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Beruflich beschäftige ich mich mit Personalarbeit und denke von daher, dass ich auch die Voraussetzungen für eine Schöffentätigkeit am Arbeitsgericht mitbringe. Was muss ich tun, um mich um so eine Schöffentätigkeit zu bewerben? Ich wohne in Niedersachsen.

2007-03-06 07:31:18 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Ehrenamt

Ich hab mich wohl falsch ausgedrückt. Ich weiss, dass man berufen wird. Nur wer ist es, der beruft? Kann ich da irgendwie vorher aktiv werden?

2007-03-07 10:19:08 · update #1

9 antworten

* Es werden immer Schöffen gesucht, frag einmal bei eurem Landratsamt nach. Aber Schöffen werden berufen.
Ich war 1989 im Sept. Okt. Schöffe in Berlin und dann kam der Mauerfall.
Es war eine sehr interessante Tätigkeit und du mußt von deiner Firma dafür freigestellt werden.


.

2007-03-07 21:43:51 · answer #1 · answered by Karlchen * 7 · 2 0

Da gibt es keine Bewerbung. Die Schöffen werden vorgeschlagen und ernannt. Nicht eingestellt!

2007-03-06 15:36:34 · answer #2 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 2 0

meines erachtens wird man zum schöffen berufen....da kann man sich nicht bewerben....oder verwechsle ich da was?...hmmmm*grübel*

2007-03-06 15:34:41 · answer #3 · answered by boeseloreley 6 · 2 0

Man wird berufen dazu. Besondere Voraussetzungen benötigt man nicht, das ist ja der Grundgedanke dabei. Du sollst ja eben keine oder wenig Ahnung haben.

2007-03-06 15:41:38 · answer #4 · answered by Professoressa 7 · 1 0

Du kannst nicht wirklich aktiv werden, ausser Du kennst Menschen welche die Berufung aussprechen und streust ein bisschen was Du Dir vorstellen kannst. Ansonsten wird nach Leumund beurteilt, nach Gesellschaftlicher Akzeptanz. Ich merke dass Du das Amt gerne ausüben möchtest. Nutze doch die Möglichkeit und erkundige Dich direkt bei Gericht. Kannst ja auch andersrum aufbauen, was muss ich mitbringen, leisten, welche Zeit muss ich aufwenden. Vielleicht registriert man Dich. Und wenn dann Noch Leumund etc. stimmen, steht dem erstmal nichts im Wege. Denn Ehrenämter sind nicht ueberbesetzt.

2007-03-09 16:34:15 · answer #5 · answered by Helga M 5 · 0 0

Nur durch Berufung. Das man sich darum bewerben kann, ist mir auch nicht bekannt. Scheint also eine ziemlich exklusive Sache zu sein.

2007-03-06 17:00:40 · answer #6 · answered by Herr Scholz 5 · 0 0

Zum Schöffen kann man sich nicht bewerben.

Man wird von einer Vorschlagsliste ausgewählt und dann berufen.
Die Vorschlagslisten zum Schöffen beim ArbG können durch Gewerkschaften oder selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern erstellt werden.

Über eine Berufung wird man schriftlich informiert.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

2007-03-06 16:11:47 · answer #7 · answered by RL 7 · 0 0

Du kannst dich nicht bewerben, man wird einberufen, unter der Voraussetzung, dass man schöffenfähig ist (deutsche Staatsbürgerschaft, nicht vorbestraft, Alter zw. 25 und 70 Jahren). Ich glaube, die Einberufung ist eine Staatsbürgerpflicht, die du normalerweise nicht ablehnen kannst. Ausnahmen gibt es für Berufe, die Notdienste zu verrichten haben, wie Apotheker, Ärzte, Krankenschwestern..., oder man ist in einer wirtschaftlichen Notlage oder man hat eine zu pflegende Person in der Familie).
Aber "ablehnen" käme für dich ohnehin nicht in Frage, wie ich lese.

EDIT: Zur Frage, wie wird man Schöffe? Die Gemeinden reichen Vorschlagslisten bei den Gerichten ein. Pro 1000 Einwohner werden 3 Einwohner benannt, die dann vom Gemeinderat per per Zweidrittel - Mehrheit "abgesegnet" werden. Vom Wahlausschuss des Gerichtes wird man dann gewählt!

Viel Glück!

2007-03-06 15:40:54 · answer #8 · answered by streetlife 4 · 0 0

Ich ernenne dich hiermit, zum Schöffen der Astrowelt Kalkutta

2007-03-06 15:41:25 · answer #9 · answered by Willi wichtig 3 · 0 1

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