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Wenn nein; was denn nicht?

2007-02-24 23:02:08 · 1 antworten · gefragt von spyder-murphy 4 in Sozialwissenschaft Sonstiges - Sozialwissenschaft

1 antworten

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Wenn du also lebensgefährliche Bedrohung meinst, darfst du nur soweit gehen, bis diese Bedrohung abgewendet ist. Also, wenn du es schaffst, den Angreifer zu überwältigen, dann hast du immer noch kein Recht, ihn zu tode zu prügeln ...

Wenn du zu faul zum arbeiten bist und kurz vorm verhungern, ist es noch lange nicht rechtens, wenn du klauen gehst...

2007-02-25 01:27:31 · answer #1 · answered by Juergen B 5 · 1 0

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