Wenn es die Möglichkeit gäbe die Rechtmäßigkeit von "das Merkel" und sein "Mützenhering" auf den Regierungssesseln anzufechten, dann wäre ich bereit bis Karlsruhe zu laufen um eine Verfassungs-Klage einzureichen.
Leider, leider haben wir diese Chance nicht.
Das Grundgesetz ist keine Verfassung, klar.
Eine Verfassung hätte vielleicht von uns abgesegnet werden müssen. Aber eine Volksabstimmung wurde ja bisher in allen Fragen erfolgreich verhindert.
Aber das kann eigentlich nicht der einzige Grund sein wehalb man dieses Vehikel "Beitritt" genutzt hat.
Wollte man sich vielleicht auch die Rückforderung polnischer und tschechischer Gebiete offen halten?
Eine endgültige Verfassung hätte dies ja unmöglich gemacht.
Und es gibt noch genug Nachfahren der Vertriebenen und deren Organisationen die man, besonders die Konservativen, als Wähler nicht verprellen wollte und noch immer nicht will.
Einen Friedensvertrag haben wir eigentlich auch noch nicht!
Weil es aber nur dieser sogenannte Beitritt war und eben keine Wiedervereinigung
(- denn die Frage der Ostgebiete wurde ja noch nicht gelöst -), liegst Du bezüglich der Rechtmäßigkeit unserer (sogenannten) Regierung nicht richtig.
Leider, leider, leider!
Aber ist es nicht eigendlich völlig egal unter welchem Ettikett wir ausgemistet werden?
2007-03-04 05:59:23
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
5⤊
2⤋
Na ja, so ja nun auch nicht, mit der Wiedervereinigung ist ein Staat (die DDR) aufgelöst worden und in unseren Intigriert worden. Das heißt nicht das wir keine Gesetze und keine Verfassung mehr haben ( die sowieso nur ein Prowisorium ist!!!)
2007-03-04 13:27:04
·
answer #2
·
answered by redpn80 3
·
5⤊
1⤋
..die Klippe haben die Politiker elegant umgangen es gab zwei Varianten die klassische Wiedervereinigung und den "Beitritt"..also ist die DDR der Bundesrepublik formaljuristisch beigetreten und das wars......
2007-03-04 13:25:18
·
answer #3
·
answered by Mr.Brian 6
·
6⤊
2⤋
Und Claus, welche Zeitung hat dich auf den famosen Gedanken gebracht. Wiedervereinigung ungültig - Kohl gedopt! titelte die Titanic mal und das scheinst du auch zu sein.
2007-03-04 13:41:22
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
4⤊
1⤋
Rechtmäßig war die noch nie! Und rechschaffend schon gar nicht! Am besten alles neu und besser machen! Die haben mir da viel zu viel zu sagen. Haben wohl vergessen, daß wir das sagen haben und nicht die!
2007-03-05 09:40:00
·
answer #5
·
answered by tobi75 2
·
2⤊
0⤋
Tja die Konsequenz wäre den Zaun wieder aufzustellen!
2007-03-04 17:15:36
·
answer #6
·
answered by furzknoten 4
·
3⤊
1⤋
Ja das stimmt, so steht es im Grundgesetzt. Auch wenn die DDR der Bundesrepublik beigetreten ist letztendlich sind wir wiedervereint und müssten ein überarbeitetes Grundgesetz bekommen. Das möchten die Politiker aber nicht, da könnte die Bevölkerung ja mehr Rechte einfordern wie zum Beispiel Volksentscheide. Das hieße ja die könnten nicht mehr schalten und walten und uns vor der Wahl die Hucke voll lügen.
Entscheide wie Afghanistan etc. lägen dann wirklich in der Hand des Volkes und nicht in der von machtbesessenen Politikern die vergessen haben das sie gewählt wurden um die Interessen des Volkes und nicht die ihrer Partei zu vertreten haben.
2007-03-10 04:18:11
·
answer #7
·
answered by luisethea52 4
·
1⤊
0⤋
es ist leider so,das unsere Politiker Gesetze umgehen,sie nicht beachten oder so ändern und auslegen wie sie es brauchen .
keiner kann und will sie stoppen.
2007-03-06 01:29:20
·
answer #8
·
answered by Jürgen D 5
·
1⤊
0⤋
Man lese nach bei Univ.-Prof. H. von Arnim, der seit
Jahr und Tag die "Verfassung und Verfassungswirk-
lichkeit" kritisiert. Die politischen Zustände der
BRD befinden sich in einem Zustand, der von den
Verfassern des Grundgesetzes so nicht gewollt war.
H.v.Arnim kritisiert , dass die Bestimmungen
des jetzigen GG immer wieder von unseren Politikern
mißachtet werden.
Siehe insbes. Abs. 2:
http://www.direktzurkanzlerin.de/beitrag-1903.html
Es ergibt sich die Frage, ob sie mit einer neuen Ver-
fassung anders umgehen würden. Das liegt vielleicht
gar nicht am GG, sondern an der Grundeinstellung
unserer Politker.
Das Grundgesetz ist 21 Mal geändert worden, jedes
Mal aus opportunistischen Gründen, das ist ein Sympthom dafür, wieviel sie von ihm halten.
Man kennt kein anderes Land, in welchem derartiges
möglich wäre.
Wenn es eine neue Verfassung anläßlich der Wieder-
vereinigung gegeben hätte, dann wären - vielleicht -
manche beklagenswerte Zustände nicht mehr Anlaß
für fortgesetzte Kritik.
Univ.-Prof. H. von Arnim's oft erfolgte Bemängelung
an den vorherrschenden Zuständen sind lesenswert.
Leider hat sie, obwohl begründet, bisher nicht viel geändert.
http://www.omnibus.org/82.html
2007-03-05 11:54:37
·
answer #9
·
answered by Cassandra 7
·
1⤊
0⤋
Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt (heute enthält der obsolet gewordene Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht statt.
Somit ist das Grundgesetz aber immer noch gültig, es wäre der theoretische Fall ja möglich es möchte noch eine Region des deutschen Bundes beitreten (Elsass). Diese Region könnte theoretisch immer noch die Aufnahme in den deutschen Bund beantragen.
2007-03-05 02:28:30
·
answer #10
·
answered by Norrie 4
·
1⤊
0⤋