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Hallo.. am Sonntagmorgen hat unsere Bordeauxdoggenhündin (8Monate, 35kg) unbemerkt das Grundstück verlassen. 30 Min später fand (nach längerem Suchen unsererseits) unser Sohn 9 J. unsere Kleine verletzt am Strassenrand (Landstrasse) ca. 180m vom Haus enfernt. Ich raste hin, sah sie und fuhr sofort zum Haus um Hilfe zu rufen. In dieser Zeit kam bereits Polizei und Tierärztin, die Schocktherapie kam nicht mehr an und sie verstarb. 10:30Uhr mittags kamen die Autofahrer zu uns nach Hause wegen des Schadens. Am Unfallort wurde kein Schaden aufgenommen. Laut Aussage hat "das Tier" so komisch gekäucht und sie wären zum nächsten Bauern (50 m entfernt) und haben gefragt wem der Hund gehört. Dieser wusste es nicht darum riefen sie von dort aus die Polizei. Da sie einen Termin in der Kirche hatten erlaubte die Polizei das sie den Unfallort verlassen dürften (hatten sie doch eh schon). Unfall war um 9:45 Uhr, der Anruf beim Tierarzt erfolgte erst um 10:15 Uhr !! Bislang 4 versch. Aussagen. :-(

2007-03-01 08:42:14 · 24 antworten · gefragt von Anonymous in Tiere Hunde

Ist doch alles unheimlich.. eine freie Landstrasse.. sie haben sie von weitem gesehen und es trotzdem geschafft sie zu überfahren, kein weiterer Verkehr, nichts! Sie haben sie alleine lebend liegenlassen und für 50 m zum nächsten Bauern 30 Min gebraucht?? Und sind dann in die Kirche? Sie lag 45 Min alleine, lebend und verletzt am Strassenrand. Erst hiess es das sie sie von weiterm auf dem Fahrradweg haben laufen sehen und sie sei plötzlich nach rechts vors Auto gelaufen. (da ist ein riesen Graben dazwischen), der Autoschaden links vorne aber sie lag rechts am Strassenrand. Ein abgebrochenes Teil vom Auto sogar 60 Meter vorher auf unserer Fahrbahnseite - da stimmt doch was nicht??

2007-03-01 08:59:41 · update #1

Es geht uns nicht um den Autoschaden, dieser beläuft sich auf 2000 Euro. Es geht mir darum das man ein verletztes lebendes Tier nicht einfach alleine dort liegenlassen kann. Warum wurde der Tierarzt erst 30 Min später alamiert. Wir haben sie am nächsten Tag röntgen lassen, keine Knochenbrücke - sondern innere Verletzungen, nach 45 Min in diesem Zustand konnte die Ärztin einfach nichts mehr tun. Das uns auch einen Teil der Schuld betrifft ist uns klar, nur wenn ich auf einer einsamen Landstrasse einen grossen Hund ca. 500 Meter im Vorraus sehe dann würde zumindest ich ihn nicht anfahren können, da bremst man schon vorher doch ab?! Erst hiess es sie lief auf dem Radweg, dann hiess es sie lief auf der Str. umher.. erst hat sie geröchelt, dann auf einmal sein sie nichteinmal ausgestiegen um zu gucken?? Ja was stimmt denn nun.. dazu muss man doch nicht mehr viel sagen oder? Noch nicht einmal eine Aussage wie " Es tut uns sehr leid".. das ist unmöglich

2007-03-01 09:10:47 · update #2

24 antworten

Mich interessiert, wie der mit nem guten Gewissen in der Kirche sitzen kann, ohne sich weiter um das leidende Tier gekümmert zu haben...Dass ihr tatsächlich eure Aufsitzpflicht verletzt habt und möglicherweise auch für Schaden an dem Unfallfahrzeug aufkommen müsst, lasse ich jetzt mal aussen vor.

