überspitzt gesagt:
dazu gibt es soviele Meinungen und Urteile, wie Katzen und Juristen zusammen
hier z.B. eine kleine - nicht abschließende - Zusammenfassung:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk33_merkblatt-tierhaltung-mietwohnung.htm
Tipp für die Praxis:
sprich mit Deinem Vermieter und kläre das ab
grundsätzlich ist gegen Katzenhaltung in der Wohnung - eigentlich - nichts zu sagen, wenn niemand anderes außerhalb belästigt werden kann,
das kann aber bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft schon anders aussehen, da dort andere Eigentümerbeschlüsse gelten können...
wie gesagt, klär das vorher ab bzw. versuche eine einverständliche Regelung mit dem Vermieter zu treffen
(vereinbaren kann man fast alles)
Probleme kann es mit sog. Freigängern geben, da sich in einem solchen Fall meist schnell jemand findet, der sich belästigt fühlt, oder der Katze nachstellt, weil sie Vögel jagd bzw. jagen könnte
P.S.
hier noch ein kleiner Querschnitt zum aktuellen Meinungsstand zur Belästigung durch Freigänger - bzw. freilebende Katzen:
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=AnC3BatW4dXS9KzUF6B1DcIaMxV.?qid=20070303045631AAqkbDa
2007-03-03 15:32:26
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answer #1
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answered by Schokkoschatz 6
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Bezugnehmend auf ein letztlich entschiedenes Urteil sind Katzen jetzt auch Genehmungspflichtig!
Kleintiere sind nur noch Wellis/Kanaris.
Hamster, Kaninchen und Meersau. Eine Ratte ist auch Erlaubnisbedürftig!
2007-03-04 00:29:56
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answer #2
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answered by Conny N 7
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Du bist immer auf der sicheren Seite wenn Du Deinen Vermieter vor Anschaffung deines Stubentigers fragen würdest sonst riskierst Du noch die Abschaffung Deines Lieblings,wenn es kein Freigänger ist hast Du eigentlich in den meisten Fällen gute Karten.
2007-03-04 05:07:02
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answer #3
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answered by made1 1
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Hier geht es nicht um "Kleintier" oder nicht!
Die Vermieter befürchten meist, das Deine Katze die Wohnräume zerstört oder unbrauchbar macht.
Hatte mal selber einen solchen Vermieter, der befürchtete das meine Katze an der Zimmerdecke hängt und die gute Holzdecke beschädigt.
Mein Kater war froh wenn er seine Ruhe hatte und nur schlafen konnte.
Nur zum Essen, seiner Wasserschüssel oder wenn er aufs Katzenklo mußte, stand der mal auf.
War ein gemühtlicher Zimmerkater und wollte auch nicht raus.
Und an der Holzdecke des Vermieters, hätte mein Kater auch überhaupt kein Interesse gehabt.
Aber ich habe diese Wohnung dann doch nicht bekommen, die Ausrede war dann, sein Hund könnte sich drann stören.
2007-03-04 01:00:21
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answer #4
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answered by Anonymous
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Katzenhaltung darf verboten werden.Genauso wie Hundehaltung.Lediglich Käfigtiere zB Hamster,Mäuse,Vögel usw darf man ohne besondere Zustimmung halten.
2007-03-06 11:30:15
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answer #5
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answered by schwarzweissekatze 2
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http://www.siamkatzen.de/rechtsfragen.html
geh mal auf folgenden link, da wird alles genauestens erklärt.
manche vermieter kann ich auch verstehen, obwohl ich sebst 3 katzen habe. so manch einer kümmert sich nicht wirklich um sein tier, die katzentoilette stinkt wie teufel, so das es echt schon an belästigung grenzt. aber diesen leuten sollte generell verboten werden ein tier zu halten.
2007-03-06 11:22:57
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answer #6
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answered by Anonymous
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Was heißt hier "....Können nicht verboten werden?"
Dem Vermieter gehört die Wohnung oder das Haus,was er vermietet.Und er als Eigentümer darf selbstverständlich bestimmen,ob und welches Getier er in senem Eigentum duldet.
Ihr Katzenhalter glaubt wohl,andere müßten sich euch und eurem Hobby unterordnen?
Kopfschüttel
2007-03-04 11:52:38
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answer #7
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answered by Anonymous
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Es gibt keine einheitliche Richtline dazu. Aber die diversen Mietvertragsformulare haben zum Thema Haustierverbot einen Absatz vom Inhalt "Hunde, Katzen und Kleintiere dürfen nicht gehalten werden" oder "Hunde, Katzen und Kleintiere sind verboten." oder "Hunde, Katzen und Kleintiere dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gehalten werden."
Vor 1 1/2 Jahren gabs bei mir einen Mietvertragswechsel weil der Hauseigentümer gewecheselt hat. Da stehen/standen entsprechende Formulierungen drinnen.
Es gibt soviele Urteile, wie man sich deswegen vor dem Gericht gestritten hat.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du nun eine Katze halten darfst oder nicht, sprich mit deinem Vermieter deswegen. Frag deinen Vermieter, ob ihr, um Probleme zu vermeiden, eine Mietvertragsergänzung machen könnten, in der es inhaltlich heißt: "Katzen dürfen gehalten werden." oder "Katzen dürfen nicht gehalten werden."
2007-03-04 02:23:29
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answer #8
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answered by kuchenmacher 6
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Sieh mal unter:
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tiere.html
Prinzipiell liegt es im Ermessen des Vermieters, ob dieser eine Katze als Kleintier ansieht. In der Regel ist im Miterecht jedoch die Haltung einer Katzung genehmigungspflichtig.
2007-03-04 02:03:56
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answer #9
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answered by wichtelzwergnase 2
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Grundsätzlich gilt als Kleintier erstmal alles, was in Käfigen haust. Wenn zu erwarten ist das dein Tier laut ist, stinken könnte oder etwas in den angemieteten Räumen beschädigen könnte, dann ist vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, da er dich sonst im Nachhinein zwingen dürfte, dein Tier wieder abzugeben. Es ist immer von Vorteil erst alle Mieter im Haus zu fragen, ob es für sie okay wäre, dann sperren sich die Vermieter meist auch nicht. Im Endeffekt wollen alle einfach Ruhe im Haus.
2007-03-04 01:51:47
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answer #10
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answered by dragonlady_is_back 2
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