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kann mir jemand sagen wie ein rumänischer bürger in deutschland ein gewerbe anmelden kann. welche behörden sind zuständig? Muß er vorher einen festen wohnsitz in D haben? welche voraussetzungen sind gefragt?
danke

2007-03-04 20:59:12 · 8 antworten · gefragt von cheynne07 1 in Politik & Verwaltung Einwanderung

hallo wir sind doch jetzt alle europäer oder, finde ich nicht besonders menschenfreundlich, was hier einige loslassen. Gewerbetreibende zahlen schließlich Steuern in Deutschland....

2007-03-05 00:33:48 · update #1

8 antworten

Das ist meine Antwort auf fast die gleiche Frage zu einer polnischen Frau.
Es trifft zwar nicht genau Deine Frage ist aber bestimmt sinngemäß das selbe.

Ich bin selbst mit einer Polin seit 10 Jahren verheiratet und haben keine Probleme mit der Aufenthalts und Arbeitserlaubnis gehabt.
Es war zwar anstrengend und zeitraubend alle Papiere und Bescheinigungen zu bekommen aber letztendlich hat es geklappt.
Ich weiss aus dem Verwandenkreis, das es heute zwar nicht mehr schwierig ist, von Polen nach Deutschland, zu kommen.
Sie darf hier ohne weiteres leben. Mit der Arbeit ist es schwieriger. Sie hat die möglichkeit sich selbstständig zu machen.
Dafür benötigt Sie
1.
Eine Bescheinigung, das sie in Polen nicht polizeilich gesucht wird ( Führungszeugnis ) und die deutsche Übersetzung.
Die muß von einem amtlich anerkannten Dolmetscher erstellt sein.
2.
Sie muß bei dem Einwohnermeldeamt gemeldet sein.
3.
Sie braucht einen Gewerbeschein für den Beruf den Sie ausüben will.
4.
Das Finanzamt will einen Nachweis über die Präsenz der angebotenen Dienstleistung. ( Werbeinserate in der Zeitung )
5.
Das Finanzamt verlangt mindestens 3 Auftraggeber.
Die Rechnungen dürfen höchstens zu 60% von einem Auftraggeber ausgestellt worden sein. ( Scheinselbstständigkeit )
6.
Das Finanzamt verlangt Quittungen über erworbene Gegenstände.
( Werkzeug, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung usw. usw. )
7.
Das Finanzamt verlangt einen Mietvertrag.
( Wenn Sie mit Ihren Freund zusammenzieht genügt eine Bescheinigung vom Vermieter ). Wenn der Freund Wohneigentum besitzt das er selber nutzt, genügt eine Bescheinigung vom Freund.
8.
Sie benötigt eine Krankenversicherung.
Sie kann sich auch in Polen beraten lassen welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn Sie in Deutshland leben will.
Am besten ist es wenn Sie sich auf dem Arbeitsamt informiert.
Es gibt auch häufig Leute die polnisch sprechen und ehrenamtlich oder gegen eine geringe Gebühr beim ausfüllen der vielen Formulare helfen und teilweise sogar mit auf die verschiedene Ämter begleiten. Besonders dann, wenn Sie noch nicht so gut deutsch spricht.
Das ist alles sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend wenn man es auf den legalen Weg macht. ( Was ich empfehlen würde ). Denn ehrlich währt am längsten.
Wenn man "schwarz" eine Tätigkeit aufnimmt kommt es eines Tages doch auf und dann beginnen erst richtig die Probleme.

Am besten wäre es wenn Sie Ihren Freund heiraten würde.
Es wird gelegendlich überprüft ob nicht eine Scheinehe besteht.
Dann könnte Sie sofort eine nichtselbstständige Arbeit aufnehmen.
Nach 3 Jahren bekommt Sie dann ein unbeschränktes Aufenthalts und Arbeitsrecht. War jedenfalls bei meiner Frau vor 7 Jahren so.

Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen.

2007-03-06 19:43:51 · answer #1 · answered by Frank M 4 · 0 2

Hallole,
die erste Anlaufstelle wäre die Industrie und Handelskammer.
Ein handwerkliches Gewerbe geht zur Handwerkskammer.
Dort bekommt man kompetente Infos.

Herzliche Grüße
Jochen

2007-03-04 21:31:21 · answer #2 · answered by tortentiger01 3 · 2 1

Willkommen in der Europäischen Gemeinschaft.
Wie immer unter diese Prämisse muss man viel lesen und sich evtl. fachlich beraten lassen.
Erste Freundschaft kann man mit diesem Thema hier schließen:
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung/gewerbeanmeldung.html

2007-03-04 21:20:14 · answer #3 · answered by Displicentia 6 · 1 0

Wer in DE ein Gewerbe anmelden will, der gehe zumzuständigen Ordnungsamt. Zuständig ist das Amt des betreffenden Wohnsitzes. Wer keinen Wohnsitz in der BRD nachweisen kann, der sollte einen Bevollmächtigten benennen, der als Ansprechpartner in Frage kommt!

2007-03-04 21:20:12 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Ups - haben die Deutschen noch nicht genug Hütchenabzocker ????? Oder sind die Wälder noch nicht genug durch Diebesbanden besetzt ?????

Zumindest haben Viele ihr Betätigungsfeld nach Italien verlegt..........................

2007-03-08 04:23:31 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

Ciao,

du musst kein Wohnsitz in Deutschland haben, musst aber einen Geschaeftsfuehrer bennen, der in Deutschland wohnt.

Gruesse M.M

2007-03-04 21:36:57 · answer #6 · answered by M. M 2 · 0 0

noch ein seriöser "Autohändler" mehr

2007-03-04 21:12:33 · answer #7 · answered by ? 6 · 3 5

Ne kann man net der soll da bleiben wo er ist,denn sowas brauchen wir hier nicht!!!

2007-03-04 22:32:23 · answer #8 · answered by junibaby2007berlin 3 · 4 7

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