Als Römische Kurie (lat./ital.: Curia Romana) wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet.
Als Vorläufer des Staatssekretariats kann die unter Martin V. gegründete camera secreta angesehen werden. Sie war zunächst für die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zuständig, übernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben. 1542 richtete bereits Paul III. die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.1588 schuf Papst Sixtus V. mit der Konstitution "Immensae Aeterni Dei" als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.
Das Dekret Christus Dominus des zweiten Vatikanums sagt zur Institution der Kurie: "Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten."1967 kam Papst Paul VI. der Aufforderung des Konzils nach und erließ eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen: "Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind."
Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 in der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" ihr heutiges Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben "Novo millennio ineunte" (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: "Was die Reform der Römischen Kurie (...) betrifft (...), bleibt sicherlich noch viel zu tun."Nachdem Papst Benedikt XVI. am 11. März 2006 die Leitung des Päpstlichen Rates der Seelsorge für Migranten und Reisende und des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur zusammengelegt hat, sehen vatikanische Beobachter darin erste Ansätze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch heißt es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen "vorläufig" seien. Verbindungen mit dem Staat der Vatikanstadt
Regierungspalast im VatikanVon der Kurie, die für die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zuständig ist, muss die Regierung des Staates der Vatikanstadt völkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionale Verknüpfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst über sechs verschiedene Haushalte verfügt, macht deutlich, wie verschränkt bisweilen die Zuständigkeiten sein können.Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der völkerrechtlichen Souveränität des Heiligen Stuhls. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern überlässt dem Hl. Stuhl als Subjekt des Völkerrechts die diplomatische Vertretung. Die Institutionale Verschränkung von Kurie (Hl. Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begründet, dass der Papst gleichzeitig auch Souverän des Staates der Vatikanstadt ist.Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats beauftragt. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Händen einer aus sieben Kurienkardinälen bestehenden päpstlichen Kommission. Sie wird vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt und ist hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig. Den Präsidenten der Kommission (z. Zt. Giovanni Lajolo) kann man als eine Art Regierungschef ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretär mit dem Governatorato, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstellt. Die Büroräume der Kurienverwaltung befinden sich nur zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans, die übrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flächen, teilweise aber auch auf römischem Stadtgebiet. Organisation ]Die römische Kurie besteht aus folgenden Dikasterien: Staatssekretariat [Bearbeiten]Wichtigste politische Einrichtung ist das Staatssekretariat, das vom Kardinalstaatssekretär Tarcisio Kardinal Bertone (SDB) geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt. Das Staatssekretariat wird in die Sektion für Allgemeine Angelegenheiten, auch Erste Sektion, ("Innenministerium") und in die Sektion für Beziehungen zu den Staaten, auch Zweite Sektion, ("Außenministerium") unterteilt.
Die Erste Sektion übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Dikasterien und päpstlichen Behörden, erstellt Statistiken und ist für die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die päpstlichen Vertretungen im Ausland werden von der Ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, darüber hinaus führt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.
