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Ich darf es ohne sein Einverständnis weder benutzen noch beschädigen. Das ist allgemein anerkanntes Rechtsgut. Warum darf ich ihm aber ungestraft seinen Ehepartner ausspannen, selbst wenn ich dadurch seine Kinder der Geborgenheit beraube, ihn selbst in den wirtschaftlichen Ruin treibe? Ich darf das - und habe keinerlei Sanktionen seitens der Rechtsprechung zu befürchten. Toll!!!

2007-03-03 02:10:52 · 19 antworten · gefragt von Heuschrecke 3 in Gesellschaft & Kultur Religion & Spiritualität

19 antworten

Ein Auto ist ein Gegenstand, der keine Empfindungen hat, dem es völlig egal ist, wer es fährt, es kann sich nicht persönlich entscheiden.

Deine Ehefrau kann sich aber entscheiden, mit wem sie zusammen sein möchte. Ein Auto ist dein Eigentum, deine Ehefrau nicht.

Rein moralisch gesehen, gebe ich dir recht. es ist eine bodenlose Frechheit, sich in eine Ehe zu drängen und nicht die feine englische Art. Zumal da noch kleine Kinder sind, die ihre Mutter brauchen.

Über Moral brauchen wir gar nicht zu reden, die kann man heut zu tage mit der Lupe suchen. Wir leben in einer Wegwerf - Gesllschaft! Konsum: Menschen, Tiere, Pflanzen. Haben wollen, nicht mehr haben wollen, ex und hopp. Auf ein Neues und dann gehts lustig so weiter. Der moralische Zerfall einer Gesellschaft.

Die Grenze, das kannst du nicht machen, die gibt es kaum noch.

Anne

2007-03-03 18:36:59 · answer #1 · answered by Anne 7 · 0 0

Ein gutes Beispiel dafür, dass man nichts tun sollte, was jemandem schaden kann. Auch wenn das in einer Gesellschaft, deren Maxime der Egoismus ist, sehr unpopulär ist.

2007-03-03 02:55:16 · answer #2 · answered by lordseagle 6 · 3 1

Als Lektüre empfehle ich die "10 Gebote".

DAS ZEHNTE GEBOT
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was sein ist.
Was ist das?

Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unserm Nächsten nicht seine Frau, Gehilfen oder Vieh ausspannen, abwerben oder abspenstig machen, sondern dieselben anhalten, daß sie bleiben und tun, was sie schuldig sind.

Gott droht zu strafen alle, die diese Gebote übertreten; darum sollen wir uns fürchten vor seinem Zorn und nicht gegen seine Gebote handeln. Er verheißt aber Gnade und alles Gute allen, die diese Gebote halten; darum sollen wir ihn auch lieben und vertrauen und gerne tun nach seinen Geboten.

In Deutschland beispielsweise ist Ehebruch als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur vollständigen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) verboten; die Gesetzgebung definiert den Vollzug des Geschlechtsaktes als Ehebruch. Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Auch ist seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips zum 1. Juli 1977 (1. EheRG) der Ehebruch kein hinreichender Scheidungsgrund mehr.

In anderen Ländern wird dies grundsätzlich anders gesehen.
In islamischen Ländern in denen die Scharia gilt, werden Ehe-
brecher, sofern die Tat bewiesen ist, amputiert oder gesteinigt.

Wie in den meisten Industrienationen ist auch in der Türkei Ehebruch nicht strafbar.

Natürlich mag ein Ehebruch im Einzelfall außerordenlich schmerzlich sein, insbesondere auch wenn Kinder davon betroffen sind. Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und noch eins: Wir können zwar Besitztümer ohne Zahl anhäufen....... nur einen Menschen können wir nicht besitzen





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2007-03-03 02:41:53 · answer #3 · answered by Anonymous · 4 2

Zum Ausspannen der Nachbarsfrau gehören ja mindestens zwei.
Nämlich Du und sie.
Da sie einen eigenen, freien Willen hat, ist sie mit einem Auto nicht so ganz vergleichbar.

2007-03-03 02:19:01 · answer #4 · answered by Schubidu 7 · 5 3

Dein Nachbar ist nicht Eigentum seines Partners, darum darfst Du ihn seinem Partner ausspannen. Menschen sind keine Dinge die jemanden gehören, sie können selbst entscheiden was sie wollen oder tun.

2007-03-03 04:18:05 · answer #5 · answered by 7 · 2 1

Wenn du für alles, was der Mensch darf oder nicht darf, ein Gesetz brauchst, dann tust du mir leid.

2007-03-03 02:51:01 · answer #6 · answered by Anonymous · 3 2

Ganz einfach, weil der Ehepartner nicht sein Eigentum ist (Menschenrechte).
Der Ehepartner ist Erwachsen und kann selbst entscheiden.
Lediglich die Kinder des Nachbarn sind (wenn minderjährig) tabu.

2007-03-03 02:50:17 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 1

Ethische Grundregeln bedürfen keiner gesetzlichen Regelungen

Beherzige das folgende Sprichwort:

Was Du nicht willst, daß man Dir antut, das füge auch keinem anderen zu.

2007-03-03 02:47:51 · answer #8 · answered by Big Tom 4 · 2 1

Hallo,

das ist ein seltsamer Vergleich! Das liegt daran, das ein Mensch z.B dein/e Nachbar/rin keine Sache, sonder eine Person ist! Ein Auto kann schließlich nicht mitentscheiden, ob es von fremden Personen benutzt oder beschädigt werden möchte. Und, genau das kann dein/e Nachbar/rin sehr wohl. Zum Scheitern einer Beziehung/Ehe gehören immer zwei Personen; die Person die ausspannt und die Person die sich ausspannen lässt! Wem sollte man denn da bestrafen? und vor allen warum?


Gruß

2007-03-03 02:24:45 · answer #9 · answered by Anonymous · 4 3

der Ehepartner ist ja auch nicht mit einem Gegenstand zu vergleichen und ganz für sich selbst verantwortlich..
er ist erwachsen und nicht der Eigentum seines Partners...
aber gerecht finde ich es auch nicht, die haben kein Gewissen solche Leute..
und der Verheiratete hat ebenso kein Gewissen, weil er sich ja auf einen anderen einlässt...

2007-03-03 02:16:54 · answer #10 · answered by ? 6 · 2 1

..weil das Auto eine Sache ist - ergo gilt die Rechtsprechung, und seine Frau ein Mensch, die selbst wissen sollte, was sie tut oder besser läßt.

2007-03-03 02:16:35 · answer #11 · answered by Zicke mit Zimt 5 · 2 1

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