Danach wird der digitale Personalausweis gegenüber dem heutigen ID-2-Format auf das brieftaschenfreundlichere Scheckkarten-Format ID-1 verkleinert und über ein Biometrie-Modul, ein Modul zur einfachen Online-Authentisierung sowie ein Signaturmodul verfügen. Das Biometrie-Modul wird kompatibel zu dem in den seit Anfang November ausgestellten Reisepässen sein und ist wie dieser auf die beiden Merkmale Gesichtsbild und Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger ausgelegt. Das separate Signatur-Modul soll die qualifizierte digitale Signatur als elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift ermöglichen, stellt aber lediglich eine Option dar, "für denjenigen, der sie braucht"!
Unabhängig von der Ausweisausstellung kann der Inhaber diese Funktion bei Bedarf auch später aktivieren lassen!
Und was ich davon halte kannst du nachlesen unter:
Ist der "glaeserne Mensch" nicht eigentlich das zukunftsweisende Gesellschaftsmodell?
7 In Sonstiges - Frage gestellt von: Tahini Raving Weirdo - 15 Antworten - vor 4 Wochen - Gelöst
2007-02-27 04:36:33
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answer #1
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answered by Anonymous
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Wird sicher gut sein. ###
2007-02-27 15:47:21
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answer #2
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answered by Anonymous
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Das ist ein Foto in einem vorgeschriebenen Winkel zu deinem Gesicht mit einem ganz normalen Alltagsgesicht. Wie hier schon gesagt, nicht lächeln, Grimassen schneiden oder so.
Der Sinn ist, das es digital abgespeichert für einen FahndungsPC schnellstmöglich herausfindbar ist, wenn jemand z.B. bei einer Videoüberwachung identifiziert werden soll.
Hier in Östereich wird dir bei Passamt der Fotograf genannt, der die Bilder machen muss.
2007-02-27 10:58:02
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answer #3
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answered by Juergen B 5
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Da hat's schon die absurdesten Geschichten gegeben - das Photo ist bis in den letzten Millimeter vorgeschrieben, Randbreite, Kopfhaltung, bei Abweichungen - kein Pass. Und nicht jeder Fotoautomat macht's korrekt.
2007-02-27 10:30:41
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answer #4
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answered by Anonymous
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Geh einfach in einen Passbildautomaten, da wird das in Bildern erklärt, wie das Photo auszusehen hat. Im Wesentlichen darfst du darauf nicht lächeln.
2007-02-27 10:30:18
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answer #5
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answered by carma_pary 6
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Nein, außer dem Photo kommt nichts hinzu. Das Photo muss aber den neuen Bestimmungen entsprechen. Man darf zum Beispiel nicht lächeln oder anders das Gesicht verziehen. Es muss frontal und nicht wie sonst ein wenig von der Seite fotographiert werden. Dadurch lassen sich die biometrischen Daten wie zum Beispiel der Augenabstand und andere biometrische Größen Deines Gesichts darstellen.
2007-02-27 10:28:25
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answer #6
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answered by Anonymous
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Da ist eigentlich nur die Nase
in der Mitte des Bildes,
von der aus man den Augenabstand,
die Höhe der Stirn,
die Breite des Mundes etc
vermessen kann,
um zu erkennen, ob man die Person auf
dem Photo auch in der Realität ist.
Vollautomatisch.
2007-02-27 10:25:00
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answer #7
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answered by CiaoBello 7
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