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5 antworten

Meine Vorredner haben zwar alle nicht Unrecht, aber sie beantworten eigentlich deine Frage nicht wirklich...

Ein Gerichtsmediziner ist ein Facharzt (nämlich Facharzt für Rechtsmedizin).
Jeder Humanmediziner (also auch der Rechtsmediziner), völlig unabhängig von der späteren Spezialisierung, hat die gleiche Mindesstudiendauer (6 Jahre).
Dann ist das Studium abgeschlossen. Danach kann man eine Ausbildung in einem Fach zum Facharzt machen. Die Dauer der Fachausbildung ist unterschiedlich aber in der Regel sind es nochmal mindestens 5 Jahre.

2007-03-03 08:12:25 · answer #1 · answered by dr_chkdsk 4 · 2 1

* Ein Medizin Studium dauert 6Jahre.
darin sind einige Famulaturen die du durchlaufen musst.
Wären dieser 6 Jahre absolvierst du noch ein praktisches Jahr, AiP gibt es nicht mehr. Danach erfolgt eine Examensprüfung und du bist Arzt, ein Diplom gibt es nicht mehr, du kannst aber wären dieser Zeit dich um eine Doktoranten Stelle bemühen. Nach dem Praktischenjahr erfolgt die Verteidigung der Doktorarbeit und du bist dann Dr. med. Anschließend musst du dich für eine Fachrichtung entscheiden die in einer medizinischen Einrichtung/Krankenhaus erfolgt. Das dauert je nach Fachrichtung 4 bis 6 Jahre.
Meine Tochter hat jetzt alle Prüfungen abgeschlossen, schreibt an ihrer Doktorarbeit und ab Herbst fängt ihr Praktisches Jahr an. Dann die Examensprüfung und Verteidigung der Doktorarbeit. Ist alles bestanden ist sie Dr. med. , dann erfolgt die Ausbildung zum Facharzt in einem Krankenhaus.
Die Ausbildung zum Facharzt gehört nicht zum Studium.
.

2007-03-03 07:30:43 · answer #2 · answered by Karlchen * 7 · 3 1

Wer Facharzt werden möchte (z.B. Internist, Gynäkologe, Kinderarzt etc.) muss als Assistenzarzt zwischen bis zu fünf Jahren in der Fachabteilung seiner Richtung am Krankenhaus oder in Praxen arbeiten und macht am Ende eine Facharztprüfung.
Zu Gerichtsmediziner schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmedizin

2007-03-03 05:15:59 · answer #3 · answered by irmela_p 6 · 0 0

Ja das ist nochmal eine Spezifizierung auf ein bestimmtes Gebiet und deshalb dauert das etwas länger.
siehe:
Studienverlauf

Die ärztliche Ausbildung und die Zulassung zum ärztlichen Beruf ist in der Bundesärzteordung und der Approbationsordnung (ÄappO) für Ärzte festgeschrieben.

Demnach gliedert sich das Studium:
•in ein Hochschulstudium der Medizin von mindestens sechs Jahren, wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung im Krankenhaus von achtundvierzig Wochen umfasst;
•einen Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden), den man zum Physikum nachweisen muss
•ein Krankenpflegepraktikum von drei Monaten – ebenfalls für das Physikum erforderlich.
•Famulaturen von insgesamt vier Monaten Dauer
•den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach 4 Semestern
•den 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach dem Ende des Praktischen Jahres

Das Studium ist aufgeteilt in einen vorklinischen Teil von 2 Jahren und einen klinischen Teil von 4 Jahren. Das letzte Jahr des klinischen Studiums findet ganztägig im Krankenhaus statt. Es gibt zwei Pflichtfächer – Innere Medizin und Chirurgie - und ein Wahlfach, jeweils vier Monate ist der Pjler in jedem Fachgebiet tätig. Das Praktische Jahr wird nicht bezahlt! Die Reihenfolge der Fächer gibt in der Regel die Uni vor, das hängt von der Anzahl der PJ-Plätze und der Bewerber ab. Das PJ kann aus wichtigem Grund unterbrochen werden. Mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes ist es möglich, bis zu 8 Wochen des Praktischen Jahres in einer ambulanten Einrichtung abzuleisten.

Das Studium umfasst die theoretische und praktische Ausbildung. Die Approbationsordnung für Ärzte legt nur die Pflichtpraktika und Pflichtkurse sowie für den vorklinischen Teil des Studiums Pflichtseminare fest. Die übrigen Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere Vorlesungen, werden von den Hochschulen bestimmt. Natürlich kann jeder so viele freiwillige Kurse und Vorlesungen besuchen wie er möchte.
Berufserlaubnis

Die Note im Abschlusszeugnis setzt sich aus den Noten der beiden Ärztlichen Prüfungen im Verhältnis 1:2 zusammen. Dieses Abschlusszeugnis wird von den EU-Staaten anerkannt. Auf Antrag erhält jeder nach Bestehen der 2. Ärztlichen Prüfung die Vollapprobation als Arzt/Ärztin und darf damit den ärztlichen Beruf unter Aufsicht eines Facharztes ausüben. Die Niederlassung in einer eigenen Praxis ist erst möglich, wenn die weiterbildung zum Facharzt abgeschlossen ist.

Und warum Drückst du den Daumen nach unten, hast du einen
Tick oder was

2007-03-03 05:15:03 · answer #4 · answered by Gernuv 5 · 0 2

Länger studieren wie wer???

2007-03-03 05:10:41 · answer #5 · answered by Akbar 6 · 0 3

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