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Mein mann und ich wollen uns im guten trennen unserer tochter zu liebe. nun kommt aber bei nir die frage auf: Ist mein ehemann zu unterhalt zahlungen mir gegenüber verpflichtet?
Ich will es nicht haben ich will nur das er sich um unsere tochter kümmert.
Wenn ich Hartz IV bekomme muß ich ihn dann aus Unterghalt verklagen?
kann man sich einfach so ausergerichtlich einigen?

würde mich über ein paar aufschlußreichre antworten freuen.

Wir waren uns nie einig nur wenn es ums tehma trennung ging waren wir in allen sachen der gleichen meinung

2007-02-24 23:33:39 · 11 antworten · gefragt von lutzie1984 2 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

@Merlin
Es spricht nichts dagegen auf teilzeit arbeiten zu gehen nur muß ich ja auch irgendwie meine tochter unter bringen!!!
Sie ist erst zwei Jahre und wenn sie ab nächstem Jahr in kindergarten geht will ich auch umbedingt arbeiten.
Darauf warte ich schon ein einhalb jahre.
Ich bin nicht so eine die es sich dann gut gehen lässt wenn sie hilfe vom staat bekommt.


Habe mir jetzt einen termin beim anwalt geholt ich hoffe es nimmt alles ein gutes ende

danke für eure erlichen antworten

2007-02-25 20:00:47 · update #1

11 antworten

Bis zu einem bestimmten Alter deiner Tochter steht dir Betreuungsunterhalt zu. Was aber spricht dagegegen, dass du zumindest in Teilzeit mitverdienst?

2007-02-24 23:45:07 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

hallo,deine lütte ist erst 2,solange du nicht arbeiten gehen kannst muß er zahlen,bevor du hartz Iv bekommst wird er zur kasse gebeten,du kannst dich außergerichtlich einigen ,was deinen unterhalt betrifft,nur laß das durch einen anwalt absichern,bei allen guten vorsätzen,wenn es um geld geht ...

2007-02-27 09:33:39 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Also meine Eltern haben sich vor 4 Monaten getrennt sie wollten auch im guten auseinander gehen doch dies gelang ihnen nicht.Jetzt haben sie nur noch Schreit.Es kommt draúf an wenn du das Geld brauchst muss er dir dieses geben doch wenn du es nicht willst muss dein Mann dir kein Geld geben so haben es mir meine Eltern erzählt und ich hoffe dein Mann und Du ihr Schreitet euch nicht um das Kind.Ich hoffe ich habe dir ein bisschen geholfen auch wenn ich erst 12 bin.

2007-03-04 11:30:03 · answer #3 · answered by mellekamelle 1 · 1 0

hallo

wenn du vom amt leben musst wollen die das dein mann zahlt dir stehen soweit ich weiss 3/7 seines gehaltes zu wobei er einen selbsterhalt von 900euro hat
mann kann sich auch aussergerichtlich einigen das würde ich aber nur so machen das da drin steht wenn sich einer nicht ans aussergerichtliche hält dann eben der richter entscheiden muss für eure tochter muss er ja eh zahlen da kommt er eh nicht drum rum und wenn du unterhalt willst kommt er da wohl auch nicht rum es sei denn du hast arbeit und eure tochter ist alt genug um in obhut von jemand anderem zu sein während du arbeitest
google dir doch mal so ein anwaltsforum gibt es bestimmt und frag da mal die können dir mit sicherheit genau sagen wie du es am besten machen solltest

viel glück

und ich als scheidungskind sag dir ich finds gut das ihr euch in freundschaft trennt meine eltern haben sich am anfang überhaupt nicht verstanden und das war immer schlimm für mich das sitzt man als kind zwischen 2 stühlen
gott sei dank haben meine eltern in der zwischenzeit die streiterei aufgehört eine echte erleichterung


ich wünsche dir alles gute

lg jenni



hallo schäfchen auch in einer "nur lebensgemeinschaft" ist der mann zum unterhalt der frau gegenüber verpflichtet sollte diese ein kind von ihm bekommen, Hab da grad einen aktuellen fall im freundeskreis lg jenni

2007-02-25 07:44:42 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 0

Ihr habt gemerkt,das Eure Ehe ein Fehler war,euch aber noch
versteht,geht zur Beratungsstelle,dort ist es einfacher eine
gemeinsame Einigung zutreffen.Lasst Euch dort beraten!

2007-03-05 02:08:48 · answer #5 · answered by buschorn63 6 · 0 0

Du kannst Dich da leider nicht außergerichtlich einigen. Dein Mann muß für Dich und sein Kind aufkommen. Sei denn Du lebst in einer neuen Partnerschaft. Dein Mann muss sein Gehalt offen legen und, dass was Dir gerichtlich zugsprochen wird ist dann auch in Ordnung. Bei Trennungen zählt die Schuldfrage nicht mehr. Der jenige, der sich um das Kind kümmert, bekommt Unterhalt. Wenn Deine Tochter in den Kindergarten geht und Du wieder arbeiten kannst, würde ich auf den Unterhalt verzichten, denn wenn dann Dein Mann den Job verliert musst Du ihm nämlich Unterhalt bezahlen. Einen Anwalt brauchst Du leider auf jeden Fall.

