wenn sie für sich selbst oder für andere eine gefahr darstellen.
2007-03-03 03:23:21
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
9⤊
0⤋
Wenn sie für sich selbst oder Andere eine Gefahr sind.
2007-03-03 11:27:39
·
answer #2
·
answered by Bolle 7
·
2⤊
0⤋
Ohne Richter nur die ersten 24 Stunden. Anschließend entweder Entlassung oder der Richter muß das anordnen.
2007-03-03 11:32:52
·
answer #3
·
answered by micki 2
·
1⤊
0⤋
wenn sie einen Familienmitglied verlieren,völlig durchdrehen,Großeltern nicht mehr wissen was sie tun,oder Alzheimer bekommen
2007-03-06 18:32:56
·
answer #4
·
answered by manu 3
·
0⤊
0⤋
Wenn ich das mal ganz offen ansprechen darf:
Heutzutage und hierzulande ganz normale, gesunde, selbstbewußte Kinder, die aus entsprechenden Eigenerfahrungen und daraus resultierender Angst heraus nachvollziehbar und berechtigt den Umgang mit einem gewalttätigen und/oder mißbrauchenden Vater verweigern.
2007-03-05 06:08:17
·
answer #5
·
answered by Morgenstern 2
·
0⤊
0⤋
du kannst immer dann gegen deinen willen eingewiesen werden, wenn du entweder für dich selbst oder für jemand anderen eine gefahr darstellst. das kann sein, wenn du z.b. zu viel getrunken hast und keinen einfluss auf deine gedanken und dein handeln hast.was natürlich nicht nur unter alkoholeinfluss. sondern auch bei vielen drogen der fall ist.. dann wird ein richter hinzugezogen, der dann entscheidet, wie lange du dann in der klinik bleiben musst, aber in der regel ist dann ein mindestens 6 wöchiger aufenthalt in der geschlosdsenen abteilung einer landesklinik fällig.in vielen solcher fälle liegt eine psychose vor, da wird es dann länger als 6 wochen dauern mit einer entlassung.
2007-03-04 17:46:52
·
answer #6
·
answered by Irislena123 3
·
0⤊
0⤋
Selbstmord gefährdete, oder Menschen die es versucht haben und es misslang, verwirrte die einfach nicht mehr wissen was oben und unten ist. Es ist schlimm für solche Menschen.
2007-03-03 20:14:20
·
answer #7
·
answered by dollarprinz 4
·
0⤊
0⤋
wenn bewiesen werden kann das sie eine Gefahr für andere darstellen. sollte eine Person eine Einweisung einleiten und sich nach einer Untersuchung herausstellen,das die Person keine Gefahr darstellt,kann diese Person die Person,die die andere einweisen lassen wollte angezeigt werden.
2007-03-03 17:04:37
·
answer #8
·
answered by dominique01520 1
·
0⤊
0⤋
Wenn es es ihnen psychisch sehr schlecht geht. Und wenn sie eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen.
2007-03-03 11:57:48
·
answer #9
·
answered by sandra w 6
·
0⤊
0⤋
Sie hetzen vorher einen Haufen Dumme hinter dich her, die dich einfach fertig machen...Wenn Du dann austickst, kommen sie und spielen Polizei...Die Dummen dürfen aber weitermachen. Das tuen sie, damit andere nicht merken, dass sie selber einen Dachschaden haben.
Also, reine Willkür!
Mit den Dummen meine ich die, die Dich im Leben so begleiten Geschwister, Lehrer, der S T A A T, und jegliche sogenannte "sozialen" Kontakte.
2007-03-03 11:42:33
·
answer #10
·
answered by Qualle666 2
·
0⤊
0⤋