Eben: er hat seine Taten n i c h t verteidigt.
Allerdings hätte ich mir etwas mehr Distanz von eben diesen Taten gewünscht.
Um halbwegs objektiv zu sein, lege ich Zitate von Leuten die ich eigentlich nicht mag immer irgendeinem anderen in den Mund und urteile dann.
Hier sollte man dann zusätzlich noch die Begriffe Imperialismus durch Globalisierung und "züchtigen aus dem Himmel" ganz konkret durch Irak und Afghanistan ersetzen.
Wieviele Leute würden ihm dann noch wiedersprechen?
Es kann eine richtige Äußerung nicht falsch sein, nur weil mir der Sprecher nicht gefällt!
Und ich glaube, daß die Frage nur in diese Richtung ging und nicht um die Taten vor immerhin rund 30 Jahren.
An diesem Satz erkennt man natürlich meine Tendenz, klar.
Aber ich habe schon immer Schwierigkeiten gehabt um Leute wie Schleyer mitzuheucheln.
(Auch zu seinem Fahrer gäbe es etwas zu sagen, aber niemand will hier einen endlosen Roman)
Schleyer war seit Sommer 1933, also sobald es altersmäßig passte in der SS. Vorher war er in der HJ.
Und durch die Jahreszahl ist eindeutig zu erkennen, daß er dies
aus freien Stücken tat! Er war zudem überzeugtes NSDAP-Mitglied!
Und daß die SS eine terroristische Organisation war, werden wohl nur ODESSA-Anhänger bestreiten.
Nach dem Krieg hat Schleyer dann weiter Karriere gemacht.
Diesmal unter demokratischen Voraussetzungen.
Und weil ich durch Berichte von Gewerkschaftern, die über ihn sprachen, weiß, war er dann sogar in gewisser Weise geläutert.
Wenn man ihm also diese Läuterung zubilligt, warum dann nicht auch anderen?
Zumal auch Schleyer nie zu seiner Vergangenheit stand. Geschweige denn sich distanziert hat?
Ich empfehle in diesem Zusammenhang das Buch "Das große Bundesverdienstkreuz" von Bernt Engelmann.
Also:
Beide waren Terroristen.
Aber warum sollen wir den einen beweinen und den anderen verfluchen?
Damit kein falscher Eindruck entsteht, auch ich bin gegen politische Morde und habe damals gehofft, daß er nicht ermordet wird!
Ich wäre sehr gespannt gewesen was er dann zu seinen "ploitischen Freunden" gesagt häte.
Ich habe übrigens sogar mal geschrieben, daß ich selbst mit dem Tyrannenmord so meine Probleme habe.
Politisch motivierte Morde und ein "verschimmeln" im Knast lösen keine politischen Probleme.
Auseinandersetzungen und Überzeugsarbeit schon!
Nachtrag:
wen kann man bei Yahoo ansprechen um anzuregen, daß die anonyme Daumenvergabe nur mit einem kurzen Kommentar vorgenommen werden kann.
Es ist doch ganz offensichtlich, daß es Typen mit mehreren Nicks gibt die, sofort oder später die Antworten, meißt ohne sie zu lesen, durchgehen sich selbst positiv und andere negativ bewerten um gaaanz wichtige Punkte zu erhaschen.
Aber ich bin nicht der erste, oder?
2007-02-26 20:30:59
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answer #1
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answered by Anonymous
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falls er das gesagt hat, ist er einer der wenigen übriggebliebenen, die noch soziologisch reden...
Natürlich hat der das Recht auf freie Meinung. Und er sollte, wie andere Verbrecher auch, irgendwann begnadigt werden! Das wann zu entscheiden, maße ich mir nicht an. Dafür haben wir ja unabhängige Richter und einen Bundespräsidenten...
2007-02-27 09:00:19
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answer #2
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answered by Michael K. 7
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da er weder zu mord oder totschlag aufgerufen hat - sondern nur seine (alte) Meinung wiederholt hat (für die er ja nicht hinter Gitter kam - sondern für Verbrechen), sind die Sprüche von einigen CSU Herren ("unverbesserlicher Verbrecher") nur Auswüchse.
Dass er bei seiner Meinung bleibt, würde ich mir auch von Politikern wünschen, die in den 68er Jahren auch mal eine Meinung hatten.
Oder ist Anti-Kapitalismus heute schon verboten - wird Herr Esser mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet - Heiner Geissler aus der CDU verstossen - und Gerhard Hauptmanns "Die Weber" als Strategiepapier der Wirtschaftspolitik angesehen?
Die Gewerkschaften sind dann ja dann auch ein Auslaufmodel?
Wann wird behördlich untersagt das weitere spreitzen der Schere zwischen arm und reich anzuprangern?
2007-02-27 07:41:32
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answer #3
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answered by sozialgewissen 5
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Jeder hat ein Recht auf freie Meinungsäußerung und jeder hat ein Recht auf Gnade.
Das ist, was unsere Demokratie von den Gesellschaften unterscheidet, von denen wir uns als menschenverachtend distanzieren.
