Nein, DU zahlst erst ab dem Tag an dem Du den Hund anmeldetst, bzw. dem Tag den bei ANmeldung als Übergabe angibst.
Oft wird man in Deutschland gefragt: Wo kommt das Tier her, wie ist die Adresse des alten Halters. Hier geht es nur darum dem alten Besitzer evtl. Steuerschulden nachzuweisen.
Auch wenn Du einen Hund abmeldest, weil Du ihn abgegeben hast: Wo ist der Hund jetzt, Adresse des neuen Besitzers.
Mit dem gleichen Hintergrund: Steuern.....
Ist uns selber passiert als wir aus unserer Zucht einen erwachsenen Hund abgegeben hatten.
Ich seh es nicht ein dem Finanzamt in dieser Hinsicht zu helfen
2007-03-03 21:12:25
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answer #1
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answered by gisimo2709 3
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Nein. Steuerschulden sind nicht auf den Nächstbesitzer zu übertragen.
2007-03-04 05:17:48
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answer #2
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answered by Duke 3
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Nein! Dafür wird der Vorbestitzer haftbar gemacht. Er muss die Steuern nachzahlen!
Wichtig: Du brauchst einen Kaufvertrag oder änliches, wo drin steht, wann du das Tier übernommen hast! Sonst kann der Vorbesitzer sagen, du hättest ihn schon früher gehabt und dann wird's eng!!
Melde den Hund an, nenne den Vorbesitzer (wenn der ihn nicht gemeldet hat, ist das sein Pech!) und damit ist deine Schuldigkeit getan.
Bei großen Hunden (ab 30 cm Schulterhöhe, bzw 20 Kg Gewicht kommt je nach Bundesland noch ein Sachkundenachweis auf dich zu und du musst den Hund versichern. Aber das tut man ja eh, oder? Auch die Überlegung, eine Krankenversicherung für den Hund abzuschliessen, ist sinnvoll. Die kostet nicht viel und im Notfall kann so eine OP schon mal locker ein paar Euros kosten!!
2007-03-04 05:08:26
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answer #3
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answered by Conny N 7
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Sowie es Dein Hund ist,bezahlst Du die Steuern als neuer Besitzer,denn der Alte geht Dich nichts an.Das Finanzamt wird es auch nicht fragen,nur seit wann der Hund in Deinem Besitz ist.
2007-03-04 11:22:14
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answer #4
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answered by Bolle 7
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Nein, DU zahlst erst ab dem Tag an dem Du den Hund anmeldetst, bzw. dem Tag den bei ANmeldung als Übergabe angibst.
2007-03-04 07:53:13
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answer #5
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answered by mietze_katzen 6
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Nein die alten Steuern mußt Du nicht bezahlen. Du mußt er ab dem Tag bezahlen wo der Hund Dir gehört und Du ihn auf Dich angemeldet hast.
2007-03-04 05:04:29
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answer #6
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answered by ↓ 7
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Nein, sobald Du Besitzer des Hundes bist und ihn ordnungsgemäß anmeldest, hast Du ja Deine Pflicht getan.
2007-03-04 05:03:14
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answer #7
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answered by Fiene 7
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Nein, Du zahlst ab dem Tag der Übernahme des Hundes.
2007-03-04 05:01:48
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answer #8
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answered by Anais 6
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Mußt Du das beim Autokauf?
Steuerschulden bleiben beim Verursacher. Der Hund muss die Steuern ja nicht selbst bezahlen.
2007-03-04 05:03:16
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answer #9
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answered by Displicentia 6
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kann ich mir nicht vorstellen das man dich dann bestraft
mit nachzahlungen
2007-03-04 04:57:47
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answer #10
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answered by Anonymous
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