Zum glück gibt es das tierschutz gesetz. jede quelerei an einen denkenden , fühlenden wesen sollte mit aller härte bestraft werden.ich selber habe zwei katzen und früher zwei hunde gehabt. katzen und hunde haben mireinander geschmust.das zeugt von intelligens und gefühlen. Greift einer meine katze an , greift er mich an.sadisten die sich an schwächeren oder nicht wehrfähigen lebewesen vergreifen, gehören genau so behamdelt wie sie andere behandeln möchten. im gegenzug : mann kann eine katze an oder überfahren wenn mann mit den auto etwas flotter unterwegs ist.aber einen sport daraus zu machen ? NEIN ! Passieren kann immer was . aber zwischen unfall und absicht liegen welten.
2007-03-05 07:39:37
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answer #1
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answered by resmma64 1
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da hast Du etwas falsch verstanden, Tiere sind nämlich keine Sachen, sie werden nur teilweise so behandelt, sind aber durch besondere Gesetze geschütz also ist es keine Sachbeschädigung, wenn man ein Tier verletzt
2007-03-05 14:46:57
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answer #2
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answered by kikikrebs 5
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Nach dem BGB ist es eine Sachbeschädigung, aber nach dem Tierschutzgesetz kann man zusätzlích wegen Tierquälerei bestraft werden.
2007-03-05 14:42:32
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answer #3
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answered by Anonymous
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Sachbeschädigung?? Ich lese wohl nicht richtig!
Tierschutzgesetz
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen
ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Das aktuelle Tierschutzgesetz hat empfindliche Strafen eingeführt bei Tierquälerei und anderen Handlungen, die unnötig zum Nachteil des Tieres sind. Nachzulesen unter "Tierschutzgesetz" . Lohnt sich durchaus.
2007-03-06 18:41:54
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answer #4
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answered by Anonymous
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Nein das ist Tierquälerei und wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Tiere werden dem Asi entzogen.
2007-03-06 14:10:54
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answer #5
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answered by Dharma 4
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erstes Buch. Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt. Personen
Zweiter Titel. Juristische Personen
III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes
§ 90a.
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Damit werden z.B. Tierversuche legitimiert...
2007-03-06 06:57:25
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn die Tiere jemandem gehören, handelt es sich um Sachbeschädigung. Werden die Tiere (in Besitz oder freilebend) mutwillig gequält, handelt es sich um den Tatbestand des grundlosen Quälens eines Wirbeltieres. Bei den übrigen Tierarten weiß ich es nicht.
2007-03-05 16:32:24
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answer #7
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answered by steckchen 5
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ja,denn sie gelten ja als gegenstandt und werden sie verletzt ist es ein gegenstandt
2007-03-05 15:20:51
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answer #8
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answered by Anonymous
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Meine Antwort wird Dich keinen Schritt vorwärts bringen. Ich sage Dir, dass in Italien, wo ich wohne,die verschiedenen Tierschutzvereine erreicht haben, dass Tiere nicht mehr nur als Sachen behandelt werden!
Folglich kann man die mißhandelnden Menschen auch strafrechtlich verfolgen.
Das nur so nebenbei!
2007-03-05 15:02:43
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answer #9
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answered by lucertola 2 6
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Gestzlich gesehen hast Du Recht,aber wo bleibt da die
enschlichkeit?Unseren Tieren wird zu wenig Respekt gezollt.
Wenn wir sie als Blindenhund benötigen oder Drogensuchhund,dann wird es schon einen Anwalt geben,der die betreffende Geschichte nicht als Sachbeschädigung behandelt.Bei Normalos,die aber ihre Tiere auch zum Leben und Lieben brauchen,dafür schafft der Gesetzgeber keine vorteilshaften Titel.Etwas Lebendiges als Sache zu behandeln ist doch bescheuert,aber.....!mfG sylklu1
2007-03-05 14:52:17
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answer #10
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answered by SKY 4
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