2007-03-04 18:15:26 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Dein Mann ist verpflichtet dir und eurem Kind Unterhalt zu zahlen . Lehnst du den Unterhalt für dich ab , fragt das Amt wie und wovon du leben willst . Arbeiten musst du , wenn die Kleine in den Kiga geht . Solange du kein eigenes Geld verdienst , bist du auf den Unterhalt angewiesen und kannst ihn nicht ablehnen . Es kann natürlich sein das du ergänzend Hartz IV oder Alg II bekommst . Dein Mann braucht ja auch Geld zum Leben

2007-03-03 14:36:53 · answer #7 · answered by iland1310 3 · 0 0

Ich finde es wirklich gut, dass Ihr alles im Guten regeln wollt. Das ist für alle Beteiligten schöner und für das Kind ein Segen. Aber es sollte alles schriftlich festgelegt werden. Letztlich kommt Ihr bei einer Scheidung nicht um einen Rechtsanwalt herum. Zumindest der Antragsteller muss einen nehmen.

Ich schlage vor, dass jeder einen nimmt. Wenn man kein ausreichendes Einkommen hat, kann man Prozesskostenhilfe bekommen. Das Gericht legt dann auch fest, ob und wieviel Unterhalt gezahlt werden muss. Dabei ist allein entscheidend, wer mehr verdient. Das kann also auch mal die Frau sein.

Ich selbst bin alleinerziehend und arbeite wegen meiner Kleinen nur halbtags. Und trotzdem könnte es darauf hinauslaufen, dass ich Unterhalt zahlen müsste, wenn ich über die Grenze käme. Für ein Kind gibt es einen Freibetrag. Ich habe mich die letzten 6 Jahre nicht getraut, die Scheidung durchzuziehen, weil mir dann in etwa 100 EUR vom Gehalt abgezogen worden wären (Ortszuschlag für Ehegatten, Änderung der Steuerklasse von II auf I). Dann hätte es einfach nicht mehr gereicht.

Durch die neuen Tarifregelungen im Öffentlichen Dienst ist es ausnahmsweise besser geworden.

Du hast Anspruch auf eine Rechtsberatung. Du stellst deine Einkünfte und Ausgaben zusammen, gehst damit zum Familiengericht (mit deiner kleinen Tochter) und erklärst, dass du einen Beratungsschein brauchst. Dann kannst du dir einen Rechtsanwalt aussuchen.

Vielleicht kann dir eine Freundin einen empfehlen. Viel bringt auch ein erstes Telefongespräch. Da merkt man, ob man mit dieser Person reden kann. Und dann musst du wissen, dass der Rechtsanwalt trotz des Beratungsscheins noch 20 EUR verlangen darf. Er muss nicht, aber er darf. Und die meisten tun das auch.

Aber das ist wirklich sinnvoll investiert, weil du einen Überblick über deine Angelegenheit brauchst. Wenn das Gericht einen Unterhalt festlegt, brauchst du ihn ja nicht einzufordern, wenn du meinst, dass du ihn nicht benötigst. Aber es ist nicht so einfach, selbst mit einer Halbtagsbeschäftigung. Man hat mit einem Kind einfach mehr Ausgaben. Das fängt schon damit an, dass man eine größere Wohnung braucht, je größer das Kind dann ist.

Mit der Kleinen hältst du es vielleicht noch in einem angemieteten Zimmer aus. Bei einem pubertierenden Mädchen ist das kaum noch möglich. Da braucht jeder seine Rückzugsmöglichkeit.

2007-02-27 20:33:07 · answer #8 · answered by kristallklar56 3 · 0 0

Man kann sich aussergerichtlich einigen kein Problem, nur wenn du HartzIV bekommst dann geht das nicht so einfach , weil der Staat dann an deinen Mann geht u den dir zustehenden Unterhalt sich einholt, diese Situation hatte ich auch , wir haben uns auch geeinigt , dann bin ich HartzIV Empfänger geworden u der Staat ist dann an meinen Ex gegangen u er musste sein Einkommen etc. einreichen u dann haben sie sich das Geld für meine Töchter von ihm geholt.

2007-02-25 13:39:31 · answer #9 · answered by sheenina 2 · 0 0

Auch dir steht Unterhalt zu, du hast dich in die Ehe eingebracht, deine Leistung als Mutter, Frau und im Haushalt erbracht. Mit dem Unterhalt ist das sozusagen gewürdigt.

Nur bei Lebenspartnerschaften ist das nicht ganz so. Da wird meist nur für das Kind gezahlt.

Wieviel dir zusteht, das sagen dir hier andere, das weiß ich leider nicht.

Viel Glück und Erfolg auf deinem weiteren Lebensweg. Jedes Ende ist auch ein neuer Anfang.

2007-02-25 08:36:43 · answer #10 · answered by schäfchenzählerin 2 · 0 0

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