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Ob nun rückfälliger Kinderschänder
oder EX-Terrorrist
Auf Grund der positiven Gutachten fällen Gerichte diese oftmals tragischen Urteile der Haftentlassung.
Sind solche Gutachte genarrte Opfer oder im weitesten Sinne Mittäter?

2007-02-27 16:42:53 · 9 antworten · gefragt von ? 7 in Politik & Verwaltung Politik

Ich denke da auch an Ärzte die wegen "Kunstfehlern" belangt werden können

Würden Gerichtsgutachter sorgfältiger Arbeiten,wenn ihnen wegen "Kunstfehlern" der Prozess gemacht werden kann?

2007-02-27 18:23:53 · update #1

9 antworten

leider gibt es viele Berufe, die die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht tragen müssen. Psychologische Gutachter gehören dazu, genauso wie alle möglichen Arten von Beratern, aber auch Lehrer, Richter, Jugendamt usw...
Es sind keine Mittäter, aber durch die fehlende Überprüfungsmöglichkeiten haben diese Leute sicher die Tendenz zu Allmachtgefühlen... Sie haben kein Regulativ, da sie keine Verantwortung für ihr Handeln tragen. Im engeren Sinne sind sie damit genauso verantwortungslos wie die Klienten, die sie begutachten....

2007-02-27 21:20:36 · answer #1 · answered by Michael K. 7 · 4 0

Dass sie bisher nicht rechtlich zu belangen sind, weisst du sicher schon.
Aber der Denkansatz ist völlig korrekt. Auch ich denke, dass sie vorsichtiger wären, wenn IHR LEBEN (sprich auch Karriere) durch eine Fehleinschätzung betroffen wäre.

Es gibt so viele strafbare Handlungen wegen Fahrlässigkeit (z. B. fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässigkeit im Strassenverkehr und und und...) Warum sollte es also nicht auch geahndet werden, wenn man "fahrlässig" einen Mörder o.ä. wieder auf die Allgemeinheit loslässt?!

@Roland: Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen "provokativ" und "kritisch". Wenn wir aufhören, etwas auch mal kritisch zu hinterfragen. Hören wir dann auf zu denken? Sind wir dann nicht nur noch "lebende Marionetten"?
Kritische Denkansätze haben noch niemandem geschadet.

2007-02-27 20:31:17 · answer #2 · answered by Independent 3 · 2 0

um diese frage sollte sich einmal unser Rechtsstaat kümmern als laufend in das leben eines mündigen Bürgers durch Vorschriften und manche heuchlerische Gesetze SIEHE RAUCHVERBOT einzugreifen

2007-02-27 17:42:48 · answer #3 · answered by eisvogel 4 · 3 1

Auch Gutachter sollten für Fehleinschätzungen belangt werden können!!
Dies gestaltet sich in der Praxis aber ebnso wie bei Kunstfehlern von Ärzten sehr schwierig.
Wenn allerdings Gutachter einem mehrfach vorbetraften triebtäter oder aber einem Kinderschänder und mörder resozialisierungsfähigkeit bescheinigen, dann sollte die Justiz genau hinschauen, denn es hängt das Leben von Menschen dran. Denn wenn der Gutachter sich irrt, wissen wir was passiert.
Die deutsche Justiz muss zwar unabhängig bleiben..aber hier geht sie aus meiner Sicht einfach unverantwortlich mit dem Leben von Menschen um...

2007-02-27 18:33:46 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 1

Die Gutachter, die mit ihrer Meinung dafür sorgen, ob ein Straftäter nun wieder als resozialisiert angesehen werden soll und daher wieder freigelassen werden kann tragen natürlich keinerlei Haftung für weitere Verbrechen, die dann möglicherweise von den positiv begutachteten Menschen verübt werden...

Wenn dies geschieht - z.B das ein Gewaltverbrecher oder Kindermörder wieder tötet hören wir von den Gutachtern leider meisst nur: "Mann kann diesen Menschen doch nicht für ewig wegsperren..."

Die Opfer sind allerdings für immer gestraft!

2007-02-27 18:10:42 · answer #5 · answered by sven_glueckspilz1 2 · 1 0

Was sollen dieses Fragen?
Du weißt genau, das sie es nicht sind.
Hier zu provozieren nützt keinem.

2007-02-27 17:27:49 · answer #6 · answered by Roland L 3 · 4 3

leider nicht

2007-02-27 21:02:12 · answer #7 · answered by Alter Ego 7 · 1 1

nein.
Sie handeln immer im besten Recht und Gewissen. Ihre Beurteilung ist aber immer auch eine Momentaufnahme, eine Bestandsaufnahme der Gespräche, der Therapiesitzungen, der Reflektion von Verhalten usw. Wenn etwas passiert war dieses Aufgrund der Zugunde gelegten Erkenntnisse nicht zu erwarten oder hervorzusehen.
Raus aus der Nummer mit viel bedauern.

2007-02-27 21:01:36 · answer #8 · answered by lovejews 3 · 0 0

definitiv nicht.weil es ist schon einige mal vor gekommen,das irgend so ein pädophiler,oder gewalttäter,lockerung in der forensik bekam bzw. ausgang,worauf der psychologe,oder auch2,(der/die ja dann der gutachter ist/sind)abnicken mußte u.
der betreffende dann `n "rückfall" baute,indem er eine frau vergewaltigte oder ein kind mißbrauchte.und das ist eben mehr als einmal passiert.und ich kann mich nicht dran erinnern,das da irgend wann mal jemand belangt wurde.wogegen der anstaltsleiter,in dessen knast 2 o.3 gefangene ein anderen umbrachten,versetzt wurde ,sowie die beamten von der abteilung die an den tag dort dienst hatten.
jürgen bartsch z.bsp. war der erste u. einzigste pädophile,der echt noch hingerichtet wurde.er hatte ja einige kinder entführt,mißbraucht u. dann umgebracht,worauf hin er dann von sich aus kastriert werden wollte,während er sich in der forensik
eickelborn o. bedburg hau befand,wo man ihn dann während der op "euthanasierte".es hieß dann zwar,es sei ein unfall gewesen,aber alle welt wußte das es nicht so war.es gab ja dann auch keine untersuchung deshalb.die sache war erledigt.

2007-02-27 17:16:52 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 5

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