die "dynamische Swastika" verboten?

Oder jegliche Darstellung dieses
ursprünglichen Glückssymboles !?

Die "dynamische" Darstellung besagt, dass das Kreuz auf einem quadratischen Grundriss basiert, auf der Spitze steht und nach rechts zeigt (Klar, wohin denn sonst). Sie ist schwarz, befindet sich in einem weißen Kreis, auf einer roten Flagge :

VERBOTEN !!!

Aber die anderen Darstellungen aus Nordindien, Korea oder schwerpunktmäßig Süd-Ost-Asien, die man dort fast überall findet, sind doch reine "Glückssymbole" und nicht verboten ?

Oder ??!

2007-03-06 22:16:27 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Mythologie & Folklore

12 antworten

Wenn eine Relegionsgemeinschaft aus Nordindien, Korea oder Südostasien diese Glückssymbole bei der Glaubensausübuung, in den davor vorgesehenen Gebetshäusern auch in Deutschland benutzt, wird wohl niemand daran Anstoss nehmen.

Sollte deine Frage darauf hinzielen, dass es auch Nazis mit Fremdwort-Wortschatz gibt, und ob die dann ihr Hakenkreuz hochhalten dürfen, weil sie den nichtdeutschen Namen kennen, dann kann ich dir bestätigen, das ist

VERBOTEN!!! Und das ist gut.

2007-03-06 22:31:09 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 4 0

Die Swastika ist bei uns verboten, egal in welcher Ausführung etc. Da man nicht direkt differenzieren kann zwischen dem NS-Hakenkreuz und sonstigen Swastikas. Dies ist durch das Gesetz geregelt (in Deutschland und Österreich) und die Verwendung (egal in welcher Form) steht unter Strafe. Leider! Denn ich finde das eigentlich ein schönes Symbol, gerade die asiatischen... Hitler sei "Dank"! ;o(

2007-03-07 06:33:30 · answer #2 · answered by darmstadt_kitty 6 · 3 0

Zitat aus Wikipedia:

"... Seiner Form entsprechend bezeichnet man es auch als Hakenkreuz, wobei differenziert werden muss zwischen Hakenkreuz (allgemein) und dem NS-Hakenkreuz, das von der NSDAP missbraucht wurde. Das NS-Hakenkreuz steht meist auf der Spitze, doch weil es sich nicht eindeutig von einer Swastika unterscheiden lässt, steht die Verwendung aller hakenkreuzförmiger Symbole im politischen Kontext innerhalb Deutschlands und Österreichs unter Strafe..."

Damit ist eigentlich alles gesagt.

2007-03-07 06:31:26 · answer #3 · answered by Anonymous · 4 1

Super Antworten !

Aber im Kontext einer religiösen Stätte --- dahin zielt ja Deine Frage --- kann eine Swastika nicht verboten sein. Das wäre gegen das Gebot der Religionsfreiheit...

Also, baut den Tempel und laßt --- rechtzeitig --- einen guten
Anwalt aus der New Yorker Mishpocha einfliegen. Dann kann doch nicht so schwer sein...

Gaga : Aaron.

2007-03-07 10:00:17 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Ich habe zwei Poster, auf denen eindeutig eine Swastika abgebildet ist; eines zeigt Ganesha, den indischen Gott mit dem Elefentenrüssel, der als "Beseitiger von Hindernissen" gilt, und das andere Lakshmi, die indische Göttin, die für Glück und Reichtum steht, und beide tragen irgendwo in ihren Händen einen Gegenstand mit einem Swastika-ähnlichen Symbol. Solange ich das nicht im "öffentlichen Raum" zeige, ist das auch völlig okay. Ich darf sie mir an die Wand hängen, und keiner hat etwas dagegen. Lustig würde es nur, wenn ich das draußen an die Hausmauer hinge.

Interessant fand ich auch, dass die Swastika, vor allem in Südindien, viele Eingangstore von Häusern ziert. Das entspricht in der Bedeutung etwa unserem Spruch "tritt ein, bring Glück herein". Das dürfte man in Deutschland niemals machen, egal, in welcher Farbe und auf welchem Grund die Swastika ist, und in welcher Ausrichtung. Jeder Richter würde sagen, da besteht Verwechslungsgefahr mit verfassungswidrigen Symbolen, und würde zumindest die sofortige Entfernung anordnen.

Dass Hitler das Symbol missbraucht hat, dafür können wir Deutschen (vor allem wir aus der jüngeren Generation) ja nun wirklich nichts, und dass sogar durchgestrichene Hakenkreuze als Symbol für die Antifa verboten wurde (das Urteil wurde übrigens inzwischen vom Bundesgerichtshof wieder kassiert), da geht einem doch der Hut hoch. Okay, ich fand die Aufkleber auch nicht besonders einfallsreich (fand eine Kopie im Internet), aber so viel Verstand müsste ein Richter doch haben, um zwischen der Anwendung und der Ablehnung eines verfassungswidrigen Symbols zu unterscheiden. Ob ich "NAZIS RAUS!" auf ein Transparent schreibe (was ich darf), oder ein durchgestrichenes Hakenkreuz trage (was ich eine Zeit lang nicht durfte): Wo ist da der Unterschied?

