du bekommst dein kindergeld, solange wie du in der ersten ausbildung bist ( max bis 27 jahre )
du musst es aber umändern lassen das es auf dein konto geht!
ansonsten kann man es für das letzte jahr auch weiter laufen lassen und du kannst es dir von deiner mutter geben lassen ( wenns geht?!)
beantrage die änderung sonst frühzeitig, sobald du weißt WANN du in deine wohnung ziehst, die behörden brauchen ein bisschen länger und zahlen nicht 2 mal...das heißt deine mutter müsste sonst zurück zahlen und du bekommst es erst rückwirkend wenn sie es erstattet hat.
2007-02-28 20:24:27
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answer #1
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answered by kiki-G 6
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Bei uns stellt man einen Antrag beim Arbeitsamt (aber in der eigenen Gemeinde informieren wer zuständig ist), daß das Kindergeld an einen selbst ausgezahlt wird.
Das gilt, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und auch keine Unterhaltsleistung von den Eltern bekommt.
Ansonsten geht das Amt davon aus daß die Mutter ihr Kind immer noch unterstützt und zahlt das Geld an sie aus.
2007-02-28 20:37:50
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answer #2
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answered by Anonymous
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Du musst bei der Kigeld Stelle bescheid sagen das du ausgezogen bist und bekommst dann Kigeld solange Du noch in der Ausbildung bist.
2007-03-04 06:53:12
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answer #3
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answered by Alexandra T 2
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Du bekommst Kindergeld, solange wie du in der Ausbildung stehst. Das Kindergeld wird an deine Mutter gezahlt.
Wenn du das Geld auf dein Konto haben möchtest, mußt du beim Amt einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen. Und das dauert wieder.
Wir haben es so belassen und ich habe meiner Tochter das Kindergeld auf ihr Konto überwiesen. So ging alles problemlos.
2007-03-01 09:45:10
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answer #4
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answered by daria 2
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ja, solang du lernst, bekommt sie kindergeld ..
ich hab aber schon öfter gehört, dass das kindergeld auch die kinder selbst haben können.. aber dazu müsstest du dich informieren bei deiner stadt, wie das geht! immerhin wohnst ja dann nicht mehr zu hause, normal müssten die des dann schon dir geben
2007-02-28 23:16:55
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answer #5
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answered by Katharina 6
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Das Kindergeld steht natürlich dir zu. Wenn du eine eigene Wohnung hast solltest du es selbst bei deiner Kindergeldkasse beantragen. Kindergeld wird bis max. zum 27. Lebensjahr gezahlt wenn man in Ausbildung, Schule etc. ist und man ein gewisses Einkommen nicht übersteigt. Für die Beantragung ist es ratsam gleichzeitig dieses mit der Abmeldung deiner Mutter zu machen, da erst wenn es bei ihr abgemeldet und beendet ist bei dir anfängt zu laufen. Aber genaueres und die Anträge findest du auch im Internet unter www.arbeitsamt.de unter dem Stichwort Geldleistungen / Kindergeld.
2007-02-28 21:38:02
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answer #6
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answered by Claudi 1
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solange du lernstbekommst du kindergeld, jedoch wenn du fertig mit der lehre bist bei der kindergeldstelle melden und es sagen wenn du noch in der lehre bist und nicht mehr zuhause wohnst kannst du auch noch unterhat beantragen.
2007-02-28 20:24:05
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answer #7
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answered by zarte_89 1
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