Vornamen Wechsel sind beim zuständigen Standesamt zu beantragen und werden gegen Gebühr ausgeführt,so lange der Vorname nicht gegen die dementsprechende Verordnung verstößt-
Frauennamen für Männer oder Fantasienamen zB.
Die Gebüren richten sich nach dem Umfang-Führerschein Pass Stammbuch Geburtsurkunden pp
2007-03-05 01:31:22
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answer #1
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answered by ? 7
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Frage: Brauchst du um an Gott zu glauben unbedingt eine Konfession?
Ich denke eher nicht
Einen Vornamen bekommt man von seinen Eltern nach der Geburt damit man eine eigene Identität bekommt.
Wenn du mit diesem Namen zufrieden bist, brauchst du ihn nicht zu ändern. Keine Religion schreibt einen Namenswechsel vor.
das wär ja noch schöner.
Du bist mit anderer Konfession oder ohne immer noch die selbe Person.
2007-03-05 11:13:48
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answer #2
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answered by Big Tom 4
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du kannst einen namen so und so aendern auch ohne religionswechsel.
2007-03-05 11:53:32
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answer #3
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answered by whyskyhigh 7
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Für dich evtl. wichtig:
- Namensänderung nach erfolgter Einbürgerung
- Für ausländische Staatsangehörige gilt dieses Gesetz nur bei bestimmten Personengruppen
(kpl. Texte siehe weiter unten)
Allgemeines:
Familiennamen und Vornamen können nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Die Grundlage ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBl. I S. 9, BGBl. III Nr. 401-1).
Für ausländische Staatsangehörige gilt dieses Gesetz nur bei bestimmten Personengruppen (z.B. bei Asylberechtigten).
Der Umstand, dass dem Namensträger der bestehende Name nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller wäre oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausüben würde, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.
Änderung des Familiennamens
Ein wichtiger Grund für die Änderung eines Familiennamens liegt dann vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegt. Dies können schutzwürdige Interessen anderer Beteiligter oder im Sinne des öffentlichen Interesses Grundsätze der Namensführung sein, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören.
Änderung des Vornamens
Für die Änderung von Vornamen gilt das Vorgenannte mit der Einschränkung, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Vornamens geringer zu bewerten ist.
Beispiele für das Vorliegen eines wichtigen Grundes:
Familiennamen, die im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in größeren Teilbereichen so oft vorkommen, dass sie generell an Unterscheidungskraft eingebüßt haben (z. B. Meier, Müller), Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielereien geben könnten (z. B. Fick, Mehlsack),
Familiennamen, deren Schwierigkeiten in der Schreibweise oder Aussprache zu einer nicht unwesentlichen Behinderung des Antragstellers führen, gleiches gilt für Doppelnamen und sehr lange oder besonders umständliche Familiennamen.
Namensänderungen aus psychischen Gründen, wenn z. B. der Wunsch besteht, den "ererbten" Namen des Vaters abzulegen, weil das Kind von diesem sexuell missbraucht wurde,
Vornamen, die das Geschlecht des Namensträgers nicht eindeutig erkennen lassen.
Namensänderung nach erfolgter Einbürgerung
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Wunsch besteht, mit der Einbürgerung seinen Namen ändern zu lassen, weil er die ausländische Herkunft im besonderen Maße erkennen lässt und der Eingebürgerte im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffälligeren Namen legt.
Viel Erfolg !!!
2007-03-05 09:40:19
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answer #4
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answered by RL 7
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ich binn geboren in Ungarn meine name wahr Jozsef,als fluchtling
war ich in OSTERREICH binn ich geworden Josef dann habe ich gelebt inn VENEZUELA meine nahmen wahr Jose jetzt lebe ich in USA
UND MANN RUFT MICH jOSEPH.
2007-03-05 09:34:53
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answer #5
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answered by joseweiss 6
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ich kenne einen deutschen, der ist jetzt nicht mehr katholisch. nein. der glaubt an allah. er liest den koran. er hat also gewechselt. so richtig konvertiert. er hat sich auch einen anderen namen zugelegt. er heisst jetzt hassan. das hat er sich selber ausgesucht und hat es durchbekommen. andersrum gehts bestimmt auch!
2007-03-05 09:33:28
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answer #6
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answered by jenni_m 3
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Ich denke, das ist ein schwerwiegender Grund, ja. Du musst halt glaubhaft versichern, dass der Name Mohammed für Dich eine Glaubenszugehörigkeit impliziert, die du mit Deinem Gewissen nicht vereinbaren kannst.
Je nachdem, wo du wohnst, kostet dich der Wechsel des Vornamens mehr oder weniger Euronen - zwischen 2,50 € und 500 €.
Wie willst du denn dann heissen? *neugier*
2007-03-05 09:29:29
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answer #7
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answered by Windi 5
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Ja kannst du in D. Kannst du aber auch ohne religionswechsel
2007-03-05 09:27:57
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answer #8
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answered by Mister Ed 1
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Wenn ich sie wâre wurde ich den Namen ändern .Da sie dann nicht würdig sind den Namen vom Prophet zu haben .........
2007-03-05 09:38:11
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answer #9
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answered by monikabous 3
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