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An alle Eltern die auch Töchter in diesem Alter haben oder schon älter. Unsre Tochter möchte gerne am Samstag auf einen Diskoabend der hier ein Dorf weiter statt findet. Es ist ihr erster Diskoabend und wir möchten es ihr aufjedenfall erlauben. Sie wird von uns hingefahren und auch wieder abgeholt. Viele ihrer Freundinnen sind auch dort. Aber ich bin mir so unschlüssig bis wieviel Uhr sie dort bleiben darf. Und das gibt gerade bei uns mehrere Diskusionen. Finde 24 Uhr eine sehr gute Zeit und es reicht auch finde ich.

Was meint Ihr, ist das ok?

Danke für jede Antwort

Lg Bine

2007-03-04 22:59:20 · 11 antworten · gefragt von hallahalli7 1 in Freunde & Familie Familie

11 antworten

ich verstehe euch alle nicht, die die sagen nur bis 22 uhr bla bla! ihr wart doch auch mal jung und seid mal von zuhaus abgehaun damit ihr wohin könnt.
Ansich finde ich 24 uhr sehr gut, aber ich würde das eher davon abhängig machen bis wann ihre anderen Freunde bleiben dürfen.
Wenn du zb. bis halb 2 eine erlaubnis von ihren eltern haben, ruf diese dohc einfach mal an und rede mit denen.
Ich wünsche dir viel glück mit deiner entscheidung und sei nicht zu streng mit deiner tochter- du warst ja auch mal jung ;-)

2007-03-05 07:48:24 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

24 Uhr ist auf jeden Fall ok, wenn sie abgeholt wird. Gesetzlich müsste sie schließlich schon um 22 Uhr zu hause sein.

2007-03-04 23:03:57 · answer #2 · answered by blablub 3 · 1 0

Interessante Frage. Schreibt guy dir, dass du ab 7.00 Uhr mähen darfst, würdest du ohne Rücksicht auf irgendwelche Mitmenschen damit anfangen. Eventl. Schichtarbeiter oder Kleinkinder würden rein rechtlich nichts einwenden können. Vielleicht solltest du mit etwas Mitgefühl davon ausgehen, wann es dir angenehm wäre von Rasenmähergeräusche "gestört" zu werden.

2016-12-18 15:35:08 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Mit 14,5 Jahren muß man um 22.00h zu Hause sein.Sonst gibt es bei einer Polizeikontrolle Ärger.
In Begleitung Erwachsener ist der Ausgang länger möglich.Der Verzehr alkoholischer Getränke ist bis 18 untersagt.

2007-03-05 01:47:29 · answer #4 · answered by sandra w 6 · 0 0

Die soll man schön zu Hause bleiben - es ist wirklich nicht nötig mit 14 Jahren Discos zu besuchen- und dann gleich bis 24 Uhr ?? Wann soll die denn nach Hause kommen wenn sie 16 ist ?!

2007-03-05 01:19:49 · answer #5 · answered by Bernard 7 · 0 0

Hallo Bine!
ich finde auch dass 12 Uhr ganz ok ist,mit 14 durfte ich auch immer so lange und war damit recht zufrieden-besser als gar nicht! Wenn deine Tochter damit nicht einverstanden ist,kannst du sie meiner Meinung nach auch bis 1 bleiben lassen,länger aber wirklich nicht...

2007-03-05 01:14:30 · answer #6 · answered by limali 1 · 0 0

Also mit 14 habe ich noch mit Puppen gespielt und noch nicht an Disco gedacht aber ich denke mal die Junge von heute is das eh reifer und möchte schon viel mehr...ich würde mich auf jedenfall mit ihr hinsetzen und erstmal fragen warum und wie sie sich das vorstellt....was sie denkt wie lange sie bleiben darf!Und dann darfst du als Mutti/Papi deine Meinung sagen und mit ihr darüber reden warum du es so machen willst...und das wird sie verstehen...aber ich denke 24 uhr reicht auch voll aus und ich finde es gut das ihr sie wieder abholt....das gibt dann doch noch mehr Sicherheit!

2007-03-04 23:23:32 · answer #7 · answered by zandor1985 1 · 0 0

Also vom Gesetz her bis 22 Uhr und nicht länger....
Ich hatte schon einmal die "Ehre" mit 15 Jahren von der Polizei nach hause begleitet zu werden.

2007-03-04 23:12:09 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Ich finde auch, dass es bis 22 Uhr genug ist. Aber wenn Ihr sie abholt, gehts auch später, klar. Es geht ja eher darum, dass sie nicht nachts alleine auf der Straße rumläuft.

2007-03-04 23:06:42 · answer #9 · answered by Christine 5 · 0 0

Ganz klar gesagt. Lasst ihr sie bis 24 Uhr raus undes passiert etwas (Unfall, Razzia in der Disco) verletzt ihr zu 100 % die Aufsichtspflicht. s. Auszug
§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbare Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.


Ich werd meine in einem halben Jahr auch rauslassen, aber entweder gehe ich mit oder sie geht NICHT in die Disco.

2007-03-04 23:54:13 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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