Ein rechtliches Verloben im Sinne einer Rechtsverbindlichkeit gibt es in Deutschland nicht mehr.
Aber ich glaube es gibt inzwischen so etwas wie eingetragene Partnerschaften.
Ein Verlöbnis ist ein öffentliches Versprechen sich heiraten zu wollen.
Früher konnte man dieses Versprechen sogar einklagen und der Bruch eines Verlöbnisses war immer eine fürchterliche Sache.
Ein Verlöbnis hatte auch finanzielle Folgen, wenn die Partner zum Beispiel im Hinblick auf die zu erwartende Hochzeit Anschaffungen gemacht hatt, musste der jenige der die Verlobung aufgelöst hatte unter Umständen dafür aufkommen.
Hier mehr zu dem Thema
2007-02-26 05:32:08
·
answer #1
·
answered by hausmaus 3
·
2⤊
1⤋
Nach dem Gesetz ist das sogenannte Verlöbnis ein einvernehmlicher Vertrag, in dem sich die Verlobten gegenseitig versprechen, sich zu heiraten. Dieser Vertrag ist jedoch nicht einklagbar. Die Verlobten können Ihr Versprechen brechen ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch muß eine Verlobung nicht öffentlich bekannt gemacht werden, wie dies bis Mitte 1998 bei einer Trauung notwendig war. Verlobte sind bereits berechtigt, Eheverträge miteinander abzuschließen, um Ihre Vermögensrechte festzulegen.
Verlobte sind Verwandte. Dieser rechtliche Status bringt das nur für Verwandte geltende Recht zur Zeugnisverweigerung mit sich. Sie können also bereits nicht mehr vor Gericht gezwungen werden, den Partner im Falle eines Rechtsstreits zu belasten.
Eine Verlobung kann jederzeit wieder aufgelöst werden. Unter Umständen haben die Partner Anspruch auf Begleichung eventuell angefallener finanzieller Schäden. So haben die Verlobungspartner, im Falle der Aufhebung des Verlöbnisses, auch Anspruch auf die Rückgabe von gegenseitig gemachten Geschenken!
2007-02-26 05:33:11
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
1⤋
Also rechtlich verloben gibt es eigentlich nicht, das ist wohl eher eine Vereinbarung zwischen den beiden Partnern, dass sie heiraten wollen.
Allerdings: Als wir neulich im Standesamt unseren Termin für die Trauung im August vereinbart, den zukünftigen gemeinsamen Namen festgelegt und alles unterschrieben haben, hat die Standesbeamte zu uns gesagt: "So, jetzt sind Sie offiziell verlobt."
2007-02-28 19:51:32
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Das Verlöbnis existiert auch heute noch in Deutschland.
Juristisch gesehen ist es ein formloses Versprechen der beiden Partner, die Ehe miteinander einzugehen. Es reicht also die mündliche Frage ("Willst Du mich heiraten") und eine mündliche Antwort ("Ja").
Allerdings hat das Verlöbnis, auch wenn es eine rechtliche Bindung zwischen den Parteien bewirkt, nur noch wenige rechtliche Konsequenzen.
So kann z.B aus dem Verlöbnis nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden kann. Dies ist, nicht nur in Deutschland, schon lange so.
Früher gab es einige Schadensersatzansprüche, z.B. das bereits erwähnte "Kranzgeld", welche aus dem Verlöbnis resultieren konnten, diese wurden aber inzwischen weitestgehend abgeschafft.
Wichtig kann das Verlöbnis werden, wenn im Vertrauen darauf Geschenke gemacht worden oder sonstige Ausgaben, z.B. Verlobungsfeier, finanziert worden. Wird das Verlöbnis dann durch einen der Partner, ohne triftigen Grund gelöst, können diese eventuell zurückgefordert werden.
Auch sonst genießen Verlobte gewisse rechtliche Privilegien, so können sie, Erbverträge!!! (nicht Eheverträge) schließen und ein gemeinsames Testament machen, welches sonst grundsätzlich nur Ehepartner vorbehalten ist.
Strafprozessual gibt es für Verlobte, wie auch für Ehegatten, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Verlobte, wie im Übrigen auch Ehegatten, sind allerdings NICHT miteinander verwandt. (Verwandtschaft entsteht nur durch Blutsverbindung - Geburt in eine Familie - oder Adoption).
2007-02-28 03:17:08
·
answer #4
·
answered by Lilly_Fee 2
·
0⤊
0⤋
nein..
die Verlobung ist ein Eheversprechen, das viele Paare - Gott sei dank - noch ernst nehmen.
So viel ich weiß, ist es eine Art Gelübde der Kirche, ähnlich dem Eheversprechen. Sicher bin ich mir da aber nicht...
rechtlich gesehen hat es keinerlei Auswirkungen.
2007-02-27 01:17:47
·
answer #5
·
answered by sukram1968 5
·
0⤊
0⤋
Ein Eheversprechen kann man sich auch im Kohlenkeller geben!
2007-02-26 19:40:53
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
In dem Augenblick, wo ihr beide beschließt zu Heiraten, seid ihr verlobt. Das ist ein mündlicher Vertrag und es gab Zeiten wo das Brechen eines Eheversprechens eine Straftat war.
Es gab das Kranzgeld, das ein Mann zahlen musste der mit seiner Verlobten geschlafen hat und dann die Verlobung gelöst hat. Erst `93 wurde ein Antrag auf Schadensersatz von einem deutschen Gericht abgelehnt, weil nicht mehr dem Grundsatz der Gleichberechtigung entspricht.
Heute kann niemand mehr ein Eheversprechen einklagen. Näheres regelt das BGB §§1297 -1302
2007-02-26 05:44:39
·
answer #7
·
answered by Kira 3
·
1⤊
1⤋
Das Verlöbnis ist juristisch an keinerlei Form (zum Beispiel eine Feier oder einen Ringwechsel) gebunden und ist auch rechtlich nicht bindend. Eine Rücknahme des Heiratsversprechens hat somit auch keine rechtlichen Folgen.
Die Heirat kann nicht eingeklagt werden, denn §1297 sagt eindeutig aus: 1. Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden 2. Das Versprechen einer Strafe für den Fall, das die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.
2007-02-26 05:40:55
·
answer #8
·
answered by eicar01 4
·
0⤊
1⤋
Sobald du dich verlobst, gilt das rechtlich gesehen als Vertrag, allerdings ohne die Option, dadurch auch eine Heirat "einzuklagen". Es gibt jedoch keine Bedingungen, um sich zu verloben - es reicht, wenn beide dies in gegenseitigem Einvernehmen bekunden.
2007-02-26 05:27:53
·
answer #9
·
answered by carma_pary 6
·
0⤊
1⤋
...nein das gibt es nicht.
2007-02-26 05:25:14
·
answer #10
·
answered by Rebecca 6
·
0⤊
1⤋