Wir müssen mit "Andersdenkenden" leben und unser Umgang mit ihnen bestimmt die Feinde, die wir bekommen.
2007-02-27 01:16:29
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answer #4
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answered by Displicentia 6
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Selbstverständlich hat er das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es ist klar, dass die Taten der RAF-Terroristen sehr brutal waren, auf wenn die Taten mit ideologische Zielen begründet waren.
Die RAF-Gefangenen haben zur Zeit der großen Prozesse in Stammheim gefordert/beantragt, als Kriegsgefangene behandelt zu werden, da sie in eigenen Augen eine Armee gegen das System waren. Dieses wurde allerdings verwährt, also sind sie als Mörder verurteilt worden, ebenfalls Christian Klar. Da in der Rechtsprechung eindeutig steht, dass JEDER Mensch ein Recht auf Freiheit hat MUSS bei jedem "Lebenslänglichen" geprüft werden, ob dieser Mensch noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Bei Christian Klar stellt sich natürlich die Frage, ob er es durch seine Äußerungen nicht schwerer hat, bei Horst Köhler das Gnadengesuch durchzusetzen.
Ich würde es ihm sowie allen RAF-Gefangenen gönnen, sie werden bestimmt nicht wieder zu den Waffen greifen, immerhin hat sich in den mehr als 20 Jahren einiges auf der Welt geändert. Um wieder "rückfällig" zu werden müssten sie sehr viel lernen, was mehrer Jahre dauern würde. Wenn sie dann geistig soweit wären könnte der Körper nicht mehr, also wovor soll man Angst haben.
Übrigens: Ich bin kein Befürworter des bewaffneten Widerstands, auch wenn das viele durch meine Antwort denken werden.
2007-02-27 01:14:07
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answer #5
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answered by j_rotten71 4
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er hat ein recht darauf.
aber nicht nur für ihn ist es gefährlich seine Meinung zu sagen,auch für uns in diesem Überwachungs System.
2007-02-27 02:03:48
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answer #6
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answered by Jürgen D 5
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JEDER hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Dabei ist es erst mal egal, ob das hinter oder vor Gefängnismauern geschieht.
Wenn allerdings jemand bei dem Staat, den er so verachtet, um Gnade winselt, würde ich als Präsident extrem scharf über das Gnadengesuch nachdenken.
Dabei sind solche Äusserungen vermutlich nicht besonders hilfreich.
Insofern scheint es mit der Reue nicht allzuweit her zu sein. Da sein Rechtsersuchen noch nicht dran ist, fände ich es in Ordnung, wenn er bis dahin in Haft bliebe.
Wenn, wie bei Frau Mohnhaupt, die rechtliche Grundlage da ist, ihn zu entlassen muß die eben auch greifen. Denn wirkich gefährlich scheinen diese Terroristen ja nicht mehr zu sein, also haben sie, nach unserem Rechtsverständnis, die Gelegenheit sich noch eine Existenz aufzubauen.
Das finde ich ausdrücklich richtig!
btw: Ich frage mich woher dieser unglaubliche Hass auf diese Typen kommt. Ja sie sind Mörder, ja sie haben sich gegen unseren Staat gestellt.
Aber das rechtfertigt doch keine ewig dauernde Rache. Letzenendes wurden sie wegen der Morde verurteilt, nicht wegen ihrer Gesinnung. Also müssen sie wie Mörder behandelt werden. Und Mördern steht nun mal eine Haftprüfung nach einer gewissen Zeit, die rechtlich geregelt ist, zu.
An dieses Recht haben wir und die Gerichte sich zu halten. Egal ob die Täter Lieschen Müller oder sonstwie heißen.
Also noch mal auf den Punkt.
Gnade nein
Haftverschonung und Entlassung auf Bewährung nach einem ordentlichen, rechtmäßigen Prüfverfahren - ja.
Das würde meinem Rechtsverständnis entsprechen.
2007-02-27 00:29:46
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answer #7
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answered by Schubidu 7
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Selbstverständlich hat er ein Recht auf Meinungsfreiheit. Warum sollte er das nicht haben? Er sitzt ja "nur" im Gefängnis (aus dem er auch ohne Gnadengesuch bald entlassen wird) und wurde nicht entmündigt.
2007-02-27 07:22:38
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answer #8
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answered by King Dong 4
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hier dürfen kinderschänder und mörder auf dächern spazieren und medienstars werden, also warum soll so einer nicht labern können was er will?! ist doch eh nur gesülze.
2007-02-27 01:50:24
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answer #9
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answered by keinwodka 3
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Grundsätzlich ja. Aber: er war zur Bekämpfung der seiner Ansicht nach zu verurteilenden gesellschaftlichen Misssände an mehreren Morden beteiligt. Man hätte erwarten dürfen, dass er sich zur Durchsetzung seiner politischen Absichten nun künftig von Gewalt und Mord distanziert. Das hat er nicht getan. Daher ist seine Meinungsäußerung kein Kriterium für eine positive Entscheidung in seinem Gnadengesuch.
2007-02-27 04:28:22
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answer #10
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answered by Anonymous
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