Hallo,
wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt hast Du ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Wenn er oder sie privat handelt solltest Du Dir genau die Bewertungen ansehen.
Bei einem hochpreisigen Artikel (für mich ab ca. 100 €) würde ich persönlich nur die Treuhandmethode auswählen. D.h. Du zalhst das Geld auf ein Treuhandkonto ein. Der VK verschickt den Artikel. Und wenn Du ihn hast gibst Du dem Treuhänder bescheid und der überweist den Verkaufspreis dann an den VK.
Ansonsten kannst Du den Verkäuifer fragen, ob er -weil Du neu bei eBay bist und mißtrauisch- eine Ausnahme macht und den Artikel vorher versendet. Ist zwar bei eBay nicht üblich, aber hab ich auch schon gemacht! (hab 289 Bewertungen)
Mail mir mal die Artikelnummer an jaycekay(at)gmx.net
Wenn Du magst kuck ich mir das mal an und geb meine Meinung dazu ab.
2007-02-25 05:16:20
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answer #1
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answered by hans_wurst1001 1
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Bei gewerblichen Waren hast Du eine Rückgabefrist von 4 Wochen. Bis 40 Euro musst Du den Versand bezahlen, darüber hinaus, der Verkäufer.
Bei einem privaten Anbieter hast Du das Recht auf einwandfreie Ware bzw. so wie es im Angebot beschrieben wurde. Schwierig wird es, wenn der Verkäufer alles abstreitet. Man hat eine Möglichkeit, über Ebay den Artikel zu reklamieren. Käuferschutz tritt dann aber erst in Kraft, wenn der Betrag bei mindestens 200 Euro liegt, abzüglich 25 Euro Abwicklung.
2007-02-25 13:08:25
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answer #2
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answered by LuckyConny 7
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wenn der verkäufer gewerblich ist, kann man das jederzeit machen. ist der verkäufer privat, ist er nicht verpflichtet dazu.
man sollte sich mit dem verkäufer in verbindung setzen, und das problem schildern. die meisten, machen es mit dem zurückschicken und übernehmen dann auch den versand.
2007-02-25 13:06:41
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answer #3
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answered by nclaudi70 2
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Hallo,
grundsätzlich muss ein Artikel der Beschreibung entsprechen. Wenn der Hubschrauber als funktionsfähig angeboten wird, dann muss er auch funktionieren.
Wenn ein (Privat-) Verkäufer erwähnt, dass er für die Funktion keine Garantie übernimmt, dann hast du allerdings schleche Karten. Oft schreiben Privatverkäufer, dass der Artikel nicht getestet ist, oder dass er funktionieren müsste, sie es aber nicht sicher wüssten. Dann lass lieber die Finger von so einem Artikel.
Man muss noch unterscheiden, ob der Verkäufer gewerblich ober privat ist.
Ein gewerblicher VK kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen - der Hubschrauber muss also funktionieren, außer, der Verkäufer verkauft diesen ausdrücklich als reparaturbedürftig oder als defekt.
Ein gewerblichen Verkäufer trägt auch immer das Transportrisiko - wenn der Artikel beschädigt ankommt, muss der VK Ersatz leisten - selbst wenn der Käufer einen unversicherten Versand wählt und der VK das Transportrisiko abwälzen will.
Ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen - trotzdem muss der Artikel aber der Beschreibung entsprechen. Ist er als funktionsfähig beschrieben, muss er auch funktionieren. Aber das Transportrisiko trägt im diesem Fall der Käufer (auch bei versichertem Versand) Wird der Hubschrauber auf dem Transport beschädigt, muss der VK nicht Ersatz leisten, außer der Hubschrauber war nicht ordnungsgemäß verpackt. Du müsstest dich dann evtl. mit dem Transportunternehmen herumstreiten.
Versandkosten:
Entspricht ein Artikel nicht der Beschreibung, muss der Verkäufer dem Käufer alle Kosten ersetzen - also auch die Transportkosten.
Grundsätzlich ist ein Kauf bei einem gewerblichen VK sicherer als bei einer Privatperson. Man hat ein Rückgaberecht und der VK trägt das Risiko des Transportes.
Nachtrag: Ein Vorredner verwechselt die Rückgabe wegen Reklamation mit dem Rückgaberecht.
Bei einer Reklamation muss ein Verkäufer die Versandkosten erstatten. Nur bei Rückgabe aufgrund des Rückgaberechtes kann der VK die Rücksendekosten unter 40 Euro Warenwert einbehalten.
Bei Reklamation hat aber der Verkäufer das Recht der Nachbesserung. Er kann also den Artikel entweder reparieren oder Ersatz schicken. Allerdings jeweils ohne Kosten für den Käufer.
Noch ein Nachtrag: Nur wenn ein Verkäufer die Abwicklung über ein Treuhandunternehmen ausdrücklich anbietet, kannst du diese auch fordern. Das ist übrigens mit Kosten verbunden.
2007-02-25 13:15:16
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answer #4
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answered by Raptor 4
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Bei teuren Sachen kann man das Geld auf ein Konto bei Ebay einzahlen und erst nach Erhalt der Ware wird es dann dem Verkäufer überwiesen.
Natürlich nicht nur bei teuren Sachen... :-))
2007-02-25 13:04:36
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answer #5
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answered by ? 6
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