Im Falle eines Verkehrsunfalls sind alle Beteiligten zum sofortigen Anhalten verpflichtet (Art. 51 Abs. 1 SVG). Ist ein Sachschaden eingetreten, was bei einem verletzten oder getöteten Tier nach Art. 641a Abs. 2 des Zivilgesetzbuches und Art. 110 Ziffer 4bis des Strafgesetzbuches der Fall ist, hat der Verursacher dies unverzüglich dem Geschädigten mitzuteilen und Namen sowie Adresse anzugeben. Falls dies nicht möglich ist, hat er sofort die Polizei zu benachrichtigen (Art. 51 Abs. 3 VRV), damit diese geeignete Massnahmen einleiten kann (wie etwa die Nachsuche des Tieres mit sog. Schweisshunden, um es von seinen Leiden zu erlösen). Unterlässt der Automobilist die Meldung, hat er nach Art. 92 Abs. 1 SVG eine Bestrafung mit Haft oder Busse wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall zu gewärtigen.

Darüber hinaus kann sich der fehlbare Fahrzeughalter auch der Tierquälerei oder anderer Tierschutzwidrigkeiten schuldig machen. Wer ein Tier anfährt, hat die Rechtspflicht, sich um das Tier zu kümmern, ihm weitere durch den Unfall bedingte Schmerzen oder Leiden zu ersparen und es zum nächsten Tierarzt zu bringen oder seine medizinische Versorgung anderweitig sicherzustellen (sog. Garantenpflicht aus Ingerenz). Handelt es sich beim angefahrenen Tier nicht um ein herrenloses, sondern um ein im Eigentum eines Dritten stehendes, kommt zudem auch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung in Frage.

2007-03-01 08:59:13 · answer #1 · answered by quatronuevo 6 · 6 5

Tut mir sehr leid um euren Hund, aber rechtlich habt ihr schlechte Karten. Ihr habt, dadurch dass der Hund euch entlaufen ist, die Aufsichts - bzw. Sorgfaltspflicht verletzt. Die Autoinsassen durften den Unfallort verlassen, da es sich bei eurem Hund rein rechtlich um einen Gegenstand (grässliche deutsche Justiz) handelt und sie keine erste Hilfe leisten mussten. Für den Schaden am Wagen müsst ihr, oder eure Versicherung, wohl aufkommen müssen.

2007-03-01 08:59:56 · answer #2 · answered by Anonymous · 11 2

Tut mir leid um deinen Hund. Ich finds ne sauerei.

2007-03-01 08:48:45 · answer #3 · answered by Anonymous · 5 1

zuerst mal: das tut mir ganz furchtbar leid für euch! ich wünsche euch viel kraft. vor allem auch deinem kleinen sohn, der sie finden mußte. =/

was genau willst du jetzt wissen?
eine anzeige wegen unfallflucht wird wohl wenig aussicht auf erfolg haben, da sie sich ja gleich bei der polizei gemeldet haben.
außerdem hilft euch eine solche anzeige auch nicht.
man kann doch davon ausgehen, das sie eure süße nicht absichtlich angefahren haben.
warum wollt ihr ihnen und euch den stress einer anzeige machen?
dass sie sich blöd verhalten haben steht außer frage, dass sie eure hündin auf dem gewissen haben(gleich doppelt sozusagen) auch. aber was hilft es euch, ihnen jetzt das leben schwer zu machen? das bringt die kleine maus nicht wieder. =(
unterlassene hilfeleistung oder ähnliches gibt es im bezug auf tiere ja leider nicht...
und da die kleine auch noch ausgebrochen war... hach mensch... =(

2007-03-01 08:54:39 · answer #4 · answered by Lotte 2 · 5 2

Was passiert ist, ist traurig. Aber was haben die Leute denn falsch gemacht? DU hast deinen Hund nicht bewacht und suchst die Schuld bei anderen.

Die Polizei wurde vom Unfallfahrer benachrichtigt, sogar Hilfe veranlasst. Der Unfallfahrer hat sich vollkommen korrekt verhalten.

Leider hast DU den Fehler gemacht, dein Tier nicht ausreichend zu bewachen. Ich hoffe, du hattest eine Hundehaftpflichtversicherung. Denn Haustiere unterliegen laut BGB der Luxustierhaftung. Und objektiv ist das auch gut so.

Wenn ein Autofahrer beim Versuch, einem Hund auszuweichen, andere schädigt, ist er nämlich der Dumme. So hartherzig es sich auch anhört: im Zweifel NIE einem Hund ausweichen.

