Nutzung der Wohnung: Besuch
1. Längeranhaltender Besuch auch in kleineren Wohnungen?
Eigentlich ist eine 1-Zimmer-Wohnung auf die Benutzung durch eine Person zugeschnitten. Theoretisch könnte der Vermieter also beanstanden, dass die Wohnung überbelegt ist, wenn Sie eine weitere Person (oder gar mehrere) ein paar Tage bei sich beherbergen. Die Rechtsprechung ist hier anderer Auffassung und meint, dass eine solche vorübergehende Überbelegung vom Vermieter 6 bis 8 Wochen geduldet werden muss.
2. Wann kann der Vermieter Einwände gegen den Besuch erheben?
Normalerweise muss der Vermieter dulden, dass Sie Besuch empfangen. Auch wen der Mieter empfängt muss dem Vermieter egal sein, soweit dadurch seine eigenen Belange oder diejenigen der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Etwas anderes kann gelten, wenn schon in der Person des Besuchers Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden liegen.
3. Haftet der Mieter für seinen Besuch?
Hält sich der Besucher nicht an die normalen Regeln des Zusammenlebens und die Hausordnung, können der Vermieter und die Nachbarn natürlich Unterlassung der Störung(en) verlangen.
Der Mieter haftet außerdem für das, was sein Besucher anstellt, genauso, wie wenn er es selber tun würde. Beschädigt also der Besucher etwas an der Wohnung oder am Haus, dann muss der Mieter hierfür ebenso geradestehen und an den Vermieter Schadenersatz zahlen, wie wenn er den Schaden selbst verursacht hätte.
Im Extremfall kann das Fehlverhalten des Besuchers zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen.
4. Wie lange darf der Besuch bleiben?
Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass "Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat", sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.
Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).
Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".
2007-03-02 00:40:42
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answer #1
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answered by Lila_fee 3
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Sechs Wochen. Wenn der Besuch länger bleibt dann muss mit dem Vermieter abgeklärt werden ob evtl für die Zeit des Besuchs die Nebenkosten angehoben werden.
Ist im Sinne der anderen Mieter die im Haus wohnen.
Aus Kulanz wird der Vermieter das aber wahrscheinlich nicht machen die Nebenkosten zu erhöhen wenn es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt-.
Wenn der Besuch länger bleibt kann es zu einem Untermietsverhältnis werden.
2007-03-02 00:30:12
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answer #2
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answered by Devi - No longer in touch! 7
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Spätestens nach 6 Wochen ist es kein Besuch mehr!
2007-03-02 00:33:32
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answer #3
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answered by Anonymous
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Wer länger als drei Monate ortsabwesend ist, ist dann sogar verpflichtet sich umzumelden.
Sagen wir mal so, angenommen Du wärst schwer Krank und ein "Familienmitglied" unterstützt Dich dabei etwas bzw. hilft Dir, ist dann sicher auch mal länger wie sechs Wochen bei Dir.
Oder es kann doch auch mal sein das mal jemand Urlaub bei Dir macht, so fast 2Monate oder so.
Eins ist sicher, solange sich Dein Besuch anständig verhält und nicht giftig mit den Nachbarn umgeht, kommt kein Vermieter auf die Idee jeden einzelnen seiner vielen Mieter zu Bespitzeln ob da nun jemand zusätzlich halb eingezogen ist oder nicht.
Manche haben doch auch jeden Tag so ziemlich den gleichen Besuch da, wo die Nachbarn heutzutage auch net mehr genau sagen können, "ist der nun schon wieder da, oder übernachtet der jetzt schon hier"!
2007-03-02 02:04:26
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answer #4
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answered by Anonymous
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Blut lässt sich mit kaltem Wasser leicht abwaschen. replace into Du da erzählst, ist additionally ein fake. Außerdem würde mich nicht die Bohne interessieren, replace into mein Vormieter in der Wohnung gemacht hat, so lange die Miete vernünftig ist und keine Schäden an der Wohnung vorliegen. Es gibt billigen Fliesenfugenweißer, mit dem kann guy alle Flecken beseitigen.
2016-12-18 13:36:59
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answer #5
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answered by warfel 4
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6 Wochen, doch sollte man nicht so lange drauf warten. ###
2007-03-02 08:37:00
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answer #6
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answered by Anonymous
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sagt ja das Wort besuch
besuch kommt und geht
erstmal wohnen ist da schon was anderes zb Freundin,
somit ist klar bleibt der Besuch 12 Wochen sagt keiner was,
wohnt die freundin schon 4 wochen da, gibt es schon mal ärger,
weil sie wird ja wohnen nicht nur Besuch sein
2007-03-02 00:52:31
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answer #7
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answered by Willi wichtig 3
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Das kommt auf den Mietvertrag an. Steht nichts drinnen, dann gilt die gesetzliche Lage. Dazu habe ich aber nichts gefunden. In meinem Mietvertrag steht drinnen, daß ich maximal 6 Wochen am Stück Besuch in meiner Wohnung wohnen haben darf. Die einzige Ausnahme ist, wenn ich für längere Zeit das Kind einer Bekannten bei mir habe, weil sich die Bekannte nicht um das Kind kümmern kann.
2007-03-02 00:46:13
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answer #8
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answered by Anonymous
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offiziell sind es vier wochen also weniger als ein monat.
2007-03-02 00:42:27
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answer #9
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answered by whyskyhigh 7
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Echt, sechs? Wo steht das denn? Zu meiner Zeit, als ich meinen allerersten Mietvertrag abschloss (liegt gut zwanzig Jahre zurück) hieß es noch, bis zu drei Wochen, außer, es handelt sich um Verwandtschaft irgendeiner Art (dann nannte man die Freundin eben "Cousine" oder "Tochter einer fern verwandten Tante").
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NACHTRAG:
Danke @keltenfee, war zu langsam; während ich noch tippselte, hast Du den passenden Link gepostet! Wunderbar!
2007-03-02 00:42:16
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answer #10
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answered by Lucius T Fowler 7
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