Die qm-Zahl gilt ausschließlich bei Zwingerhaltung und beträgt dort mind. 15qm und für jeden weiteren Hund + 5qm als Mindestgrösse. In Wohnungen gibt es diese Festlegung nicht. Und für Sozialwohnungen sowieso nicht. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob Hunde überhaupt in einer Sozialwohnung gehalten werden sollen/können. Im Einzelfall muß immer geprüft werden, ob dies einer artgerechten Haltung entspricht und natürlich auch, ob mietrechtliche Vorschriften dem entgegen stehen.
2007-02-28 06:07:25
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answer #1
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answered by Anonymous
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Nein, bei einer Wohnung nicht, nur eine Zwinger muss die Vorgeschriebene Größe haben. Leiden ist dies meist nicht der Fall.
2007-03-01 06:12:06
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answer #2
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answered by Hexe 3
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Die Anzahl der Qm ist nicht entscheidend. Wir haben ein Haus in dem wir über 200 qm nutzen und einen riesigen Garten. Unsere Hunde sind aber immer da wo ich bin und selbst im Garten halten sie sich nicht alleine auf.
Fahren wir in den Schwarzwald haben wir eine kleine Wohnung von weniger als 60 qm und sie fühlen sich nicht unwohler.
Ich will damit sagen für ein Hund ist es nicht wichtig wie groß seine Wohnung ist, vielmehr ist wichtig, das du Dich mit ihm ausreichend beschäftigst, ihm Auslauf gewährst und bei ihm bist. Alleine das zählt.
2007-02-28 06:34:13
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answer #3
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answered by Anais 6
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also zu
1., habe noch nie von so einer verfügung oder ähnlichem gehört, genügend und regelmäßiger auslauf sollten genügen;
2. sicherlich bekommst du keine größere sozialwohnung; im gegenteil musst dich erstmal erkundigen ob hunde da gestattet sind,
3. ist auch gut so, dass es nicht so ist denke ich, und die frage ansich ist doch hoffentlich eher als "nach-faschings-witz" gedacht - oder???
2007-02-28 06:15:29
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answer #4
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answered by bruscetta 2
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Also die größe der Wohnung ist für den Hund nicht wichtig. Dafür sollte ein Park in der Nähe zum Auslauf da sein.
Für eine Sozialwohnung spielt es auch keine Rolle, ob mit ohne Hund, da die Quadratmeter nach Personen fest geregelt wurden.
2007-02-28 05:47:04
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answer #5
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answered by Anonymous
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"raum ist in der kleinsten hütte",so sagte man früher.ich würde einen großen hund
niemals in einer kleinen wohnung halten.ob sozialwohnung oder nicht.das wichtigste,für große und kleine hunde ist das sie genug auslauf haben.dann sind die qm nicht so wichtig
2007-03-06 23:58:24
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answer #6
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answered by teddy 3
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Ist die Frage ernstgemeint? QM werden einem Hund zugemessen,wenn er in einem Zwinger leben muß-da gibt es für jede Größe eine angemessene Qm-zahl. Was auch richtig ist. Aber das gilt nicht für Wohnungshaltung-da liegt die Duldung in der Hand des Vermieters und der Mitmieter-siehe Mietvertrag. Du bekommst keinesfalls eine größere Wohnung,nur weil du einen großen Hund hast!! Wenn dein Hund geduldet wird,hast du für den nötigen Auslauf zu sorgen..der Größe und der Rasse entsprechend!!!!
2007-03-06 10:09:25
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answer #7
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answered by sabine k 2
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Eine Sozialwohnung für Hunde gibt es nicht nicht einmal einen "Zuschlag". Ein Hund sollte mindestens soviel Platz haben wie ein Kind (8-12m2), denn er kann sich nicht ohne weiteres/ selbst fortbewegen, deswegen sollte der Bewegungsspielraum schon ausreichen....
2007-03-04 23:10:32
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answer #8
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answered by Anonymous
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1. Nein ist nicht richtig betrifft nur Zwingerhaltung und ähnliches!
2. gar nicht weil sie ja nicht zutrifft!
Man kann auch gut mit einer Dogge in einer 1 Zimmerwohnung leben....man muß ihr nur genug Auslauf geben.
Wie schon in einem anderen Beispiel auch wir haben Haus und Garten aber das wird nur mit mir genutzt alleine vom Hund nicht!!! Mein Hund will 3-4 Stunden am Tag mit mir raus und den rest liegt sie dann meist rum und "passt auf" ;-)
2007-03-03 23:26:52
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answer #9
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answered by Anonymous
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einem Hund stehen in der Regel 8 qm zu.
Aber ich finds schäbig ich weiss nicht warum.Wenn ich schon Sozialwohnung lese.
Unsereins vesucht seit geraumer Zeit -trotz Arbeit einen günstigen Wohnraum zu bekommen und bekommt nix-trotz niedrigen Lohn.
Und andere wollen den Hund als Grund einer neuen größeren Wohnung angeben.
Da ist doch iregndwas nicht richtig.
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
Widerristhöhe in cm Bodenflächemindestens m²
bis 50- 6
über 50 bis 65 -8
über 65 -10
2007-02-28 10:14:28
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answer #10
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answered by Anonymous
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Ich habe das so verstanden, dass die Zwingergröße gemeint ist. Nicht das Wohnzimmer des Herrchens. Aber interessanter Gedanke. Ehrlich.
2007-02-28 05:50:12
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answer #11
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answered by Ulli 7
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