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Früher war man erst mit 21 Jahren volljährig. Seit wann ist das anders.

2007-02-26 07:38:49 · 13 antworten · gefragt von Helgale 7 in Politik & Verwaltung Politik

13 antworten

Anstatt die Volljährigkeit von 21 auf 23 raufzusetzen, wurde 1975 - zum Entsetzen aller die Volljährigkeit auf das zarte Kindesalter von 18 Jahren herabgesetzt.

2007-02-26 08:44:35 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Richtig, das war im Jahr der Frau 1975.
War mir aber nie sicher ob das wirklich sinnvoll ist.
Aus der jugendlichen Sicht ist es sicher richtig, klar.
War bei mir genauso.
Aus der Sicht "des hohen Alters" allerdings bin ich mir, auch im Rückblick auf mich selbst, eher anderer Meinung.

2007-02-26 07:47:27 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

das weiß ich noch. das war im jahr 1975.

2007-02-26 07:42:32 · answer #3 · answered by schneeball 3 · 3 0

Das Datum wurde bereits mehrfach genannt. Bleibt dann nur noch die Frage WARUM? Vermutung: Wählerstimmen werden gebraucht. Ansonsten gibt es keinen Sinn, wenn Verbrecher mit 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden!

2007-02-26 12:58:49 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Die Volljährigkeit mit 21 Jahren begann am 17.02.1875 setzte mann
die Volljährigkeit von 25 Jahren auf 21 Jahren herrabgesetzt.

Der Wandel vom der Volljährigkeit von 21 auf 18 vollzog sich am 01.01.1975 ( um auf deine Eigentliche Frage zu Antworten )

2007-02-26 07:48:07 · answer #5 · answered by Jan H 4 · 2 0

Ich kann mich da nur anschliessen 1975 - das war sowieso ein merkwürdiges Jahr . Man durfte zu einem Lehrling nicht mehr Lehrling sondern nur noch Auszubildender sagen , Frau Schwarzer trat mit ihrem emanzipationsgeschrei auf den Plan ,
die Frauen wurden aufsässig(grins) - und wir durften froh sein wenn man uns erlaubte überhaupt noch den Mund aufzumachen.
Ja , ich war damals 27 - aber zur eigentlichen Frage nochmal - ich fand die herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 damals nicht gut und empfinde mit Blick auf die heutigen Jugendlichen noch genauso. Wir waren mit 18 nicht reif genug und die Heutigen sind es leider auch noch nicht. Also eine Weiterentwicklung hat in dieser Sache leider nicht stattgefunden.

2007-02-26 12:39:55 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

im jahre 1970 wurde das wahlrecht auf 18 jahre runtergesetzt 1975 die volljährigkeit

2007-02-26 07:52:08 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

uuups, das ist doch schon ewig her. war irgendwann in den siebzigern....

2007-02-26 07:52:01 · answer #8 · answered by savage 7 · 1 0

So weit ich mich erinnere, war das am 1. 1. 75 - wir hatten eine Riesenparty mit allen, die an dem Tag volljährig wurden in der Bekanntschaft. Es waren schließlich 3 Jahrgänge. Es war ein tolles Gefühl, aber geändert im täglichen Leben hat sich wenig.

2007-02-27 20:16:38 · answer #9 · answered by Charly 3 · 0 0

In der DDR seit 1950, in der BRD seit 1975. Die Möglichkeit, die vorzeitige Volljährigkeit zugesprochen zu bekommen, bestand schon vorher.

2007-02-26 08:03:35 · answer #10 · answered by Christian 7 · 0 0

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