Was ist denn dem Autofahrer passiert? Ist sein Auto durch dein - das BGB nennt es so - Luxustier beschädigt worden? Denke auch darüber nach, was alles hätte passieren können. Dein Hund hat immerhin ein Gewicht von 35 kg. Ein Motorradfahrer hätte tot sein können!

Such die Schuld bitte nicht bei anderen.

In der Trauer bin ich aber trotzdem bei dir, nicht aber in deinem unberechtigtem Zorn.

2007-03-01 09:05:42 · answer #5 · answered by Brian W. Ashed 7 · 6 4

Das "unbemerkte" Verlassen des Grundstücks klingt nach Verletzung der Aufsichtspflicht Deinerseits. Wenn dem Fahrer Schaden entstanden ist, hast eher Du als er Ärger, fürchte ich. Nachdem der Fahrer sogar Hilfe für ein Tier geholt hat, kann man ihm schwerlich etwas vorwerfen. Ich schätze mal, dass der Hund keine Telefonnummer von Dir am Halsband hatte.

Nach Deiner Darstellung würde ich sagen, dass sich alle Parteien korrekt verhalten haben.

2007-03-01 08:59:31 · answer #6 · answered by ramsjoen 6 · 5 3

Hallo


Mir tut das mit eurem hund sehr leid


lg jenni

zum rest kann ich nix sagen kenne ich mich leider nicht aus

2007-03-01 08:48:07 · answer #7 · answered by Anonymous · 2 1

Verbessern könnte guy z.B., dass guy auf alle Einsprüche zu gelöschten Fragen und Antworten tatsächlich eine Reaktion erhält. Nach meiner Schätzung wird davon höchstens 30% bearbeitet, vom relax hört guy nichts. guy sollte jedem community-Mitglied, das ungerechtfertigt Missbrauch meldet, jedes Mal 50 Punkte abziehen.

2016-12-18 13:13:44 · answer #8 · answered by ? 4 · 0 0

Und was ich noch viel schlimmer finde:
Euer Sohn hat sie gefunden! Ich nehme mal an, es war der erste Kontakt mit dem Tod für ihn!? Da müsst ihr am Ball bleiben, dass er das verkraften kann!
Da soll ein Kind Vertrauen zu Erwachsenen haben und dann "töten" die seinen liebtsen Spielgefährten!

Als unsere Sarah eingeschläfert werden musste, waren meine Jungs 5 + 6 Jahre alt. Erst 3 Jahre später haben sie es verkraftet. Sie haben jedesmal geweint, wenn sie einen Hund sahen, weil sie sie so vermisst haben. Als es dann nach 3 Jahren überstanden war, haben wir so ein unglückliches Fellknäuel aus 5-jähriger Kellerhaft gerettet! Besitzer beide ganztägig arbeitend und Hund macht in Wohnung- also, Hund in Keller, am Wochende rauslassen-BRÜLL!!!!

Lasst ihm Zeit, seine Trauer und Wut zu verarbeiten, das wird schwer genug. Und holt euch nicht so schnell einen neuen Hund, erst, wenn er den Verlust verkraftet hat. Denn sonst denkt er nur, wenn er den neuen Hund liebt, verrät er damit seinen Vorgänger.
Oder er hat Angst, sie wieder zu verlieren.

Helft ihm!! Das schafft ihr nur unter Anleitung, da ihr selber betroffen seid!

Mein Mitgefühl für Euch, viel Kraft und Kopf hoch!!

Die Unfallverursacher hatten doch wohl nur Angst, sie müssten die Kosten übernehmen, anders kann ich mir ihre Reaktion nicht erklären! Es ist eine Sauerei! Womöglich haben sie selber Haustiere, sie sollten mal daran denken, wie sie sich fühlen würden!
Aber wenn sie ein Gewissen haben, wird es sie noch lange, lange daran erinnern und das ist richtig so!!

2007-03-01 15:20:01 · answer #9 · answered by Conny N 7 · 2 2

Da sehe ich wieder den Unterschied zu den Buddhisten.
Enge Strassen in Thailand oder Sri lanka,- reger Verkehr und ein Hund döst auf der Straße und alle fahren drum herum.
Eine Selbstverständlichkeit.

2007-03-01 09:48:42 · answer #10 · answered by Anonymous · 2 2

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