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17 antworten

bei einer geiselnahme ja

2007-02-28 07:00:17 · answer #1 · answered by ♥supermami♥ 5 · 1 1

utilitarismus ist schwer zu verallgemeinern...das kommt ganz auf die situation an. (wie schon genannt: geiselnahmen, etc.)

2007-02-28 10:49:44 · answer #2 · answered by jupiter FIVE 7 · 1 0

Hallo,

die Frage ist etwas ungenau.

Wenn das eigene oder das Leben von anderen von einem Verbrecher bedroht ist, fällt das unter Notwehr (beim eigenen Leben) oder Nothilfe (bei Bedrohung des Lebens anderer)

Nur dann ist es den Umständen entsprechend straffrei - (erlaubt wäre das falsche Wort)

Vorgeschrieben ist es auf keinen Fall. Man muss nur nach den eigenen Fähigkeiten Nothilfe leisten.

Du muss dich z. B. nicht selbst in Gefahr bringen, wenn du z. B. siehst, wie jemand mit einer Pistole Amok läuft und jeden erschießt.

Auch muss die Tötung die einzige Möglichkeit sein, weitere Morde zu verhindern.


Nicht erlaubt ist natürlich das Töten von jemanden, der nicht selbst die Bedrohung für die anderne ist.

Beispiel: Wenn jemand Geiseln nimmt und verlangt, dass irgenjemand getötet wird, ansonsten erschießt er alle Geiseln, dann darf man diesen Jemanden natürlicht nicht töten, um die Geiseln zu retten.


Oder anderes Beispiel: (etwas weit hergeholt)

In einer Seilbahngondel droht das Seil zu reißen - viele Menschen würden in den Tod stürzen. Dann darf man natürlich niemanden hinunterstoßen, damit das Seil hält.

Noch ein Beispiel:
5 Menschen brauchen eine lebensrettende Blut- oder Organspende - man darf natürlich keinen Menschen töten, um an Blut oder Organe zu kommen.


Nachtrag:

Zum Vorredner: Wenn der obere das Seil abschneidet, um sich selbst zu retten, begeht er eine Straftat. Das hat nichts mit Notwehr oder Nothilfe zu tun.

2007-02-28 07:21:29 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Diese dämliche Frage wurde schon zu meiner Zeit von Beauftragten der Kreiswehrersatzämtern gestellt......

Die Frau eines "Dämlichen" traf ich 3 Jahre später in einer Disco, in welcher `Damen suchen Herren...` geboten wurde.
Ich lebe heute noch.......

2007-02-28 07:08:27 · answer #4 · answered by FUTURA 4 · 2 1

au Backe, wäre dann ein großer Knall in den "Schurkenstaaten" angebracht?
Wer hat dem Bush eins vor die Birne?

wir lassen besser diese Diskussion...

2007-02-28 07:05:17 · answer #5 · answered by Corry 6 · 1 0

Rechtlich betrachtet: grundsätzlich nein, da Leben ein absolutes und unabdingbares Rechtsgut ist! Selbst für den Fall der Notwehr könnte die Tötung strafrechtlich verfolgt werden (als sog. Notwehrexzeß). Die Ausnahme bildet der "übergesetzliche Notstand" und Konstellationen des "unrechtmäßigen Rechts".
Ethisch betrachtet: muss jeder für sich selbst entscheiden.

2007-03-01 01:06:20 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

ha also, da stehn nu 20 Leut. Einer davon isn Teufel un alle anneren Engel, dat erkennste abba nicht sonnern musst selba rausfinne wer der Teufel is.
Un dann musste den Teufel erschiese um die Engel zu rette. Wenn de halt mehr Schuss brauchst, haste den Teufel nich erkannt un Engel erschosse.

2007-02-28 21:06:47 · answer #7 · answered by NinaNeonNonNoNaja 3 · 1 1

nein

2007-02-28 09:39:02 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

diese Frage stellt sich gerade den Politikern wegen der Regelung zu Abschüssen von Flugzeugen, die gekidnappt werden und die Tötung weit größerer Menschenmengen zum Ziel haben.
Laut Verfassung ist der Abschuß nicht erlaubt.
Im Einzelfall kann der Soldat oder Polizist aber einen Bewaffneten gezielt töten, der das Leben Dritter bedroht.
Wenn seine Ausschaltung nicht anders möglich wäre.

2007-02-28 07:05:32 · answer #9 · answered by krummelas 5 · 0 0

Wenn diese Person die anderen Menschen bedroht dann schon (sofern es Notwehr ist), wenn es allerdings eine Dritte Person ist, dann nicht, selbst wann man dadurch des Leben vieler anderen retten würde.

Alle Angaben ohne Gewähr :) Wenn dus machst und in Knast wanderst sag nicht, dass ich Schuld bin =)

2007-02-28 06:59:03 · answer #10 · answered by Nightfall 4 · 1 1

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