So subtilen Humor, wie ihn einige amerikanische Mediengestalter bewiesen, die Käppis mit der Aufschrift

trugen, versteht nun mal nicht jeder. (Der Schrägstrich bezeichnet in HTML bzw. XML "Ende".)

Auf jeden Fall, meinen Ganesh und meine Lakshmi nimmt mir keiner von der Wand. Da soll der Verfassungsschutz ruhig kommen.

Und wenn es nach mir ginge, dürften die Neo-Nazis auch gerne mit Hakenkreuzfahnen demonstrieren. Darf doch jeder sehen, wes Geistes Kind sie sind.

Mit dem asiatischen Glücks- bzw. Sonnensymbol hat das deutsche Hakenkreuz jedenfalls nichts zu tun; deswegen unterscheide ich persönlich auch zwischen den Begriffen "Hakenkreuz" und "Swastika".

2007-03-07 07:27:19 · answer #5 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 0

Die Darstellung des Hakenkreuzes ist, egal in welcher Form, nach § 86a StGB verboten. Ist nun mal so, dank unserer Geschichte.

2007-03-07 06:51:47 · answer #6 · answered by blueeyeddevilslf 4 · 2 0

Es ist natürlich verboten egal wie rum es zeigt, auch durchgestrichene HK sind verboten (so gegen nazis teile :-))) aber nur in good old germany.... sie diskutieren sogar schon darüber das Keltenkreuz zu verbieten, bye bye germanische kultur...

2007-03-07 06:38:28 · answer #7 · answered by boggi 1 · 3 1

mal wikipedia zu ende lesen. darstellung ist durchaus erlaubt. zitat:"Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungswidrigen Organisationen strafbar. Das Verwenden der Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist teilweise erlaubt." Das betrifft natürlich auch Verfremdungen des "Hakenkreuzes"...also auch das Original. Eine genaue Rechtssprechung ist allerdings noch offen. Generell würde ich es also nur in wissenschaftlichen Werken verwenden.

2007-03-07 06:49:49 · answer #8 · answered by xmode_s 2 · 1 0

Eine heikle Frage... ich komme aus Österreich und das Wiederbetätigungsgesetz verbietet auch bei uns die Darstellung dieses- wie ganz richtig beschrieben- uralten Sonnensymbols.

Wenn man in einem indischen Shop eine Darstellung davon findet und den gegenstand erwirbt- dagegen ist sicher nichts einzuwenden. Sinn und Zweck der Wiederbetätigungsgesetze ist es eigentlich, dass die Symbole nicht mehr zur Verherrlichung oder nachahmung der Ideologien der nationalsozialisten verwendet werden.

uns- die wir lange nach den Wirren des ganzen ordnungsprozesses nach dem krieg geboren wurden- erscheint vieles nur mehr übereifrig oder gar dumm.

Doch auch wir dürfen nicht vergessen, wenn wir schon bei den sonnensymbolen, spiritualität und so weiter sind, was unter diesem Symbol alles an schlechter energie, an "Bösem" in diese Welt gebracht wurde.

Ich glaube, dass nur die exakte nachbildung des sogenannten "hakenkreuzes" verboten ist. Darstellungen, auf denen sich das Kreuz in eine andere Richtung dreht, der Hintergrund anders etc. ist, sie werden sicher herausfordern- und immer wieder wird es Menschen geben, die am liebsten gleich alles, was nur so ähnlich aussieht, verbieten würden.

Strafrechtlich wage ich zu behaupten, dass eine Darstellung eines Sonnenrades ohne die zusätzlichen Elemente des Hakenkreuzes, in Österreich wie in Deutschland nicht verfolgt werden.

und- einfach aus meiner erfahrung als erzieherin- für den Geschichtsunterricht muss man ja darüber reden oder das symbol einmal sehen, um zu wissen, dass es bei uns eben nicht mehr erlaubt ist- es geht wirklich um die nachahmung und verherrlichung.

Mich würde interessieren, wie du zu der Frage kommst?
alles Liebe

2007-03-07 09:16:37 · answer #9 · answered by redwitch 2 · 0 0

Es ist ja auch nicht so , daß die Nationalsozialisten die Swastika erfunden hätten , sie haben dieses uralte Motiv nur mißbraucht . Ihre Darstellung in der von dir beschriebenen Form ist in Deutschland aus gutem , historisch verständlichem Grund verboten . Ausnahmen sind erlaubt in der künstlerischen Darstellung , auch aus gutem Grund .
Die älteste , mir bekannte Darstellung der Swastika kommt aus dem Altaigebiet und zeigt rechts- und linkslaufende Swastika ineinander verschlungen als fortlaufendes Fries .
Ob es sich dabei um ein Symbol , also um ein Zusammenfallen von Bild und Gehalt handelt , wage ich aber arg zu bezweifeln .

2007-03-07 07:24:09 · answer #10 · answered by Stephanf hypnocat 6 · 1 1

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