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7 antworten

Solange jemand nicht verurteilt wurde, gilt der nur als Verdächtiger. Erst nach einem Richterspruch darf man ihn Täter nennen.
Während der Ermittlungen kann es oft mehrere Verdächtige geben, würde man die immer komplett zeigen, hätten die Unschuldigen es danach verdammt hart, ein normales Leben weiter zu führen.

Das Problem ist, dass viele Medien (allen voran Bild) Verdächtige oft schon als Täter bezeichnen, weil das Überwachungsorgan Presserat als heftigste Strafe gerade mal den Abdruck einer "Rüge", also einer Entschuldigung, verlangen kann.

Nachtrag:
Eben ist mir bei ZDF noch aufgefallen, dass sie manchmal auch ohne Balken dargestellt werden. Wie jetzt bei dem Tatverdächtigen im Fall des kleinen ermordeten Jungen. Der Mann ist auf der Flucht und wir daher ohne gerichtlichen Schuldspruch komplett gezeigt.

2007-02-25 22:41:21 · answer #1 · answered by little*media 3 · 3 0

jeder ist vor dem gesetz gleich und jeder hat das recht auf schutz. ein täter oder täterin ist solange unschuldig solange er nicht schuldig von einem gericht gesprochen wurde.
für mich sind übrigens die grössten verbrecher die medien die jede geschichte im geiste der imformationspflicht bis zum geht nicht ausbreiten und damit zwar den stammtischen viel gesprächsstoff liefern aber das auf kosten des leids der opfer und ihrer angehörigen.

2007-02-26 06:49:37 · answer #2 · answered by supercat 2 · 3 0

Vor dem Gesetz ist jeder Angeklagte unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Wenn er in der Öffentlichkeit bekannt ist, obwohl er vielleicht doch unschuldig ist, wäre das nicht in Ordnung.
Wer würde denn jemanden einstellen, der wochenlang in der BILD als Schwerverbrecher gehandelt wird, auch wenn sich dann rausstellt, dass er es gar nicht war...
Erst wenn er rechtskräftig verurteilt ist, darf er offiziell abgebildet werden.
Und ob eine Person unschuldig ist oder nicht, entscheidet ein Richter und nicht die Presse oder die öffentliche Meinung.

2007-02-26 06:41:48 · answer #3 · answered by dr_chkdsk 4 · 2 0

weil damit Verdächtige vor dem sog. "Pöbel" oder "Mob"
geschützt werden, der sich nicht darum kümmert, ob nun
erwiesen ist, dass er/sie es war oder nicht.

2007-02-26 06:56:46 · answer #4 · answered by hansi_mustermann2000 5 · 1 0

Leider passiert es auch, das man einen Unschuldigen verhaftet und somit muß man einen Verdächtigen so behandeln.

2007-02-26 08:07:05 · answer #5 · answered by Duke 3 · 0 0

bei der festnahme steht meistens noch nicht 100%TIG FEST OB ES AUCH DER TÄTER IST;danach sollten sie den täter im vollbild zeigen, ich meine nach der verurteilung.

2007-02-26 07:43:09 · answer #6 · answered by Maxi 5 · 0 0

Nachdem die Tat eindeutig bewiesen ist, werden sie nicht mehr mit Augenbalken gezeigt.
Wenn solche Triebtäter dann mal wieder freigelassen werden (was ich nicht befürworte) , sollte man aber zumindest die Öffentlichkeit darüber informieren, dass der ...... wieder auf freiem Fuss ist, denn diese Leute sind meist Wiederholungstäter.

2007-02-26 06:45:34 · answer #7 · answered by Finis 7 · 0 0

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