Die Zweite Sektion ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Institutionen zuständig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Ländern, in denen Konkordate bestehen, führt die Zweite Sektion Verhandlungen über Bischofsernennungen. Der größte Teil des päpstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter häufig in die Vertretungen in aller Welt. Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien und Frauen, zuzüglich zahlreicher externer Berater. Kongregationen Die Kongregationen sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie. Sie sind kollegial verfasst und werden von einem Kardinalpräfekten und zwei Sekretären geleitet. Die erste ständige Kongregation war die 1542 von Papst Paul III. gebildete Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis (Später kurz "Sanctum Officium").Die Kongregrationen im Überblick:Kongregation für die Glaubenslehre: Schutz und Förderung der Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche
Kongregation für die orientalischen Kirchen: Verbindung mit den katholischen, orientalischen Kirchen (Erhaltung des Erbes der verschiedenen orientalischen christlichen Traditionen)
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Zuständig für alle liturgischen und sakramentalen Fragen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse: Zuständig für die Angelegenheiten einer Kanonisierung Kongregation für die Evangelisierung der Völker: Evangelisierung und Mission in der ganzen Welt
Kongregation für den Klerus: Aus- und Weiterbildung des Klerus, Katechese, "Personaladministration" Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens: Zuständig für alle Angelegenheiten christlichen Lebens, Ordenslebens und klerikalen Lebens
Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Zuständig für Universitäten, Institute, Schulen usw. Kongregation für die Bischöfe: Zuständig für alle Angelegenheiten, die Bischöfe betreffen (Ernennung, Synoden...) Jede Kongregation verfügt über einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden Dekrete der Kongregationen vom jeweiligen Präfekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischöfen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen. Gerichtshöfe Die römische Kurie verfügt über drei Gerichtshöfe: Oberster Gerichtshof der Apostolischen Signatur: Oberstes Gericht der Kurie Römische Rota: Schutz der Rechte der Kirche, Einheitlichkeit der Rechtsprechung Apostolische Pönitentiarie: Zuständig für Absolutionen, Dispense, Gnadenerweise
Päpstliche Räte Momentan bestehen 11 Päpstliche Räte:
Päpstlicher Rat für die Laien Päpstlicher Rat für die Förderung der Einheit der Christen Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden Päpstlicher Rat "Cor Unum" Päpstlicher Rat der Seelsorge für Migranten und Reisende Päpstlicher Rat für die Pastorale im Krankendienst Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten Päpstlicher Rat für den Interreligiösen Dialog Päpstlicher Rat für die Kultur Päpstlicher Rat für die sozialen Kommunikationsmittel Päpstlicher Rat für die Familie
Kurialämter Apostolische Kammer / Camera Apostolica, durch den Camerlengo geleitet Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls / Administratio Patrimonii Sedis Apostolicae Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls / Praefectura rerum oeconomicarum Sanctae Sedis Präfektur des päpstlichen Hauses oder Pontificalis Domus (Präfekt: James Michael Harvey)
Amt für die Liturgischen Feiern des Papstes Zentralamt für kirchliche Statistik Archiv des Zweiten Vatikanischen Konzils
Internationale Theologische Kommission Vatikanische Bibliothek
Vatikanisches Geheimarchiv Governat des Vatikanstaates
Päpstliche Akademie der Wissenschaften Dombauhütte von St. Peter Kardinalskollegium Päpstliche Kommissionen Päpstl. Kommission für den Vatikanstaat Päpstl. Kommission für die Kulturgüter der Kirche Päpstl. Kommission für die sakrale Archäologie Päpstl. Bibelkommission Päpstl. Kommission für die Revision und Verbesserung der Vulgata Internationale Theologenkommission Päpstl. Kommission für den internationalen eucharistischen Kongress Päpstliches Komitee für Geschichtswissenschaft (Pontificio Comitato di Scienze Storiche - PCSS) Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei"
Disziplinarkommission der römischen Kurie Zentralkomitee für das Heilige Jahr 2000 (mittlerweile aufgelöst)
Päpstliche Akademien Päpstliche Akademie der schönen Künste und der Literatur Päpstliche Akademie der Wissenschaften Päpstliche Akademie der Sozialwissenschaften
Päpstliche Akademie für das Leben Andere Institutionen, die mit der Römischen Kurie in Verbindung stehen Schweizergarde
Vatikanische Museen Vatikanisches Geheimarchiv
Vatikanische Bibliothek Radio Vatikan Dombauhütte von St. Peter ("Fabricia St. Petri") Päpstlicher Wohltätigkeitsdienst
Vatikanische Druckerei Vatikanische Verlagsbuchhandlung
Institut für kirchliche Einrichtungen (IOR) (Vatikanbank)
Vatikanischer Informationsservice L'Osservatore Romano (Vatikanzeitung) Vatikanisches Telefonamt Presseamt des Hl. Stuhls Vatikanisches Fernsehzentrum Päpstliche Universität Urbaniana Päpstliche Lateranuniversität/ Päpstliche Universität Gregoriana Päpstliche Universität Heiliger Thomas von Aquin
Päpstliche internationales Institut von St. Anselm Päpstliche Universität der Salesianer Päpstliche Universität vom Heiligen Kreuz Päpstliches Arbeitsamt
Anne
2007-02-28 07:13:22
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answer #3
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answered by Anne 7
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