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Was ist Scheidungsurteil?? wie lange dauert??? Z.B. wenn ich habe mein scheidung termin die 10. marz...dann was passiert und wie lange muss ich warten bis ich habe richtig mein scheidung.
Danke

2007-03-01 05:48:08 · 7 antworten · gefragt von Sabri 3 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

7 antworten

nach Verhandlungstag 1 Woche bis Urteil, dann einen Monat, dann hast du dein rechtskräftiges Urteil! Bei dir also ca. 16. April

------- Nachtrag: -----------
also noch mal genauer: Das Urteil bekommst du je nach Schreibschnelligkeit des Gerichts (manchmal sofort, bei mir eben eine Woche) oder du hast einen Anwalt. In diesem Fall wird dein Anwalt Dir zunächst eine Abschrift des Scheidungsurteiles schicken.
Dann kommt aber noch die Berufungsfrist!
Die Berufungsfrist fängt erst ab Datum der letzten Zustellung an zu laufen (1 Monat). Zugestellt wird bei Dir bzw. Deinem Anwalt, bei Deinem Ex bzw. dessen Anwalt sowie bei den Rentenversicherungsträgern, die den Versorgungsausgleich gemacht haben.

Alle diese Beteiligten müssen ein sogenanntes Empfangsbekenntnis mit Datum an das Gericht zurücksenden. Die Berufungsfrist fängt dann nach dem letzten Datum an zu laufen.

Dein Anwalt wird i.d.R. 4 Wochen nach Eingang bei ihm die Ausfertigung des ihm zugestellten Urteils an das Gericht senden und um Anbringung des Rechtskraftvermerkes bitten. Danach erhält er es zurück und das Original bekommst dann Du.

Wie gesagt, dann ist es rechtskräftig.

2007-03-01 05:52:41 · answer #1 · answered by Independent 3 · 1 0

mein rechtskräftiges Urteil wurde mir sofort gesagt uns sollte schriftlich nach 3-4 Wochen kommen, hatte es aber schon eine Woche später in der Hand, ich hatte Glück.
In der Zeit vom Gerichtstermin bis zum eintreffen des rechtskräftigen Urteils kann immer noch Einspruch gegen die Scheidung erhoben werden, also wenn du oder dein Partner sich das nochmal überlegt.

2007-03-01 08:05:04 · answer #2 · answered by little hawk 6 · 1 0

Hast du keinen Anwalt der deine Fragen kompetent beantwortet? Dar Urteil ist nach einem Monat rechtskräftig, das heißt, dann kannst du den nächsten heiraten.

2007-03-01 07:07:22 · answer #3 · answered by jasmin 3 · 1 0

Ihr werdet vor dem Scheidungsrichter(in) geladen und werdet beide gefragt weshalb und warum Ihr euch Scheiden wollt.
Und wenn Ihr keine Gütertrennung habt, so muss derjenige der das meiste verdient für den anderen aufkommen das entscheidet das Gericht. Hoffe jeder von euch hat einen Advokat/Rechtsanwalt dann geht die Sache sicherer zu recht und wenn dann der Richter oder Richterin euch gehört hat entscheidet Er/Sie wer was bekommt und dann werdet Ihr im Richtersaal geschieden und das Scheidungsurteil werdet Ihr dann von eurem Anwalt erhalten wenn er es vom Gericht innerhalb 14 Tagen zugesandt bekommen hat! Und dann geht jeder seiner wege. Hoffe Du/Ihr habt keine Kinder denn dann erteilt der Richter demjenigen die Fürsorgepflicht der die passende Räumlichkeit und Geld dazu hat sowie das Besuchsrecht!
Denn das habe ich 1998 auch hinter mich bringen müssen!Ich weiß wovon ich rede und das tut meist sehr weh! Ich wünsche dir viel viel Glück.

2007-03-02 01:06:56 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Es handelt sich um die in Ehesachen für den Regelfall gesetzlich vorgesehene Kostenentscheidung, vgl. §§93a Abs. 1, 92 Abs. 1 S. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO). Die Entscheidung bedeutet, daß die Parteien die Gerichtskosten (das sind die Gebühren für das Tätigwerden des Gerichts, ferner die auf Gerichtsseite entstandenen Kosten des Verfahrens, etwa Zeugenentschädigungen, o.ä.) je zur Hälfte und ihre außergerichtlichen Kosten (das sind insb. die Anwaltskosten der Partei sowie sonstige Auslagen, z.B. Reisekosten o.ä.) jeweils selbst zu tragen haben.

Dein Anwalt wird Dir zunächst eine Abschrift des Scheidungsurteiles schicken. Wann dies sein wird, kann er nicht beeinflussen, das hängt von der Schreibschnelligkeit des Gerichts ab.

Die Berufungsfrist läuft erst ab Datum der letzten Zustellung an zu laufen (1 Monat). Zugestellt wird bei Dir bzw. Deinem Anwalt, bei Deiner Ex bzw. deren Anwalt sowie bei den Rentenversicherungsträgern, die den Versorgungsausgleich gemacht haben.

Alle diese Beteiligten müssen ein sogenanntes Empfangsbekenntnis mit Datum an das Gericht zurücksenden. Die Berufungsfrist fängt dann nach dem letzten Datum an zu laufen.

Dein Anwalt wird i.d.R. 4 Wochen nach Eingang bei ihm die Ausfertigung des ihm zugestellten Urteils an das Gericht senden und um Anbringung des Rechtskraftvermerkes bitten. Danach erhält er es zurück und das Original bekommst dann Du. Das brauchst Du für die neue Eheschließung.

Es kann also noch ein wenig dauern.

2007-03-01 21:30:38 · answer #5 · answered by tobias25 1 · 0 0

Das Scheidungsurteil wird nach dem Trennungsjahr(in der Regel 1 Jahr) vom Richter ausgesprochen.
Darin sind unter anderem der Unterhalt der Kinder und der Ehefrau geregelt.

2007-03-01 06:27:42 · answer #6 · answered by sandra w 6 · 0 0

Wenn am 10. März die Scheidung vom Richter ausgesprochen wird, dann bist du ab dem 10.März geschieden. Das Urteil bekommst du schriftlich ein paar Tage später vom Gericht zugesandt. Das ist eine Urkunde, die du gut aufheben musst, eben das Gegenteil von der Heiratsurkunde. Nur mit diesem Urteil kannst du später noch einmal heiraten, z.B.

2007-03-01 05:52:56 · answer #7 · answered by AliceDasWunder 6 · 0 0

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