Wegen der Rezeptgebührenbefreiung erkundige dich bei deiner Krankenkasse (ich bin auch befreit!). Und von der GEZ kannst du dich auch befreien lassen - auf http://www.gez.de ist auch ein Formular zum Herunterladen und dort wird auch alles weitere genau erklärt.
2007-03-04 00:33:06
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answer #1
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answered by Anonymous
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Du kannst dich von der GEZ befreien lassen (Antrag gibts beim Amt. BEGLAUBIGTE Kopie des Bescheides beifügen!)Frist: 6-12 Monate.
Rezeptgebühr: Du sammelst die Quittungen von Praxisgebühr (10€) und von Zuzahlungen in der Apotheke. Diese reichst du zusammen mit deinem Bescheid bei der KK ein. Die rechnet aus, wie hoch dein Eigenanteil ist (chronisch Kranke im Haushalt?) und vergleicht die Zuzahlungen. Hast du zuviel gezahlt, bekommst du den Betrag erstattet. hast du zuwenig gezahlt, kannst du das gleich bei der KK zahlen und bekommst sofort die "Befreiungskarte". Damit brauchst du für den Rest des Jahre weder Praxisgebühr noch Zuzahlungen bei Rezepten leisten!
Das gilt übrigens für jeden Bürger, nicht nur für Hartz4-Empfänger!!
Alle anderen Fragen kannst du auf
www.tacheles-sozialhilfe.de
selber nachschlagen!
2007-03-04 08:35:37
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answer #2
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answered by Conny N 7
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Das mit der GEZ stimmt, du musst dafür einen Antrag stellen:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
Zu der Rezeptbefreiung fragst du am besten deine Krankenkasse.
2007-03-04 08:32:51
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answer #3
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answered by carma_pary 6
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Hi, ja das stimmt mit den GEZ Gebühren und gleichzeitig kannst Du auch mit dem GEZ-Bestätigungsschreiben zur Telekom gehen, dann bekommst Du auch eine Vergütung Deiner Telefonkosten. Die Rezeptgebühren mußt Du weiterhin bezahlen!!
Also schnell Antrag bei GEZ stellen!
V iel Erfolgt
2007-03-04 08:33:33
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answer #4
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answered by GlÜCKsfee 1
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Rezeptgebühr wird nur dann erstattet, wenn die kosten über 2 % Deines Einkommens sind (Jahreseinkommen). Bei chronisch Kranken sind es 1 % vom jahreseinkommen.
2007-03-04 08:59:08
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answer #5
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answered by Anais 6
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Hier der link zur GEZ, wo erschöpfend aufgelistet ist, wer wann und wie man eine Gebührenbefreiung erhält:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
2007-03-04 08:40:40
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answer #6
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answered by RL 7
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Wenn es stimmt, musst du auf jeden Fall Anträge ausfüllen.
Also bei der GEZ und auch bei deiner Krankenkasse.
Von alleine verzichten die nicht auf ihre Beiträge
2007-03-04 08:29:52
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answer #7
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answered by Anonymous
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Ich muss weiterzahlen .... Den Behörden und Ärzten ist es egal ob du Hartz IV kriegst oder net.
2007-03-06 03:56:49
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answer #8
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answered by Steffi 2
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GEZ ja,Rezeptgebüren nicht.
Aber bei GEZ muß du unbedinkt die Formulare ausfüllen und sie rechtzeitig auch abgeben. und erst dann wirst du von Zahlung Befreit
2007-03-05 19:19:51
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answer #9
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answered by heidi 2
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GEZ entfällt,nur auf Antrag,und wenn Du mit Deinem Geld nicht über einem bestimmten Satz liegst.Also nicht über der Absicherung zum Lebensunterhalt. der Antrag muss jährlich gestellt werden,mit den Unterlagen vom Arb.Amt. Deine Rezepte musst Du im Regelfall selber bezahlen.Wenn der Bedarf sehr hoch ist,frage Deine Krankenkasse,was dann zu bezahlen ist.
2007-03-04 09:12:38
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answer #10
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answered by Bora 6
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