sie MUSS dir den artikel geben.
2007-02-24 19:54:13
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answer #1
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answered by Anonymous
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Tja, dumm gelaufen für die Dame, hätt sie vorher aufpassen müssen. Solange kein Gebot abgegeben ist. kann noch etwas im Angebot verändert werden. Wenn der Artikel für zu wenig Geld über den Tisch geht, Pech gehabt.
Beschwere DIch bei Ebay, dann bekommt sie eine Abmahnung.
2007-02-24 19:51:57
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answer #2
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answered by butzerelli 5
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Wende Dich mal an ebay. Die haben da so eine Art Beschwerdeportal, die werde der Dame dann mal auf die Füsse treten...
2007-02-24 19:47:16
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answer #3
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answered by Sandra K 5
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Auf jeden Fall bei Ebay melden und zwar "nicht erhaltenen Artikel" über folgenden Link
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewDisputeConsole&DisputeType=3
und hier sind die Erklärungen bei nicht erhaltenen Artikeln
http://pages.ebay.de/help/policies/inr-snad-policy.html
Viel Erfolg dabei.
2007-02-24 20:02:23
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answer #4
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answered by LuckyConny 7
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Sie ist verpflichtet Dir den Artikel für den ersteigerten Preis herauszugeben. Wende Dich an ebay auf der Startseite bei "Hilfreiche Links" "Mit ebay Kontakt aufnehmen". Schildere Dein Problem, die werden sich mit der Frau in Verbindung setzen. Einig werden müsst ihr Euch aber selbst, das macht ebay nicht.
Hier kannst Du die Vorgehensweise genau nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html
2007-02-24 19:54:04
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answer #5
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answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7
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Das Recht liegt bei dir....wende dich an ebay...da gibt es eine Funktion, wo du die sachlage darlegen kannst und schon hat die Dame ärger am hals...
hatte ma jemand der meine ware nicht geschickt hat...hab mich auch an ebay gewandt und siehe da....es kam...wenn auch verspätet...
viel glück
2007-02-25 00:05:09
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answer #6
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answered by ? 3
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Du hast einen Vertrag abgeschlossen und den Artikel bereits bezahlt. Die Rechtslage ist klar.
Den Artikel kannst Du zur Not einklagen. Die Frage ist ob der Aufwand lohnt.
Du solltest der Dame eine klare Lieferfrist setzen, durchaus auch durchblicken lassen, wie die Bewertung ausfällt, wenn sie der Meinung ist für sie würden andere Rechte gelten.
Zeitgleich würde ich mich der Form halber an E-Bay wenden, ohne von denen irgendeine Hilfe zu erwarten.
Wenn es der Artikel wert ist, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Übrigens gibt es eine Ausnahme vom sonst geltenden Recht. Wenn die Einstellung ein offensichtlicher Irrtum ist. Also ein Neuwagen versehentlich drinstand und dann ebenso versehentlich falsch beschrieben, falsch kategorisiert usw. wurde, darf der Verkäufer zurücktreten (Aber Du siehst schon - viele wenns und abers)
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Da gab's mal einen kniffligen Fall mit einem Auto, wo der Verkäufer Recht bekommen hat - aber das liegt schon ewig zurück.
Grundsätzlich jedoch ist der Verkäufer verpflichtet den Vertrag abzuschließen.
2007-02-24 20:49:32
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answer #7
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answered by Schubidu 7
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Also erst einmal klar Ebay den Fall schildern, aber Hilfe brauchst Du von denen nicht erwarten!!!!!!!. Der einzige Weg den Du gehen kannst ist zum Anwalt. Ich habe vor ca 2,5 Jahren einen CocaCola Kühlschrank (Gastronomie) zum "Sofortkauf" für einen Euro gekauft. Der Verkäufer hatte sich sichtlich vertan beim einstellen des Artikels. Da er sich auch auf keinen Vergleich eingelassen hat ging ich zum Anwalt. Wichtig ich habe eine Rechtschutzversicherung. Der Wert des Kühlschrankes wurde auf ca. 350Euro beziffert. Da der Verkäufer nicht einsichtig war habe ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und gewonnen. Nach ca. 1,5 Jahren war dann alles vorbei und ich hatte mein Geld!. Aber viel Rennerei zum Anwalt usw. Überlege Dir sehr gut wie viel es Dir Wert ist ob Du den Artikel wirklich haben willst.
Und noch mal Ebay hilft Dir dabei nicht !!!!! Sie schreiben den Verkäufer höchstens mal an aber das wars dann auch.
2007-02-24 20:30:52
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answer #8
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answered by Anonymous
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Wende dich an Ebay
Meine Meinung ist erworben ist erworben pech für den der sein Artikel falsch bewertet.
Hierzu ein Auszug von Ebay:
Preisoptionen für Auktionen
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Der Startpreis ist der Betrag, den Sie für Ihren Artikel mindestens erzielen möchten (sofern Sie nicht zusätzlich einen Mindestpreis angeben). Gebote beginnen bei diesem Preis. Die meisten eBay-Verkäufer haben die Erfahrung gemacht, dass ein zu hoher Startpreis die Verkaufschancen verringert. Viele Auktionen beginnen mit einem Startpreis von 1,00 Euro, wobei die Verkäufer einen Mindestpreis festlegen, um sicherzustellen, dass der Artikel zum gewünschten Betrag verkauft wird.
*
Wenn Sie Ihren Artikel nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen möchten, legen Sie einen Mindestpreis fest. Wenn Sie einen Mindestpreis festlegen, können Sie einerseits die Abgabe von Geboten für Ihr Angebot stimulieren, während Sie andererseits sicher sein können, dass Ihr Artikel nicht unter dem von Ihnen gewünschten Preis verkauft wird.
somit ist der Verkäufer an sein Mindestangebot das er bei der Auktion festgelegt hat gebunden.
2007-02-24 20:00:16
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answer #9
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answered by Gernuv 5
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Prinzipiell hast du einen Anspruch auf Vertragserfüllung.
Du hast den Artikel für 1 Euro ersteigert, die Dame muß liefern.
Ich würde die Dame bei E-Bay melden.
Desweiteren kannst du auch dir einen Rechtsbeistand nehmen und auf Gerichtlichem Wege die Herausgabe des Artikels anzustrengen.
2007-02-24 19:54:23
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answer #10
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answered by Norrie 4
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