wenn Du bei KlarstattUnklar auf die Seite gehst haben die keine Computer. Die Antwort von oben würde ich nicht befolgen. Du hast nur noch einen Monat Garantie ! Was Du genau machst richtet sich nach dem was dran ist und nach den Garantiebedingungen auf der Rückseite Deiner Rechnung. Der Garantiefall ist nach der ersten Frist (10 Tage ?) eingetreten. Somit hat man Dir kein kaputtes Notebook verkauft. Eine angemessene Frist ist evtl. 2 Wochen, das Notebook kann man als Arbeitsmittel betrachten. Officepaket ist dabei gewesen ? oder 30 Spiele ? 5 Wochen ist zu lang, geh zum Abteilungsleiter bleibe freundlich und verlange ein Ersatzgerät, je nach Fehler wie z. Bsp. Stromverlust, Flimmern, Brummschleife usw. würde ich direkt nach einem neuen Gerät fragen. Wenn Du gar nichts bekommst, hilft Dir die "Verbraucherzentrale eV" günstig und professionell weiter, dort kennt man auch notfalls die Pappenheimer, ausserdem stehen jedem Lieferant die Nackenhaare sofort zu Berge. Für die Zeit kannst Du Dir bei der gleichen Firma ein tolles Gerät über das Internet bestellen und fristgerecht ohne Angabe eines Grundes vom Kaufvertrag zurücktreten. Klarstatt schreibt auf der Internetseite :
"NUR FÜR PRIVATKUNDEN !!" vor der Bestellung erst mal lesen ! wenn sich die Sau immer noch so anstellt würde ich innerhalb meines Bekanntenkreises diese teuren Plasmafernseher forcieren, natürlich auch nur für 10 Tage.
Beim Einpacken reicht es wenn alles dabei ist ! Was da nicht steht gibt es für Dich nicht ! Genau so wie der Februar nur 28 Tage hat, auch wenn es ein Monat ist, da kann auch ein Provider nichts dran ändern.
Viel Erfolg !
2007-03-03 02:31:06
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answer #1
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answered by epexess 2
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geld zurück verlangen.
innerhalb von 6 monaten nach kauf kannst du vom vertrag zurücktreten. denn wenn das gerät kaputt is, wird vom gesetz her davon ausgegangen, dass es von anfang an kaputt war. du hättest gleich ein anderes verlangen können oder eben kohle zurück - allerdings nur wenn DU es net kaputt gemacht ast.
2007-03-03 08:47:35
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answer #2
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answered by Anonymous
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Dem Verkäufer (also Karstadt) eine realistische Frist setzen (bis 12.03.07, per Einschreiben mit Rückschein) und wenn sich bis dahin nichts tut vom Kauf zurücktreten.
Letzteres wird Dich evtl. einiges an Nerven kosten, aber wenn Du sehr aufdringlich, sehr lästig und sehr laut wirst, bekommst Du die Kohle zurück.
Manchmal hilft aber nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Laut, penetrant und nervig werden ist übrigens eigene Erfahrung. Bei mir war ein Notebook nach zweimaliger Reparatur immer noch defekt. Obwohl ich da natürlich alle Rechte auf meiner seite hatte, wurde ich so lange freundlich abgebürstet, bis ich denen wirklich auf die Nerven gefallen bin. Täglich angerufen, sehr bestimmt (nicht unfreundlich oder gar beleidigend) aufgetreten.
Am Ende zog die Drohung, den Fall publik zu machen. Daraufhin flatterte mir nach kurzer Zeit ein Scheck ins Haus.
Das hatte sich über mehrere Wochen hingezogen - trotz eindeutiger Rechtslage.
Mein neues (inzwischen 1 Jahr altes) Notebook habe ich dann bei einem unserer Firma verbundenen Fachhändler gekauft. Das hat zwar 100 Euro mehr als im Blöd-Markt gekostet, aber irgendwie hatte ich ein besseres Gefühl dabei. Bis jetzt ist aber alles heile (schnell auf Holz klopfen ;-)
2007-03-03 08:44:08
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answer #3
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answered by Schubidu 7
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Schreibe einen eingeschriebenen (Charge) Brief
beziehe Dich auf das zu reparierende in Garantie stehende Notebook und gib das Datum 2.2. an, dass Du bis anhin nichts gehört hast, und Du sie bittest eine Antwort zu geben, Dich auf den neusten Stand halten.
2007-03-03 12:28:55
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answer #4
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answered by erzraffael 7
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Hallo. Ich denk ma du hast Pech und, musst halt warten. Druck ausüben bringt nichts denn, jeder Hersteller hat seinen eignen Service der sich um Reparaturen kümmert. Du kannst nur nachfragen, und weiter warten. Beachte aber, wenn das Teil von der Reparatur zurück ist, dass ein Bericht dabei ist auf dem steht was gemacht wurde. Für alle ausgewechselten Teile verlängert sich die Garantie... Achja, das Gesetz sieht leider vor, dass du zwei Reparaturen erdulden musst, erst bei der dritten kannst du unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten, ein neues Gerät verlangen.
2007-03-03 08:45:26
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answer #5
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answered by Xrealpha 6
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Wärst du gleich zu einem guten Fachhändler gegangen, dann hättest du jetzt nicht solche Probleme. Immer alles schön billig und mega-billig einkaufen bei Karstadt, Saturn, Media-Markt - aber danach jammern, wenn es dort keinen Service gibt!!! Dann warte mal schön weiter....
Ich gehe immer zu meinem Fachhändler, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet - aber, er kennt mich und ich kenne ihn, da ist ein Vertrauensverhältnis da!
Das ist das Resultat von "Geiz ist geil!" :-)
2007-03-03 08:43:05
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answer #6
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answered by Anonymous
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